In Smolensk lockerte der Ermittler die gegen vier Gläubigen verhängte Beschränkung vom Hausarrest auf die Anerkennung, den Wohnort nicht zu verlassen. Anklage noch anhängig
In Smolensk lockerte der Ermittler die gegen vier Gläubigen verhängte Beschränkung vom Hausarrest auf die Anerkennung, den Wohnort nicht zu verlassen. Anklage noch anhängig