Foto: Vyacheslav Boronos, Yevhen Kayryak

Foto: Vyacheslav Boronos, Yevhen Kayryak

Foto: Vyacheslav Boronos, Yevhen Kayryak

Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Durchsuchungen von zwei Gläubigen in Surgut für illegal erklärt

Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen

Am 27. März 2019 gab das Gericht des Autonomen Kreises Chanty-Mansijsk – Jugra der Berufung von Jewgeni Kayryak gegen die Anordnung der Durchsuchung seiner Wohnung statt. Der Kläger verwies auf das Fehlen einer rechtlichen Grundlage für die Durchsuchung. Das Gericht stellte fest, dass "das [untere] Gericht die Entscheidung in keiner Weise begründet oder bewertet hat, keine eigenen Schlussfolgerungen gezogen hat, warum es den Antrag des Ermittlers auf Erlaubnis zur Durchführung einer Durchsuchung für gerechtfertigt hielt und in dessen Zusammenhang ihm stattgegeben werden sollte". Das Verfahren wurde eingestellt.

Am selben Tag entschied das Bezirksgericht über eine ähnliche Klage von Wjatscheslaw Boronos. Die Entscheidung, eine Durchsuchung seiner Wohnung zuzulassen, wurde aufgrund von Verstößen gegen Verfahrensnormen (Fehlen eines ordnungsgemäß ausgeführten Protokolls der Gerichtsverhandlung) für rechtswidrig erklärt. Der Antrag des Ermittlers wurde zur erneuten Verhandlung an das erstinstanzliche Gericht weitergeleitet.

Am 15. Februar 2019, kurz nach den Durchsuchungen, berichteten Jewgenij Kayryak und Wjatscheslaw Boronos, dass sie während der Verhöre im Gebäude des Ermittlungskomitees gefoltert worden seien. Gegen sie wurden Strafverfahren eingeleitet. Die Gläubigen beharren auf ihrer völligen Unschuld, während Gerichte in Surgut und anderen russischen Städten weiterhin gewöhnliche religiöse Aktivitäten von Gläubigen als extremistische Aktivitäten interpretieren. Der Menschenrechtsrat, der Präsident der Russischen Föderation, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und viele andere russische und internationale Organisationen haben bereits auf dieses Problem aufmerksam gemacht.

Der Fall von Loginov und anderen in Surgut

Fallbeispiel
Im Februar 2019 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen 18 Männer und 1 Frau aus Surgut (unter ihnen war ein Mann, der fälschlicherweise für einen Zeugen Jehovas gehalten wurde). Ihre Wohnungen wurden durchsucht. Während der Verhöre wurden 7 Gläubige Gewalt ausgesetzt. Artur Sewerinchik wurde für 29 Tage in Untersuchungshaft genommen, Jewgeni Fedin und Sergej Loginov für 56 Tage. Timofey Zhukov wurde illegal für 14 Tage in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Gläubige beschwerten sich beim Ermittlungskomitee, beim EGMR und beim Menschenrechtskommissar über die Anwendung von Folter, es wurde eine Pressekonferenz abgehalten, an der Menschenrechtsverteidiger teilnahmen, aber keiner der Sicherheitskräfte wurde jemals vor Gericht gestellt. Im Oktober 2021 wurden die Verfahrensunterlagen dem Gericht vorgelegt. Der Staatsanwalt forderte für die Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten bis zu 8,5 Jahren Gefängnis und für Lonow 9,5 Jahre, was im modernen Russland die härteste Strafforderung für den Glauben an Jehova Gott war.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen
Siedlung:
Surgut
Woran besteht der Verdacht?:
er hielt Reden, beteiligte sich an der öffentlichen Predigttätigkeit der Zeugen Jehovas mit den örtlichen Mitgliedern, traf sich mit freiwilligen Helfern für die Bibelerziehung und ernannten Versammlungsassistenten und hatte zum Ziel, die Ernennung von Männern in der Versammlung von Vzlyotnove zu organisieren
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
42002007709000023
Eingeleitet:
11. Februar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Stadt Surgut der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Autonome Gebiet der Chanty-Mansen
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
№ 1-27/2023 (1-130/2022; 1-1348/2021)
Gericht:
Surgut City Court
Richter:
Dmitriy Lyupin
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang