Foto: Razzia gegen Gläubige (Orenburg, 16. Mai 2018)
In der Region Iwanowo kommt es zu einem neuen Strafverfahren wegen Glaubens und Inhaftierung
Gebiet IwanowoAm 27. Januar 2019 wurde Jewgeni Spirin, ein 32-jähriger Einwohner von Furmanow (Region Iwanowo), von FSB-Beamten festgenommen. An diesem Tag durchsuchte der FSB in der Stadt die Wohnungen von Bürgern, die im Verdacht stehen, sich zur Religion der Zeugen Jehovas zu bekennen. Jewgenij Spirin wurde gemäß Artikel 282 Absatz 2 Absatz 1 als Angeklagter in das Strafverfahren einbezogen. Informationen über die Zahl der Festgenommenen und die Anzahl der Durchsuchungen werden präzisiert.
Es ist bekannt, dass der Fall am 21. Januar 2019 vom Ermittler des russischen FSB in der Region Iwanowo, A. Dmitrijew, eingeleitet wurde, angeblich um die illegalen Aktivitäten der Organisation der Zeugen Jehovas wieder aufzunehmen und fortzusetzen.
Dies ist das zweite Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen in der Region Iwanowo. Das erste Verfahren in Schuja wurde vom Ermittlungskomitee Russlands für das Gebiet Iwanowo gegen Dmitri Michailow, seine Frau Jelena und 3 weitere Personen gemäß Artikel 282.2 (2) und 282.3 (1) eingeleitet. Dmitri Michailow verbrachte 171 Tage in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Region Iwanowo und wurde dann auf eigenen Wunsch freigelassen.
Die Strafverfolgungsbehörden verwechseln fälschlicherweise die Religion der Bürger mit der Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Prominente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Russlands, der Menschenrechtsrat unter dem Präsidenten der Russischen Föderation sowie der Präsident der Russischen Föderation selbst machten auf dieses Problem aufmerksam. Jehovas Zeugen haben nichts mit Extremismus zu tun und beharren auf ihrer völligen Unschuld. Die russische Regierung hat wiederholt erklärt , daß die Entscheidungen der russischen Gerichte über die Auflösung und das Verbot von Organisationen der Zeugen Jehovas "die Lehre der Zeugen Jehovas nicht beurteilen und keine Einschränkung oder ein Verbot enthalten, die oben genannten Lehren einzeln zu praktizieren".