Foto: Arkadya Hakobyan
Der Fall von Arkadi Hakobyan wurde abgewiesen, er gilt als nicht vorbestraft
Kabardino-BalkarienAm 1. März 2019 hob der Oberste Gerichtshof von Kabardino-Balkarien die Verurteilung von Arkada Hakobyan aus Prokhladny auf. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Entscheidung wird sofort wirksam.
Zuvor hatte der Staatsanwalt 3 Jahre Haft auf Bewährung für Arkadi Hakobyan gefordert. Das Bezirksgericht Prokhladnensky verurteilte ihn zu 120 Stunden Zwangsarbeit. In der Zwischenzeit wurde eine Änderung des Strafgesetzbuches vorgenommen, nach der Arkadya Hakobyan nicht nach dem ihm zur Last gelegten Artikel (Teil 1 von Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) strafrechtlich verfolgt werden kann.
Von Anfang an beharrte der Gläubige auf seiner völligen Unschuld.