Foto: Nikolay Polevodov und Stanislav Kim
Am 4. Februar soll in Chabarowsk das Urteil im ersten von zwei Fällen von Polevodov und Kim verkündet werden. Die Anklage fordert drei Jahre Gefängnis
Gebiet ChabarowskAm 31. Januar 2020 forderte die Staatsanwaltschaft das Gericht auf, Stanislaw Kim und Nikolai Polevodow gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches für schuldig zu erklären. Die Gläubigen selbst gaben ihre Schuld nicht zu und baten darum, voll gerechtfertigt zu werden. Das Urteil wird am 4. Februar um 15 Uhr im Bezirksgericht Schelesnodoroschnij in Chabarowsk in der Suworowa-Straße 73 erwartet.
Anschrift des Bezirksgerichts Schelesnodoroschnyj: Chabarowsk, Suworow-Str., 73.
Stanislav Kim und Nikolay Polevodov werden vor zwei Gerichten gleichzeitig wegen der gleichen Fälle von Bibellesen und Gebet angeklagt. Das zweite Strafverfahren wurde gegen sie gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation einer extremistischen Organisation) eingeleitet. Dieser Fall wird vor dem Industriebezirksgericht Chabarowsk verhandelt. Infolgedessen waren die Gläubigen in den letzten Monaten gezwungen, in dem einen oder anderen Gericht auf der Anklagebank zu sitzen.