Foto: Anatoliy Vilitkevich

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Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren

Anatolij Vilitkevich wurde aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen

Baschkortostan

Durch die Entscheidung des Obersten Gerichts von Baschkortostan wurde Anatolij Wilitkewitsch, der seit mehr als zwei Monaten in einer Untersuchungshaftanstalt inhaftiert war, unter Hausarrest gestellt. Am 21. Juni gab das Gericht dem Antrag seines Anwalts statt, die Maßregel der Fixierung zu ändern, und stimmte den Argumenten zu, dass der Angeklagte keine Gefahr für die Gesellschaft darstelle und nicht versuchen werde, die Stadt zu verlassen.

Anatolij Vilitkevich wurde am 12. April in Ufa unter dem Vorwurf der "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" festgenommen (Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches). Seine Frau Aljona war eine der Verfasserinnen eines gemeinsamen Briefes an den Menschenrechtsrat des Präsidenten der Russischen Föderation, in dem sie auf die massive Unterdrückung von Zeugen Jehovas im ganzen Land aufmerksam machte. Als Anatoliy von der Polizei abgeführt wurde, sagte einer der Beamten zu seiner Frau, dass sie ihn nun für lange Zeit nicht mehr sehen würde, und der Ermittler in dem Fall riet ihr, sich "einen neuen Ehemann zu suchen".

Bemerkenswert ist, dass die Gerichte früher den Anwalt von Anatolij Wilitkewitsch in Anträgen auf Änderung der Fixierungsmaßnahme abgelehnt haben. Doch am 20. Juni wandte sich der Menschenrechtsrat unter dem Präsidenten der Russischen Föderation an die Generalstaatsanwaltschaft mit der Bitte, die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der Strafverfolgung von Jehovas Zeugen zu überprüfen. Einen Tag zuvor hatten mehr als 60 Menschenrechtsverteidiger und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens einen offenen Brief unterzeichnet , in dem sie ein Ende der Repressionen gegen Gläubige forderten.

(Siehe auch Video-Interviews mit Aljona Vilitkevich und anderen Opfern von Massendurchsuchungen in Ufa.)

Fall von Vilitkewitsch in Ufa

Fallbeispiel
Anatoliy Vilitkevich wurde einer der ersten Zeugen Jehovas, die wegen seines Glaubens inhaftiert wurden. Nach einer Reihe von Durchsuchungen in den Wohnungen der Gläubigen in Ufa im April 2018 wurde Vilitkevich für zwei Monate in eine Untersuchungshaft gebracht. Der Festnahme ging Überwachung voraus: In der Wohnung, in der er mit seiner Frau lebt, installierten die Sonderdienste versteckte Videoaufnahmen. Für freundschaftliche Treffen und Kommunikation zu spirituellen Themen mit Freunden wurde Vilitkevich beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Seit Oktober 2020 wird der Fall vor dem Bezirksgericht Leninsky in Ufa behandelt. Bei den Anhörungen erkannten einige Zeugen der Anklage den Gläubigen nicht an, und diejenigen, die ihn kennen, äußerten seine Ablehnung der Verfolgung der Zeugen Jehovas. Der Staatsanwalt bat das Gericht, Vilitkevich zu 7 Jahren Haft zu verurteilen. Am 27. September 2021 verurteilte Richterin Oksana Ilalova ihn zu 2 Jahren Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren und einer 6-monatigen Freiheitsbeschränkung. Am 16. Dezember 2021 bestätigte der Oberste Gerichtshof der Republik Baschkortostan das Urteil. Im März 2026 entschied das UN-Menschenrechtskomitee (CCPR), dass Russland die Rechte der Zeugen Jehovas in Ufa verletzt habe, und ordnete die Russische Föderation zur Entschädigung an.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Baschkortostan
Siedlung:
Ufa
Woran besteht der Verdacht?:
laut der Untersuchung nahm er an religiösen Gottesdiensten teil, was als Teilnahme an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation interpretiert wird (im Hinblick auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands zur Auflösung aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802800004000045
Eingeleitet:
2. April 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Leninskii Interdistrikt-Ermittlungsabteilung der Ermittlungsdirektion des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation für die Republik Baschkortostan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-16/2021 (1-235/2020)
Gericht:
Leninskiy District Court of the City of Ufa of the Republic of Bashkortostan
Richter:
Oksana Ilalova
Fallbeispiel
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