Foto: Sergey Skrynnikov

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Strafverfahren

Staatsanwaltschaft fordert 3 Jahre Gefängnis für den zweiten Angeklagten in Orjol

Gebiet Orjol

Am 18. März 2019 ging der Prozess gegen den Zeugen Jehovas, Sergej Skrynnikow, in Orjol in die Debatte. Staatsanwältin Naumova forderte eine echte Haftstrafe für den Gläubigen, der unter dem Artikel "Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation" angeklagt ist - drei Jahre in einer Kolonie des allgemeinen Regimes plus ein Jahr Bewegungseinschränkung. Nach dem Plädoyer des Staatsanwalts gab das Eisenbahngericht von Orjol dem Anwalt Gelegenheit, sich zu äußern. Die Verteidigung beharrt auf der absoluten Unschuld des 56-jährigen Gläubigen.

Am 28. März 2019 um 10:00 Uhr wird Sergej Skrynnikow das letzte Wort haben, danach wird sich das Gericht zur Urteilsverkündung zurückziehen. Das Urteil wird voraussichtlich am 1. April 2019 um 10:00 Uhr vor Gericht verkündet.

Der Fall von Sergei Skrynnikov ist der zweite Fall in der Stadt nach dem bekannten Fall des dänischen Staatsbürgers Dennis Christensen, den dasselbe Gericht zu 6 Jahren Gefängnis verurteilte. Die strafrechtliche Verfolgung dieser gesetzestreuen Einwohner von Orlow ist eine direkte Folge der Liquidierung und des Verbots der Tätigkeit der eingetragenen Organisationen der Zeugen Jehovas. Eine Reihe von "Beweisen" im Fall Skrynnikow, wie sprachliche, religiöse und Computerkenntnisse, wurden vom Fall Dennis Christensen getrennt.

Sergej Skrynnikow wurde am 8. Mai 2018 angeklagt und darf seitdem nicht mehr gehen. Am selben Tag wurde in seinem Haus eine Inspektion durchgeführt, bei der kein einziger gesetzlich verbotener Gegenstand gefunden wurde. Wie Dennis Christensen war auch Sergej Skrynnikow nie Mitglied der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas "Orjol" und hat sich nicht an deren Aktivitäten beteiligt.

Der Fall Skrynnikow in Orjol

Fallbeispiel
Der zweite Zeuge Jehovas in Orjol, der nach dem Dänen Dennis Christensen angeklagt wurde, war der Sportlehrer Sergey Skrynnikov. Im Februar 2018 eröffnete der Ermittler des Ermittlungskomitees für das Gebiet Orjol, A.O. Kompaniets, ein Strafverfahren gegen den Gläubigen wegen “Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation”. Später wurde eine Inspektion in seinem Haus durchgeführt, bei der die Ordnungshüter nichts Verbotenes fanden. Da die Staatsanwältin Naumova weder Beweise für Schuld noch Opfer in dem Fall hatte, forderte sie 3 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes für Sergej. Am 1. April 2019 befand der Richter des Bezirksgerichts Schelesnodoroschny in Orjol, Gleb Noskow, den Gläubigen für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 350.000 Rubel. Die Berufungsinstanz änderte an dieser Entscheidung nichts. Am 9. Oktober 2019 wurde eine Beschwerde beim EGMR im Fall Skrynnikow eingereicht.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge nahm er an Gottesdiensten teil, was als Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation ausgelegt wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidierung aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802540002000011
Eingeleitet:
20. Februar 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1 – 121/2018
[i18n] Рассматривает по существу:
Железнодорожный районный суд г. Орла
Richter:
Глеб Борисович Носков
Fallbeispiel
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