Foto: Invasion von Gläubigen im Autonomen Kreis der Chanten und Mansen im Jahr 2019 (Archivfoto)

Foto: Invasion von Gläubigen im Autonomen Kreis der Chanten und Mansen im Jahr 2019 (Archivfoto)

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Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren

Neue Durchsuchungen in Kemerowo, Gläubige wurden unter Hausarrest gestellt

Gebiet Kemerowo

Am 24. Juli 2019 stellte die Richterin des Zentralen Bezirksgerichts von Kemerowo, Elena Lapina, zwei Zivilisten aus Kemerowo, den 58-jährigen Sergej Jawuschkin und den 45-jährigen Alexander Bondartschuk, für einen Monat und 27 Tage unter Hausarrest. Zuvor verbrachten sie fast zwei Tage in einer provisorischen Haftanstalt.

Am 22. Juli um 6 Uhr morgens drangen Beamte des Ermittlungskomitees mit einer zweiten Durchsuchung in ihre Wohnungen ein. Am 23. Januar 2018 wurden zum ersten Mal Gläubige dieser demütigenden Prozedur unterzogen. Nach Angaben des Ermittlers M. Nikitin bekennen sich beide Angeklagten zur Religion der Zeugen Jehovas und beteiligen sich daher an extremistischen Aktivitäten. Am 18. Juli 2019 wurde gegen sie ein Strafverfahren nach dem Artikel "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" (Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) eröffnet.

Dies ist nicht der erste Fall von Glaubensverfolgung in der Region Kemerowo. Das Epizentrum der Verfolgung war die Stadt Beresowski. Am 22. Juli 2018 wurden dort Sergey Britvin und Vadim Levchuk verhaftet und in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht . Im Februar 2019 stellte das Gericht einen weiteren Einwohner dieser Stadt, Hassan Kogut, unter Hausarrest. Ihnen allen wird nur vorgeworfen, dass sie nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 20. April 2017 nicht aufgehört haben, sich zu den religiösen Ansichten der Zeugen Jehovas zu bekennen.

Die Welle religiöser Repression, die in der Region Kemerowo seit zwei Jahren andauert, war eine direkte Folge der Tatsache, dass Zivilisten als Extremisten gebrandmarkt wurden , nur weil sie Religion praktizierten. Die russische Regierung betonte , dass die Ansichten der Zeugen Jehovas in Russland nie für kriminell erklärt worden seien. Auch der Präsident des Landes sprach sich gegen ihre Verfolgung aus.

Fall Jawuschkin und Bondartschuk in Kemerowo

Fallbeispiel
Im Januar 2018 wurden Massendurchsuchungen in den Wohnungen von Zivilisten in Kemerowo durchgeführt. Anderthalb Jahre später eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen Sergej Jawuschkin und Alexander Bondartschuk. Sie wurden beschuldigt, sich an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation zu beteiligen und diese zu finanzieren, deren Grund die Gespräche von Männern mit Menschen über Gott und Begegnungen mit Glaubensbrüdern waren. Die Gläubigen wurden für 2 Tage in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht und dann unter Hausarrest gestellt, wo sie jeweils 700 Tage verbrachten. Daraufhin verloren Sergej und Alexander ihre Jobs. Ihr Eigentum wurde beschlagnahmt. In der provisorischen Haftanstalt wurde Sergej psychisch unter Druck gesetzt und landete mit einem Schlaganfall im Krankenhaus. Im April 2020 ging der Fall vor Gericht. Die Anklage stützte sich hauptsächlich auf die Aussage eines Zeugen, der geheime Aufzeichnungen über die Anbetung führte. Im Juni 2021 verurteilte das Gericht die Gläubigen zu 4 Jahren Haft auf Bewährung. Die Berufung und der Kassationsantrag bestätigten das Urteil. Im September 2023 wurde Sergej Jawuschkin auf Bewährung entlassen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Kemerowo
Siedlung:
Kemerowo
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge beteiligten sie sich an der Fortsetzung der Aktivitäten, indem sie Gespräche und religiöse Zusammenkünfte führten, die darauf abzielten, die Aktivitäten einer aufgelösten religiösen Organisation fortzusetzen
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902320035000583
Eingeleitet:
19. Juli 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees für das Gebiet Kemerowo
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-36/2021 (1-362/2020)
Gericht:
Заводский районный суд города Кемерово
Richter:
Вера Ульянюк
Fallbeispiel
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