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In Astrachan brachte das Gericht drei Zeugen Jehovas hinter Gitter und stellte die Frau eines von ihnen aus dem Gefängnis unter Hausarrest
Region AstrachanAm 11. Juni 2020 beschlossen Natalia Sentschenko und Olga Iwanowa, Richterinnen des Bezirksgerichts Kirowski in Astrachan, drei Gläubige in die Haftanstalt zu bringen: Sergej Klikanow, Rustam Diarow und Jewgenij Iwanow. Alle drei haben Familien. Richterin Nadeschda Melikchowa stellte Jewgeni Iwanows Frau Olga unter Hausarrest.
Am 9. Juni 2020 durchsuchten etwa hundert Polizeibeamte in Astrachan zwei Dutzend Familien von Zeugen Jehovas. An diesem Tag hielten die Ermittler Sergej Klikanow, 45, Rustam Diarow, 46, Jewgenij Iwanow, 43, und seine Frau Olga Iwanowa, 37, drei Tage lang fest.
Am 12. Juni 2020 schmachten 34 Menschen wegen ihres Glaubens an Jehova in russischen Gefängnissen. Weitere 142 Personen wurden, nachdem sie mehrere Jahre bis viele Monate hinter Gittern verbracht hatten, auf eine mildere Maßnahme umgestellt, wie z. B. Hausarrest, ein Verbot bestimmter Handlungen oder ein Nicht-Ausstiegsabonnement. Die längste Person hinter Gittern ist Dennis Christensen aus der Stadt Orjol (3 Jahre und 1 Monat). Die längste Haftstrafe wurde gegen den 61-jährigen Gennadi Schpakowski aus Pskow verhängt (6,5 Jahre Haft).
Die Richter von Astrachan begründen ihre Entscheidung über die strengste Beschränkungsmaßnahme für friedliche Gläubige mit der Tatsache, dass sie "einen Eingriff gegen die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung" begangen hätten. Insbesondere stellt Richterin Natalia Senchenko in ihrem Urteil fest, dass "Diarovs Beteiligung an dem Verbrechen bestätigt wird ... durch das Zeugnis eines Zeugen über die religiöse Organisation der Zeugen Jehovas, deren Tätigkeit von den traditionellen Grundsätzen des Christentums abweicht."
Nach welchem Artikel werden die Gläubigen von Astrachan angeklagt? Am 8. Juni wurde ein Strafverfahren gegen sie von einem leitenden Ermittler wegen der Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation in der Region Astrachan, N. P. Banko, eingeleitet. Drei Männer werden nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches (Organisation extremistischer Aktivitäten) angeklagt. Olga Ivanova (sie ist die Namensvetterin des Richters) wird wegen Teil 2 von Artikel 282.2 (Teilnahme an extremistischen Aktivitäten) angeklagt. Die Anklage geht direkt auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 20. April 2017 über die Liquidation aller registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas zurück. Obwohl die Religion selbst nicht verboten wurde, was von der russischen Regierung betont wird, unterscheiden die Strafverfolgungsbehörden nicht zwischen dem angeborenen Recht eines jeden auf Religionsfreiheit und der Teilnahme an den Aktivitäten einer Organisation, deren Aktivitäten vom Gericht verboten sind.
Anwälte und Menschenrechtsaktivisten in Russland und im Ausland verurteilen einstimmig das Vorgehen der Behörden gegen Jehovas Zeugen in der Russischen Föderation.