Foto: Arkadya Hakobyan

Foto: Arkadya Hakobyan

Foto: Arkadya Hakobyan

Ungerechte Urteile

In Kabardino-Balkarien verurteilte ein Gericht einen friedlichen Gläubigen

Kabardino-Balkarien

Arkadya Akopovich Akopyan gemäß Artikel 282 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation für schuldig zu erklären und zu 120 Stunden Zwangsarbeit zu verurteilen. Diese Entscheidung wurde am 27. Dezember 2018 von Oleg Golowaschko, einem Richter des Bezirksgerichts Prokhladnensky, bekannt gegeben. Es gibt keine wirklichen Beweise für Hakobyans Schuld in diesem Fall, so dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. In der Vergangenheit waren alle Versuche, einzelne Zeugen Jehovas nach Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation anzuklagen, erfolglos.

Das Gericht glaubte an eine unglaubwürdige Anschuldigung: Fünf Zeugen der Anklage, die sich nicht zur Religion der Zeugen Jehovas bekennen, gaben einstimmig zu, im Namen von Arkadi Hakobyan massenhaft Broschüren der Zeugen Jehovas mit Anzeichen von Extremismus verteilt zu haben. Alle anderen Episoden hielt das Gericht für unbewiesen oder unbedeutend.

"Jehovas Zeugen weisen niemals Fremde an, unsere liturgische Literatur zu verteilen", sagt Yaroslav Sivulsky von der Europäischen Vereinigung der Zeugen Jehovas. Und schließlich ist es für einige Menschen, die sich nicht zu unserer Religion bekennen, etwas außerhalb des Reiches der Phantasie. Wir sind zutiefst betrübt über das Stigma eines Verbrechers, das der Richter einem ehrlichen, anständigen Menschen auferlegt hat."

Es ist erwähnenswert, dass Russland im Jahr 2018 Schritte zur Entkriminalisierung des Teils 1 von Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation auf legislativer Ebene unternommen hat. Dennoch hielt sich das Gericht für berechtigt, einen 70-jährigen Rentner, der sein Leben lang als Schneider gearbeitet hatte, zur Strafe in Form von Zwangsarbeit zu verurteilen.

Zuvor hatten die Behörden gemäß Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation versucht, Jehovas Zeugen in Gorno-Altaisk, Yoshkar-Ola, Sergijew Posad und Tschita anzuklagen. Alle Prozesse, die nach diesem Artikel zu einem Urteil führten, endeten mit dem vollständigen Freispruch von Gläubigen, die das Recht auf Rehabilitierung hatten.

Der Fall Akopyan in Prochladny

Fallbeispiel
In den späten 1980er Jahren floh Arkadya Hakobyan, seine Frau und drei Kinder vor ethnischen Säuberungen in Aserbaidschan. Mehr als 25 Jahre später wurde Arkadia als friedlicher älterer Mann Opfer religiöser Unterdrückung. Im Juni 2016 wurde ein Strafverfahren gegen ihn wegen einer öffentlichen Rede eröffnet, in der er angeblich die Würde von Anhängern anderer Religionen gedemütigt haben soll. Im Mai 2017 begannen die Anhörungen vor dem Bezirksgericht Prochladnenski, bei denen sich herausstellte, dass die Aussagen der Zeugen, die dem Fall zugrunde lagen, falsch waren und das Gutachten des Sachverständigen voller Fehler war. Der Staatsanwalt forderte 3 Jahre Bewährung für den Gläubigen. Im Dezember 2018 verurteilte Richter Oleg Golowaschko den Gläubigen zu 120 Stunden Zwangsarbeit. Im März 2019 hob das Oberste Gericht der Kabardino-Balkarischen Republik die Verurteilung auf. Hakobyan wurde von allen Anklagepunkten freigesprochen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kabardino-Balkarien
Siedlung:
Prochladny
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
73
Eingeleitet:
11. Juni 2016
Aktueller Stand des Verfahrens:
Klage abgewiesen
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-7/18
Ausgang des Falles:
дело прекращено, Аркадя Акопян считается несудимым
Erforscht:
Interdistrict Investigative Department of the Investigative Directorate of the Investigative Committee of the Russian Federation for the Kabardino-Balkarian Republic
Prüfung durch das Gericht erster Instanz:
Prokhladnenskiy District Court of the Kabardino-Balkarian Republic
Richter:
Oleg Golovashko
Berufungsgericht:
Supreme Court of the Kabardino-Balkarian Republic
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang