Foto: Andrey Sazonov (Februar 2019)

Foto: Andrey Sazonov (Februar 2019)

Foto: Andrey Sazonov (Februar 2019)

Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren

Ein Gläubiger aus dem Autonomen Kreis Chanty-Mansen wurde unter Hausarrest aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen

Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen

Am 26. Februar 2019 lehnte das Bezirksgericht Chanty-Mansijsk (Gericht erster Instanz) den Antrag des russischen Ermittlungskomitees auf Inhaftierung des 38-jährigen Andrej Sasonow ab und ordnete seine sofortige Freilassung an. Zuvor, am 8. Februar, schickte ihn das Gericht zu 55 Tagen Haft, aber später verkürzte das Berufungsgericht die Dauer seiner Haft und gab seinen Fall für ein neues Verfahren zurück. Die Entscheidung über den Hausarrest wurde von der neuen Zusammensetzung des Gerichts getroffen.

Bemerkenswert ist, dass Andrej Sasonow in seiner Wohnung in der Stadt Urai (Autonomer Kreis der Chanty-Mansen) unter Hausarrest steht und nicht in Chanty-Mansijsk, wo sich die Ermittlungsbehörde befindet. Die Entfernung zwischen den Städten beträgt mehr als 400 Kilometer.

Andrew kam noch am selben Tag um 2 Uhr morgens nach Hause. Am nächsten Morgen wurde ihm ein Armband ans Bein gelegt.

Der Fall Sasonow in Urray

Fallbeispiel
Im Januar 2019 wurde Andrej Sasonow, Vater von zwei minderjährigen Kindern und stellvertretender Generaldirektor eines Energieunternehmens, wegen seines Glaubens verfolgt. Der Ermittler des Ermittlungskomitees leitete ein Strafverfahren gegen ihn wegen Organisation extremistischer Aktivitäten ein. Nach einer Durchsuchung und einem Verhör wurde der Gläubige für 20 Tage in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, dann unter Hausarrest gestellt und 6 Monate später mit einem Verbot bestimmter Handlungen belegt. Später wurde Andrej Sasonow auch wegen Finanzierung der Tätigkeit einer extremistischen Organisation angeklagt. Das Gericht befasste sich mit dem Fall von Juni 2020 bis Dezember 2021. Daraufhin wurde Sasonow zu einer Geldstrafe von 500.000 Rubel verurteilt. Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an dasselbe Gericht zurück, jedoch mit einem anderen Richtergremium. Im Juni 2022 begann die zweite Anhörung, und im Oktober 2023 verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 450.000 Rubel gegen den Gläubigen. Im Januar 2024 hob ein Berufungsgericht das Urteil ein zweites Mal auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung zurück.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen
Siedlung:
Urray
Woran besteht der Verdacht?:
Religionszugehörigkeit gilt als "Organisation und Teilnahme an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" (unter Bezugnahme auf die Gerichtsentscheidung über die Auflösung der örtlichen Organisation der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902711001000310
Eingeleitet:
31. Januar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Gerichtsverhandlung vor dem Gericht erster Instanz
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Autonome Gebiet der Chanty-Mansen - Jugra
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-59/2024
Gericht:
Uray City Court of the Khanty-Mansi Autonomous Area-Yugra
Richter am Gericht erster Instanz:
Viktor Yarishev
Fallbeispiel
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