Invasion von Gläubigen in Kostroma (Juli 2018) Bildquelle: "TV Center"

Invasion von Gläubigen in Kostroma (Juli 2018) Bildquelle: "TV Center"

Invasion von Gläubigen in Kostroma (Juli 2018) Bildquelle: "TV Center"

Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren

Ein junger Mann wurde in Kostroma wegen seines Glaubens verhaftet

Kostroma Region

Am 26. Juli 2018 wurde der 22-jährige Sergey Rayman in Kostroma ins Gefängnis gebracht. Seine Frau Valeria wurde als Maßnahme der Zurückhaltung in Form eines Verbots bestimmter Handlungen gewählt. Das Ehepaar wird beschuldigt, die Religion der Zeugen Jehovas zu praktizieren.

Am 25. Juli 2018 fanden Freunde ihre Wohnung leer vor, mit Einbruchsspuren an der Tür. Es wurde bekannt, dass Sergej und Valeria in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht wurden. Am selben Tag durchsuchten bewaffnete Bereitschaftspolizisten die Wohnungen von mindestens zwei weiteren Familien, die im Verdacht standen, die Religion der Zeugen Jehovas zu praktizieren. Alle Computer und Tablets, ein Drucker und eine Bibel wurden beschlagnahmt. An der Durchsuchung waren unter anderem die Polizeibeamten Kuropatkin und Malinin beteiligt. Die Ordnungshüter begleiteten ihre Aktionen mit ätzenden Kommentaren über die Religion. Der Fall wird von dem Ermittler S. Korchashov von der Abteilung des Zentralen Bezirks Kostroma des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation untersucht.

Am 26. Juli 2018 entschied das Bezirksgericht Swerdlowsk eine 2-monatige Haftstrafe für Sergej Rayman. Am nächsten Tag entschied sich das Gericht für eine vorbeugende Maßnahme für Valeria - in Form eines nächtlichen Verbots, des Internets, des Telefons und der Post sowie des Verkehrs mit "Personen, die sich zu den Lehren Jehovas bekennen". Das Mädchen wurde nach Teil 1 und Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation einer extremistischen Organisation und Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Gemeinschaft) nur deshalb strafrechtlich verfolgt, weil sich laut den Ermittlungen Bürger zweimal in ihrem Haus versammelt hatten, um über die Lehre der Zeugen Jehovas zu diskutieren.

Der Fall der Raymans in Kostroma

Fallbeispiel
Im Juli 2018 wurde das Leben der jungen Eheleute Sergey und Valeria Rayman in ein “Vorher” und ein “Nachher” unterteilt. Sie wurden des Extremismus nach zwei Artikeln des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation beschuldigt, weil sie an Gottesdiensten teilgenommen hatten. Die Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für die Region Kostroma untersuchte den Fall 1,5 Jahre lang. In dieser Zeit überlebte das Ehepaar eine Isolationshaft, ein Verbot der Korrespondenz und des Bibellesens, Hausarrest und eine Einschränkung der Kommunikation auch untereinander. Im August 2019 begann das Gericht mit der Prüfung des Falles, gab ihn aber 1,5 Monate später wegen der unbegründeten Anschuldigung an die Staatsanwaltschaft zurück. Nach einer erneuten Prüfung des Falles verurteilte das Gericht Sergej und Walerija zu 8 bzw. 7 Jahren Haft auf Bewährung. Im Februar 2021 reduzierte das Landgericht die Haftstrafen auf 3 und 2 Jahre, aber die Kassationsbehörde brachte den Fall zurück in die Berufungsphase. Auf der Grundlage der Ergebnisse der erneuten Prüfung vor dem Bezirksgericht wurde der 2. Teil des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation aus dem Urteil ausgeschlossen und die Ehegatten wurden zu 7 und 6,5 Jahren zur Bewährung mit einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt. Im August 2022 stimmte das Kassationsgericht dieser Entscheidung schließlich zu.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kostroma Region
Siedlung:
Kostroma
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge nahmen sie an Gottesdiensten teil, was als Organisation und Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas).
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802340011000073
Eingeleitet:
24. Juli 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung für den Bezirk Tsentralniy der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Kostroma
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-322/2019
Gericht:
Свердловский районный суд г. Костромы
Richter:
Дмитрий Балаев
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Костромской областной суд
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang