Foto: Vor der Berufungsverhandlung von Dennis Christensen (Mai 2019)

Foto: Vor der Berufungsverhandlung von Dennis Christensen (Mai 2019)

Foto: Vor der Berufungsverhandlung von Dennis Christensen (Mai 2019)

Strafverfahren

Christensens Berufungsverhandlung wird am 8. Mai fortgesetzt

Gebiet Orjol

Am 7. Mai 2019 begann das Bezirksgericht Orjol mit der Anhörung der Berufung gegen das harte Urteil von Dennis Christensen, einem Zeugen Jehovas aus Dänemark. Die Fortsetzung ist für den 8. Mai (11:00 Uhr) sowie den 16. und 17. Mai (10:00 Uhr) geplant. Ein großzügiger Saal ist vorgesehen.

Der Fall wird von einem Gremium verhandelt, das sich aus den Richtern Olga Zuenko (Vorsitzende), Alexander Bukhtiyarov und Andrey Rogachev zusammensetzt.

Der Gläubige beharrt auf seiner Unschuld. Er wurde im Mai 2017 vom FSB verhaftet. Nach 622 Tagen Untersuchungshaft wurde er am 6. Februar 2019 gemäß Artikel 282 Absatz 2 Absatz 1 des Strafgesetzbuches für schuldig befunden. Er wurde zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt, die er in einer Kolonie des allgemeinen Regimes verbüßte. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, so dass es nicht in Kraft trat. Die Verteidigung legte eine Beschwerde (Text) und eine zusätzliche Beschwerde (Text) ein.

Dennis Christensen befindet sich derzeit in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Region Orjol. Unterstützungsschreiben können an ihn geschickt werden . Die Geschichte dieser Strafverfolgung und ihre Folgen werden in der 11-minütigen Videoreportage "Der Fall Christensen. Ein Glaube, der höher ist als Gefängnismauern."

Fall Christensen in Orjol

Fallbeispiel
Dennis Christensen ist der erste Zeuge Jehovas im heutigen Russland, der nur wegen seines Glaubens inhaftiert wurde. Er wurde im Mai 2017 verhaftet. Der FSB beschuldigte den Gläubigen, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation auf der Grundlage der Aussage eines geheimen Zeugen, des Theologen Oleg Kurdjumow von einer örtlichen Universität, organisiert zu haben, der heimliche Audio- und Videoaufzeichnungen von Gesprächen mit Christensen über den Glauben aufbewahrte. Es gibt keine extremistischen Äußerungen oder Opfer in dem Fall. Im Jahr 2019 verurteilte das Gericht Christensen zu 6 Jahren Gefängnis. Der Gläubige saß in der Kolonie Lgov ein. Er forderte wiederholt die Ersetzung eines Teils der nicht verbüßten Strafe durch eine Geldstrafe. Zum ersten Mal gab das Gericht dem Antrag statt, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, und die Gefängnisverwaltung warf den Gläubigen aufgrund erfundener Anschuldigungen in eine Strafzelle. Christensen erkrankte an Krankheiten, die ihn daran hinderten, im Gefängnis zu arbeiten. Am 24. Mai 2022 wurde der Gläubige nach Verbüßung seiner Strafe freigelassen und sofort in sein Heimatland Dänemark abgeschoben.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit den anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichts über die Auflösung der örtlichen Organisation der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11707540001500164
Eingeleitet:
23. Mai 2017
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB der Russischen Föderation in der Region Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/1
[i18n] Рассмотрено судом первой инстанции:
Железнодорожный районный суд г. Орла
Richter:
Алексей Николаевич Руднев
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Орловский областной суд
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Льговский райсуд Курской области
Fallbeispiel
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