Foto: Arkadya Hakobyan
Ankündigung: Berufung im Fall von Arkadi Hakobyan in Kabardino-Balkarien
Kabardino-BalkarienDer Oberste Gerichtshof der Republik Kabardino-Balkarian hat für den 1. März 2019 die Prüfung von Berufungen gegen das Urteil gegen einen 70-jährigen Zeugen Jehovas aus Prokhladny angesetzt. Am 27. Dezember 2018 befand das Bezirksgericht Arkadya Hakobyan gemäß Artikel 282 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation für schuldig und verurteilte ihn zu 120 Stunden Zwangsarbeit.
Arkadi Hakobyan selbst sowie seine Anwälte legten drei Berufungen ein, in denen sie die Aufhebung des Urteils und einen vollständigen Freispruch forderten. Es gibt keine wirklichen Beweise für Hakobyans Schuld in diesem Fall, so dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde. In der Vergangenheit waren alle Versuche, einzelne Zeugen Jehovas nach Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation anzuklagen, erfolglos.
Darüber hinaus wurde von der Staatsanwaltschaft ein Antrag auf Aufhebung der Strafe und Einstellung des Verfahrens im Zusammenhang mit der Entkriminalisierung des Strafgegenstands gestellt.
Die Berufungsverhandlung vor dem Obersten Gerichtshof der Republik Kabardino-Balkari findet am 1. März 2019 unter der Adresse: Naltschik, Str. Pacheva, 12.