Moskalenko gegen Russland: Neue Beschwerde beim EGMR im Fall der Zeugen Jehovas
Gebiet Chabarowsk, FrankreichAm 18. Dezember 2018 wurde eine neue Beschwerde "Moskalenko v. Russland" wurde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit der Bitte gerichtet, es im Einklang mit der Politik des Straßburger Gerichtshofs als Priorität zu betrachten.
Am 2. August 2018 drangen FSB- und OMON-Offiziere in mindestens fünf Häuser von Zivilisten in Chabarowsk ein. Die Polizei beschlagnahmte religiöse Literatur, Mobiltelefone und andere persönliche Gegenstände von Bürgern. Unter anderem wurde Waleri Wassiljewitsch Moskalenko verhört und in Gewahrsam genommen. Er wird beschuldigt, an Gottesdiensten und "Kirchenliedern, die die Lehren der Zeugen Jehovas widerspiegeln", teilgenommen zu haben. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 6 Jahre Haft.
Die Beschwerde lenkt die Aufmerksamkeit auf die gleichzeitige Verletzung mehrerer Artikel der Europäischen Konvention durch die Russische Föderation, einschließlich der Artikel 9, 3, 8, 17 und/oder 18 (einzeln oder zusammen mit anderen Artikeln betrachtet). So verbietet Artikel 18 des Übereinkommens die Auferlegung von Beschränkungen zu anderen als denen, für die sie bestimmt sind. In diesem Zusammenhang wird in der Beschwerde betont: "Das erklärte Ziel, den Extremismus zu bekämpfen, dient dem Staat als Deckmantel für das illegale Ziel, die Religion der Zeugen Jehovas in Russland auszurotten."
Bis heute sind mehr als 40 Beschwerden von Zeugen Jehovas beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Russland eingereicht worden. Darunter befinden sich "MRO Taganrog und andere gegen Russland" Nr. 32401/10 und 21 weitere Beschwerden (übermittelt am 6. März 2014); MRO Samara u. a. gegen Russland Nr. 15962/15 und 6 weitere Beschwerden (übermittelt am 4. September 2017); "Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland und Kalin gegen die Russische Föderation" Nr. 10188/17 (übermittelt am 1. Dezember 2017); Christensen gegen Russland Nr. 39417/17 (übermittelt am 4. September 2017); "Markin und Trofimov gegen Russland" Nr. 20/519/18; Suworow u. a. gegen Russland Nr. 29779/18; Poljakowy gegen Russland Nr. 32532/18; Klimow gegen Russland Nr. 40768/18; Puida u. a. gegen Russland Nr. 42412/18; Britvin & Levchuk v. Russland (eingereicht am 1. November 2018); Bazhenov u. a. v. Russland (eingereicht am 30. November 2018).