Foto: liturgischer Komplex im Dorf Solnetschnoje (St. Petersburg)

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Verbot von juristischen Personen

Russland weist Entschädigungsforderungen von Zeugen Jehovas vor dem EGMR zurück

Moskau,   Frankreich

Im Zusammenhang mit dem Verbot von Aktivitäten und der Beschlagnahme von Eigentum reichten Jehovas Zeugen 2 Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einem Gesamtbetrag von Entschädigungsforderungen von mehr als 6 Milliarden Rubel (79.215.679 Euro) ein. In ihrer Antwort an das Gericht vom 7. Dezember 2018 wies die Russische Föderation alle wesentlichen Ansprüche zurück.

Der Betrag besteht hauptsächlich aus den Kosten für Gottesgebäude, die in Staatseinnahmen umgewandelt werden (die Gläubigen betonen, dass ihre Hauptforderung nicht das Geld, sondern die Rückgabe von Immobilien ist). So wurde den Gläubigen ein großer Gotteskomplex im Dorf Solnetschnoje (St. Petersburg) im Wert von etwa 2 Milliarden Rubel weggenommen. Russland hat es zu seinem Eigentum gemacht, bestreitet es aber vor dem EGMR. Wie ist das möglich?

Der stellvertretende Justizminister der Russischen Föderation, Michail Galperin, schrieb an den Europäischen Gerichtshof: "Zum Zeitpunkt der Auflösung der Organisation gehörte nicht das gesamte denkmalgeschützte Vermögen dem Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland. Insbesondere gehören nach einer Bescheinigung von Rosreestr die in Absatz 1 des Anhangs 18 aufgeführten Immobilien der Watch Tower, Bibles and Tracts Society of Pennsylvania, einer Organisation, die keine Beschwerdeführerin vor dem Europäischen Gerichtshof ist. Dementsprechend ist die Beschwerde des "Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas in Russland" in Bezug auf die Immobilie in der Srednaja-Straße 6 in Solnetschnoje, St. Petersburg, unbegründet und kann vom Gericht nicht befriedigt werden" (Absatz 8 der Anmerkungen).

Die Position der russischen Behörden vor dem internationalen Gerichtshof gerät in eklatanten Konflikt mit ihrer eigenen Position - allerdings vor dem russischen Gericht. Im Dezember 2017 legte der Staat Berufung bei einem russischen Gericht ein und argumentierte, dass die Watch Tower Society nicht Eigentümer des Gotteshauses sei und dass die Übertragung des Eigentums vom "Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland" auf sie im Jahr 2000 eine Täuschung sei. In der Entscheidung des Gerichts vom 7. Dezember 2017 heißt es: "Das Gericht stellte fest, dass die unmittelbare Überführung der Sache durch den Schenker in den Besitz, die Verwendung und die Verfügung des Beschenkten nicht stattgefunden hat, die Transaktionen wurden nicht tatsächlich durchgeführt." Daraufhin erklärte das Gericht die 17 Jahre alte Transaktion für null und nichtig, und der Komplex wurde vom Staat beschlagnahmt, als ob er immer noch zum "Verwaltungszentrum" gehörte. (Zuvor, während der Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation, beantragte die Watch Tower Society, in den Fall einzugreifen, da ihre Interessen durch die Gerichtsentscheidung beeinträchtigt werden könnten, informierte das Gericht über das auf dem Territorium Russlands verfügbare Eigentum, reichte eine Privatklage gegen die Weigerung ein, sich in den Fall einzumischen, und sogar eine Berufung gegen die Gerichtsentscheidung, aber ohne Erfolg.)

"Die Tricks des Justizministeriums sehen nicht überzeugend aus", sagte Jaroslaw Sivulski von der Europäischen Vereinigung der Zeugen Jehovas. Es ist traurig zu erkennen, dass Russland "für den Export" so anders ist als Russland für seine eigenen Bürger.

Nachdem Russland alle seine Stellungnahmen eingereicht hatte, wurden die Beschwerden an den Gerichtshof verwiesen. Der EGMR erklärte, er werde sie vorrangig behandeln. Ein Urteil steht noch aus.

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