Foto: Dennis Christensen

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Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren

Dennis Christensen in Untersuchungshaft, Anträge der Verteidigung abgelehnt

Gebiet Orjol

Am 20. Juli 2017 wurde der dänische Staatsbürger Dennis Christensen durch die Entscheidung des Bezirksgerichts Sovetsky in Orel für weitere 4 Monate, bis zum 23. November, in einer Untersuchungshaftanstalt belassen. Das Gericht entschied, seine vorbeugende Maßnahme als Krimineller, der eine "schwere Straftat" begangen hat, trotz des völligen Fehlens von Corpus Delicti und Opfern zu verlängern.

Das Gericht lehnte alle Anträge der Verteidigung ab, bis auf einen, der eine öffentliche Anhörung anberaumte. Der Richter stimmte nicht zu, den Gläubigen gegen eine Kaution von 1 Million Rubel unter Hausarrest zu entlassen, und bestand darauf, dass ein friedlicher Gläubiger von der Gesellschaft isoliert werden sollte, obwohl die Ermittlungen immer noch nicht erklären können, worin sein Verbrechen besteht.

Die Ermittlungen führen das Gericht weiterhin in die Irre, indem behauptet wird, Christensen sei der Führer der verbotenen örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas in der Stadt Orjol. Tatsächlich war er nie Mitglied dieser Organisation.

An dem Prozess nahmen zahlreiche ausländische Beobachter teil, darunter der dänische Vizekonsul sowie dänische und deutsche Medienvertreter.

Die Anwälte des Gläubigen bereiten eine Berufung vor.

Fall Christensen in Orjol

Fallbeispiel
Dennis Christensen ist der erste Zeuge Jehovas im heutigen Russland, der nur wegen seines Glaubens inhaftiert wurde. Er wurde im Mai 2017 verhaftet. Der FSB beschuldigte den Gläubigen, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation auf der Grundlage der Aussage eines geheimen Zeugen, des Theologen Oleg Kurdjumow von einer örtlichen Universität, organisiert zu haben, der heimliche Audio- und Videoaufzeichnungen von Gesprächen mit Christensen über den Glauben aufbewahrte. Es gibt keine extremistischen Äußerungen oder Opfer in dem Fall. Im Jahr 2019 verurteilte das Gericht Christensen zu 6 Jahren Gefängnis. Der Gläubige saß in der Kolonie Lgov ein. Er forderte wiederholt die Ersetzung eines Teils der nicht verbüßten Strafe durch eine Geldstrafe. Zum ersten Mal gab das Gericht dem Antrag statt, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, und die Gefängnisverwaltung warf den Gläubigen aufgrund erfundener Anschuldigungen in eine Strafzelle. Christensen erkrankte an Krankheiten, die ihn daran hinderten, im Gefängnis zu arbeiten. Am 24. Mai 2022 wurde der Gläubige nach Verbüßung seiner Strafe freigelassen und sofort in sein Heimatland Dänemark abgeschoben.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit den anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichts über die Auflösung der örtlichen Organisation der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11707540001500164
Eingeleitet:
23. Mai 2017
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB der Russischen Föderation in der Region Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/1
[i18n] Рассмотрено судом первой инстанции:
Железнодорожный районный суд г. Орла
Richter:
Алексей Николаевич Руднев
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Орловский областной суд
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Льговский райсуд Курской области
Fallbeispiel
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