Foto: Stanislav Kim verließ die Haftanstalt am 30. Januar 2019.
In Chabarowsk verlässt ein dritter Gläubiger die Untersuchungshaftanstalt, ein weiterer bleibt
Gebiet ChabarowskAm 29. Januar 2019 änderte das Bezirksgericht Chabarowsk die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts zur Inhaftierung des 50-jährigen Stanislaw Kim. Er wird unter Hausarrest gestellt. Ein weiterer Gläubiger, Waleri Moskalenko, befindet sich nach wie vor in der Untersuchungshaftanstalt Chabarowsk.
Stanislaw Kim verbrachte mindestens 81 Tage in der Untersuchungshaftanstalt. Somit befindet sich keiner der Angeklagten im Fall Polevodov und anderer im Gefängnis. Dieser Fall wird vom Ermittlungskomitee Russlands untersucht.
Der Angeklagte im zweiten ähnlichen Fall in Chabarowsk, Waleri Moskalenko, sitzt seit sechs Monaten hinter Gittern. Er wird nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt, sein Fall wird vom FSB untersucht.
Die Strafverfolgungsbehörden verwechseln fälschlicherweise die Religion der Bürger mit der Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Prominente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Russlands, der Menschenrechtsrat unter dem Präsidenten der Russischen Föderation sowie der Präsident der Russischen Föderation selbst machten auf dieses Problem aufmerksam. Jehovas Zeugen haben nichts mit Extremismus zu tun und beharren auf ihrer völligen Unschuld. Die russische Regierung hat wiederholt erklärt , daß die Entscheidungen der russischen Gerichte über die Auflösung und das Verbot von Organisationen der Zeugen Jehovas "die Lehre der Zeugen Jehovas nicht beurteilen und keine Einschränkung oder ein Verbot enthalten, die oben genannten Lehren einzeln zu praktizieren".
Aktualisiert 2019-01-30: Stanislav Kim verließ die Untersuchungshaftanstalt nach 82 Tagen in der Untersuchungshaftanstalt.