Michail Fedotow. Bildquelle: kremlin.ru
Menschenrechtsrat reagiert auf Appell von Ehefrauen von Bürgern, die wegen ihres Glaubens verhaftet wurden
MoskauDer Präsidialrat für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und der Menschenrechte (HRC) hat die Generalstaatsanwaltschaft gebeten, die Rechtmäßigkeit der Strafverfolgung von Jehovas Zeugen zu überprüfen. Der Grund dafür war ein Brief an den Rat der Ehefrauen verhafteter Gläubiger, in dem von einer massiven Verfolgungskampagne im ganzen Land die Rede war.
Die Menschenrechtsverteidiger des Menschenrechtsrats haben den Appell studiert und eine paradoxe Situation aufgedeckt. Laut der auf ihrer Website veröffentlichten Erklärung der Organisation enthalten die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 20. April und 17. Juli 2017 "keine Schlussfolgerungen über das Verbot der Religion der Zeugen Jehovas als solcher", und die Regierung der Russischen Föderation hat zweimal erklärt, dass diese Entscheidung "keine Einschränkung oder ein Verbot enthält, die oben genannten Lehren einzeln zu praktizieren". In der Praxis ist jedoch das Gegenteil der Fall, es wurden Dutzende von Strafverfahren gegen Gläubige eingeleitet.
"Es gibt einen Widerspruch zwischen der erklärten Position der Regierung der Russischen Föderation und der Praxis der Strafverfolgung", sagte der Menschenrechtsrat in einer Erklärung. "Dies ist nur besorgniserregend, da strafrechtliche Verfolgungen und Verhaftungen systemisch geworden sind."
In diesem Zusammenhang ersuchte der Rat die Generalstaatsanwaltschaft, die Rechtmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der strafrechtlichen Verfolgung von Gläubigen zu überprüfen und Maßnahmen zum Schutz ihrer verfassungsmäßigen Rechte zu ergreifen.
Am 7. Juni schickten die Ehefrauen der verhafteten Zeugen Jehovas in Russland (alle Angeklagten sind Männer) einen offenen Brief an den Menschenrechtsrat. Er wies auf eine massive Kampagne zur strafrechtlichen Verfolgung von Bürgern allein aufgrund ihres Glaubens hin, obwohl die höchsten Behörden in Russland weiterhin erklären, dass dies nicht der Fall sei.