Foto: Daria Dulova, eine der Angeklagten in dem Fall
Die Staatsanwaltschaft in der Region Swerdlowsk unterzeichnete eine Anklageschrift gegen drei Gläubige
Gebiet SwerdlowskAm 9. August 2019 genehmigte der Staatsanwalt der Stadt Karpinsk, Andrej Arzhakhovsky, das Abschlussdokument, das die Anklagepunkte gegen Alexander Prjanikow, Daria und Venera Dulow zusammenfasst, die verdächtigt werden, die Religion der Zeugen Jehovas auszuüben. Der Fall geht vor Gericht - lesen Sie die Details in der Chronik des Prozesses.
Drei Gläubige werden beschuldigt, an den Aktivitäten der verbotenen religiösen Organisation "Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland" teilgenommen zu haben - so interpretieren die Ordnungskräfte das Bibellesen mit Freunden. Ihrer Meinung nach hat die 19-jährige Studentin Daria Dulova mit ihrer Mutter und ihrem Bekannten Pryanikov zusammengearbeitet und "weiterhin aktiv an den Aktivitäten einer verbotenen lokalen religiösen Organisation teilgenommen" und auch einen "psychologischen Einfluss auf die Gesellschaft" gehabt. Alle drei wurden nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt.
Bemerkenswert ist, dass Daria Dulova derzeit die jüngste Angeklagte in den Prozessen gegen Jehovas Zeugen in Russland ist und ihre Mutter Venera seit 1996 eine Invalidenrente der Gruppe III bezieht. Alexander Pryanikov ist ein Unternehmer, der dekorative Fliesen herstellt. Alle drei befinden sich im Rahmen eines Anerkennungsabkommens. Bei ihnen wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt, elektronische Geräte und verschiedene Dokumente beschlagnahmt.
Die Strafverfolgungsbehörden der Region Swerdlowsk sind nach wie vor der Ansicht, dass die Einwohner der Region nicht das Recht haben, die Religion der Zeugen Jehovas auszuüben, was im Widerspruch zu Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation und der Erklärung der Regierung der Russischen Föderation steht: "[Die Entscheidungen der russischen Gerichte] beurteilen nicht die Lehre der Zeugen Jehovas. enthalten keine Einschränkung oder ein Verbot, die oben genannten Lehren einzeln zu praktizieren."