Foto: Dmitry Kuzin

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Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren

In Kaluga wurde der Gläubige Dmitri Kusin nach sechs Monaten in Untersuchungshaft unter Hausarrest entlassen

Kaluga Region

Die entsprechende Entscheidung hat das Bezirksgericht Kaluga am 24. Dezember 2019 getroffen. Beim Verlassen des Gerichts wurde der Gläubige von etwa 40 Personen begrüßt (ein kurzes Video wird veröffentlicht).

Die Entscheidung, das Maß der Zurückhaltung von Dmitri Kusin zu lockern, wurde von der Richterin Olga Alabugina getroffen. Das Gericht wies darauf hin, dass Dmitri Kusin angesichts seines Gesundheitszustands das Recht hat, in einer medizinischen Einrichtung unter Hausarrest zu stehen. Kuzin muss bis einschließlich 23. Februar 2020 2 Monate unter Hausarrest stehen. Unter anderem ist es ihm verboten, seinen Wohnort zu verlassen (mit Ausnahme von kurzen Spaziergängen), Briefe zu empfangen und zu versenden, das Telefon und das Internet zu benutzen sowie mit Zeugen und anderen Beteiligten des Strafverfahrens zu kommunizieren.

Der Ermittler E. Pawschenko beantragte eine Verlängerung der Haft, aber das Gericht lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft ab.

Fall Machnjow und Kusin in Kaluga

Fallbeispiel
Im Juni 2019 führten Ermittlungsbeamte in Kaluga Hausdurchsuchungen in mehreren Wohnungen von Zeugen Jehovas durch, unter anderem bei den Familien von Roman Machnjow und Dmitri Kusin. Die Männer wurden festgenommen und wenig später ins Untersuchungsgefängnis gebracht. Beide verbrachten jeweils ein halbes Jahr hinter Gittern und anschließend zwei Monate unter Hausarrest. Die FSB leitete gegen sie sowie gegen einen weiteren Gläubigen ein Strafverfahren wegen Extremismus ein. Im November 2020 wurde das Ermittlungsverfahren aufgrund der Coronavirus-Pandemie ausgesetzt. Im März 2024 wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen und neun Monate später kam der Fall vor Gericht. Im Frühjahr 2026 wurde das Urteil gefällt — jeweils 6,5 Jahre Straflager mit allgemeinem Vollzug. Im August 2026 bestätigte die Berufung dieses Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kaluga Region
Siedlung:
Kaluga
Woran besteht der Verdacht?:
«Sie haben organisatorische Maßnahmen ergriffen, indem sie Anhänger der weltweiten Organisation der Zeugen Jehovas, die in Kaluga und der Region Kaluga leben, unter einer einheitlichen Leitung zusammengeführt haben; Versammlungen in Wohnräumen einberufen... religiöse Vorträge und Gottesdienste auf diesen Versammlungen organisiert; Predigttätigkeit ausgeübt.» (aus dem Beschluss über die Einleitung eines Strafverfahrens)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907290001000019
Eingeleitet:
26. Juni 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsbehörde des FSB Russlands für das Gebiet Kaluga
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-27/2026 (1-135/2025; 1-1013/2024)
Gericht erster Instanz:
The Kaluzhskiy District Court of The Kaluga Region
Richter am Gericht erster Instanz:
Irina Tarelicheva
Fallbeispiel
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