Foto: Dennis Christensen
Die Berufungsverhandlung im Fall eines Zeugen Jehovas aus Dänemark in Orjol wird am 28. September fortgesetzt
Gebiet OrjolAm 20. September 2017 vertagte das Bezirksgericht Orjol nach einer vierstündigen Anhörung die Berufungsverhandlung im Fall des dänischen Staatsbürgers Dennis Christensen, einem Zeugen Jehovas, der in einer Untersuchungshaftanstalt in der Stadt Orjol festgehalten wird. Der Grund dafür ist, dass das erstinstanzliche Gericht dem Berufungsverfahren einen Teil der Beweise der Verteidigung nicht vorgelegt hat, der bei der Prüfung der Frage der Haftverlängerung geprüft wurde.
Das erstinstanzliche Gericht wählte die schärfste Maßnahme, da es grundlos davon ausging, dass Dennis Christensen sich vor den Ermittlungen und dem Gericht verstecken und an die Grenzen Russlands gehen könnte. Juristen verweisen auf die Redundanz einer solch strengen Maßnahme. Die Ermittler beschlagnahmten den Pass des Gläubigen, so dass er Russland nicht verlassen kann. Dem Fall ist ein Schreiben der dänischen Botschaft beigefügt, in dem es heißt: "Aus humanitären Gründen hat die Königliche Botschaft von Dänemark in Moskau zur Unterstützung der Petition ... über die Ersetzung einer Fixierungsmaßnahme in Form einer Haft durch eine andere Fixierungsmaßnahme an der Antragsstelle die Zusicherung, dass die Königliche Botschaft von Dänemark in Moskau D.O. Christensen keinen neuen Pass ausstellen und D.O. Christensen nicht bei der Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation behilflich sein wird.
Der Gläubige steht im Verdacht, die Aktivitäten der Organisation der Zeugen Jehovas fortzusetzen, die vom Gericht aufgelöst wurde. Die Anwälte fordern zum jetzigen Zeitpunkt seinen vollständigen Freispruch an und fordern das Berufungsgericht auf, eine Maßnahme der Zurückhaltung gegen Dennis Christensen in Form einer Barkaution oder eines Hausarrests zu wählen. Die Berufungsverhandlung wird am 28. September 2017 um 14:00 Uhr vor dem Bezirksgericht Orjol fortgesetzt.