Foto: Arkady Akopovich Hakobyan (2018)

Foto: Arkady Akopovich Hakobyan (2018)

Foto: Arkady Akopovich Hakobyan (2018)

Strafverfahren

In der Elbrus-Region wird ein friedlicher, angesehener Mensch wegen seines Glaubens vor Gericht gestellt

Kabardino-Balkarien

Auf der Anklagebank des Stadtgerichts Prokhladnensky sitzt der 70-jährige Arkadi Akopovich Hakobyan, der sein ganzes Leben lang mit seinen eigenen Händen gearbeitet hat und vor ethnischer Gewalt auf dem Territorium Aserbaidschans in die Stadt Prokhladny (Kabardino-Balkarien) geflohen ist. Arkadya Akopovich ist ein religiöser Zeuge Jehovas, weshalb er nun nach dem Artikel "Extremismus" (Teil 1 von Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) strafrechtlich verfolgt wird.

Die Anklage stützt sich auf die Aussagen von fünf Zeugen der Anklage, die, da sie nicht Anhänger der Religion der Zeugen Jehovas sind, behaupten, dass sie angeblich massenhaft Publikationen der Zeugen Jehovas im Namen von Hakobyan verteilt haben, nachdem sie mehrere religiöse Zusammenkünfte besucht hatten (was an sich schon unplausibel ist). Darüber hinaus behaupten diese Leute, dass Hakobyan während des Gottesdienstes eine Rede gehalten habe, in der er andere Religionen kritisierte. Zuvor hatte Hakobyan an das russische Ermittlungskomitee appelliert und beantragt, diese fünf Zeugen wegen Falschaussage strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Seine Strafanzeige wurde jedoch noch nicht ordnungsgemäß geprüft.

Das Gericht begann am 16. Mai 2017 mit der Prüfung des Falles. 9 Bände des Falles wurden verlesen und Zeugen der Anklage befragt. Aufgrund der schwachen Beweislage zog die Staatsanwaltschaft sogar Polizisten als Zeugen für die Anklage hinzu, die die Fakten der Literaturverteilung nicht sahen und nicht an Gottesdiensten teilnahmen, sondern nur an operativen Durchsuchungsaktionen gegen Gläubige teilnahmen. Am 10. Januar 2018 gab die Staatsanwaltschaft den Abschluss der Beweisaufnahme bekannt.

Am 11., 30. und 31. Januar 2018 legte die Verteidigung dem Gericht ihre Beweise vor. Die Anwälte behaupten, dass es an sich kein Verbrechen gab, d.h. Hakobyan hat nicht die Rede gehalten, von der die Zeugen der Anklage gesprochen haben. Interessanterweise gaben die Anwälte dem Gericht Auskunft über den Standort der Mobiltelefone der Zeugen der Anklage, und es stellte sich heraus, dass sich keiner von ihnen am angegebenen Tag auch nur in der Nähe des Gotteshauses befand. Um sich irgendwie zu rechtfertigen, behaupteten die Zeugen der Anklage fälschlicherweise, dass es den Gläubigen "verboten sei, Mobiltelefone zum Gottesdienst mitzubringen", also hätten sie sie "nicht mitgenommen". Natürlich konnten die Anwälte dem Gericht auch Beweise dafür vorlegen, dass es kein Handyverbot gibt, dass Gläubige Telefone zum Gottesdienst mitbringen und sogar ein spirituelles Programm für Kranke ausstrahlen. Dies diente als zusätzlicher Beweis für einen Meineid. Darüber hinaus nannten die Zeugen der Anklage sowohl das Innere des Gotteshauses als auch die Zusammensetzung der Religionsgemeinschaften, in denen die Gottesdienste abgehalten wurden, falsch. Schließlich wurden dem Gericht zahlreiche Zeugenaussagen vorgelegt, dass diese Bürger bei dem Gottesdienst nicht anwesend waren.

Sonya Hakobyan, die Ehefrau des Angeklagten, wurde als Zeugin der Verteidigung vernommen. Im Gegensatz zu Arkadi Akopovich ist sie keine getaufte Zeugin Jehovas. Trotzdem sind sie seit rund 40 Jahren glücklich verheiratet. Seit sie vor 25 Jahren Zeuge Jehovas wurde, hat ihr Mann weder sie noch ihre Kinder gezwungen, die Religion zu wechseln. All dies entspricht nicht dem Vorwurf des "Extremismus", der gegen Hakobyan erhoben wird. Sowohl die Familie als auch die Nachbarn, darunter Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen, respektieren Arkada, kennen ihn als freundlichen und sympathischen Menschen.

Die Anhörung des Falles wird am 20. Februar 2018 um 10:00 Uhr vor dem Stadtgericht Prokhladnensky fortgesetzt.

Der Fall Akopyan in Prochladny

Fallbeispiel
In den späten 1980er Jahren floh Arkadya Hakobyan, seine Frau und drei Kinder vor ethnischen Säuberungen in Aserbaidschan. Mehr als 25 Jahre später wurde Arkadia als friedlicher älterer Mann Opfer religiöser Unterdrückung. Im Juni 2016 wurde ein Strafverfahren gegen ihn wegen einer öffentlichen Rede eröffnet, in der er angeblich die Würde von Anhängern anderer Religionen gedemütigt haben soll. Im Mai 2017 begannen die Anhörungen vor dem Bezirksgericht Prochladnenski, bei denen sich herausstellte, dass die Aussagen der Zeugen, die dem Fall zugrunde lagen, falsch waren und das Gutachten des Sachverständigen voller Fehler war. Der Staatsanwalt forderte 3 Jahre Bewährung für den Gläubigen. Im Dezember 2018 verurteilte Richter Oleg Golowaschko den Gläubigen zu 120 Stunden Zwangsarbeit. Im März 2019 hob das Oberste Gericht der Kabardino-Balkarischen Republik die Verurteilung auf. Hakobyan wurde von allen Anklagepunkten freigesprochen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kabardino-Balkarien
Siedlung:
Prochladny
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
73
Eingeleitet:
11. Juni 2016
Aktueller Stand des Verfahrens:
Klage abgewiesen
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-7/18
Ausgang des Falles:
дело прекращено, Аркадя Акопян считается несудимым
Erforscht:
Interdistrict Investigative Department of the Investigative Directorate of the Investigative Committee of the Russian Federation for the Kabardino-Balkarian Republic
Prüfung durch das Gericht erster Instanz:
Prokhladnenskiy District Court of the Kabardino-Balkarian Republic
Richter:
Oleg Golovashko
Berufungsgericht:
Supreme Court of the Kabardino-Balkarian Republic
Fallbeispiel
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