Foto: Gerichtsgebäude in Wyborg

Verbot von Veröffentlichungen

Ein Lexikologe wurde vor dem Wyborger Gericht im Fall des Verbots der Bibel vernommen

Leningrader Gebiet

Am 9. August 2017 dauerte die Anhörung über das Bibelverbot im Stadtgericht Wyborg 11 Stunden! Der Fall wird von Richter Dmitri Grischin verhandelt.

Der Prozess zog viele Beobachter an, darunter Journalisten und ausländische Diplomaten. Der Saal konnte nur einen kleinen Teil der Anwesenden aufnehmen, aber der Richter erlaubte, die Tür zum Auditorium offen zu lassen, damit die Zuhörer, die im Korridor standen, den Vorgang verfolgen konnten. Die Organisationen der Zeugen Jehovas in Deutschland (Verleger und Produzent der Bibel), der Vereinigten Staaten von Amerika (Inhaber der Urheberrechte an der Übersetzung) und Finnlands (des Spediteurs, von dem die Lieferung der Bibeln beschlagnahmt wurde) beteiligen sich als interessierte Parteien.

Da es sich um ein so angesehenes und kulturbildendes Buch wie die Bibel handelt, wurde ein maßgeblicher Wissenschaftler auf dem Gebiet der Textuntersuchung eingeladen, als Spezialist an dem Fall teilzunehmen - Anatoli Nikolajewitsch Baranow, Doktor der Philologie, Professor, Leiter der Abteilung für experimentelle Lexikographie des Instituts für russische Sprache der Russischen Akademie der Wissenschaften, Autor des Lehrbuchs "Linguistische Auseinandersetzung mit dem Text". Fast 2 Stunden lang beantwortete der Wissenschaftler Fragen der Parteien und des Gerichts. Unter anderem erläuterte er dem Gericht die Nuancen, die mit der Übersetzung verbunden sind. Was ist zum Beispiel mit dem Begriff "Bibel" gemeint? Kann die russische Übersetzung als "Bibel" betrachtet werden? Ist es möglich, die Identität einer Übersetzung durch einen Vergleich mit einer anderen Übersetzung festzustellen? Obwohl die Antworten auf diese Fragen selbstverständlich erscheinen, sind sie sehr wichtig, um alle Fakten in diesem Fall zu ermitteln, da die Bibel in Russland eine besondere Immunität gegen die Anti-Extremismus-Gesetzgebung genießt.

Die Anhörung soll am 16. August 2017 um 9.30 Uhr fortgesetzt werden. Das Gericht soll einen Religionsgelehrten befragen.