Foto: Orjol, Bahnhofsplatz

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Strafverfahren

In Orjol wird ein neues Strafverfahren wegen Glaubens untersucht

Gebiet Orjol

Am 29. Mai 2018 wurde in der Stadt Orjol die Voruntersuchung eines weiteren Strafverfahrens wegen Glaubens abgeschlossen - gegen den 55-jährigen Einwohner von Orjol, Sergej Skrynnikow. Es ist der zweite derartige Kriminalfall in der Stadt - nach dem bekannten Fall des dänischen Staatsbürgers Dennis Christensen, der seit Mai 2017 im Gefängnis sitzt.

Der Fall Sergej Skrynnikow wurde am 20. Februar 2018 vom Ermittler A. Kompaniez gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation) eingeleitet. Dem Gläubigen wurde eine schriftliche Verpflichtung abgenommen, nicht zu gehen.

Am 8. Mai 2018 wurde Sergej Skrynnikow als Angeklagter vorgeführt und verhört. Am selben Tag wurde in seinem Haus eine Inspektion durchgeführt, bei der kein einziger gesetzlich verbotener Gegenstand gefunden wurde. Eine Reihe von "Beweismitteln" in seinem Fall, wie linguistische, religiöse und Computerforensik, wurden vom Christensen-Fall getrennt.

Diese strafrechtliche Verfolgung ist eine direkte Folge der Auflösung und des Verbots von registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas. Russische Strafverfolgungsbeamte verwechseln fälschlicherweise die gemeinsame Religion der Bürger, auf die das Recht nicht abgeschafft wurde, mit der Teilnahme an einer extremistischen Organisation.

Wie Dennis Christensen war auch Sergej Skrynnikow nie Mitglied der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas "Orjol" und hat sich nicht an deren Aktivitäten beteiligt.

Der Fall Skrynnikow in Orjol

Fallbeispiel
Der zweite Zeuge Jehovas in Orjol, der nach dem Dänen Dennis Christensen angeklagt wurde, war der Sportlehrer Sergey Skrynnikov. Im Februar 2018 eröffnete der Ermittler des Ermittlungskomitees für das Gebiet Orjol, A.O. Kompaniets, ein Strafverfahren gegen den Gläubigen wegen “Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation”. Später wurde eine Inspektion in seinem Haus durchgeführt, bei der die Ordnungshüter nichts Verbotenes fanden. Da die Staatsanwältin Naumova weder Beweise für Schuld noch Opfer in dem Fall hatte, forderte sie 3 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes für Sergej. Am 1. April 2019 befand der Richter des Bezirksgerichts Schelesnodoroschny in Orjol, Gleb Noskow, den Gläubigen für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 350.000 Rubel. Die Berufungsinstanz änderte an dieser Entscheidung nichts. Am 9. Oktober 2019 wurde eine Beschwerde beim EGMR im Fall Skrynnikow eingereicht.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge nahm er an Gottesdiensten teil, was als Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation ausgelegt wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidierung aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802540002000011
Eingeleitet:
20. Februar 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1 – 121/2018
[i18n] Рассматривает по существу:
Железнодорожный районный суд г. Орла
Richter:
Глеб Борисович Носков
Fallbeispiel
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