Foto: Gerichtsgebäude Orjol

Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren

Eine in Orjol eingereichte Klage gegen einen Gerichtsbeschluss, einen Zeugen Jehovas zu inhaftieren

Gebiet Orjol

Am 29. Mai 2017 wurde bei der Justizbehörde für Strafsachen des Bezirksgerichts Orjol Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt, eine vorbeugende Maßnahme in Form der Inhaftierung gegen einen Einheimischen, den ausländischen Staatsbürger Dennis Christensen, zu wählen.

Der Anwalt des Gläubigen hält die Entscheidung für rechtswidrig und beantragt, sie aufzuheben. Das Gericht musste darlegen, warum eine mildere Maßnahme nicht gewählt werden konnte, was aber nicht geschah. Als einzige Rechtfertigung für die Wahl der strengsten Fixierungsmaßnahme gab das Gericht die Tatsache an, dass Christensen dänischer Staatsbürger ist (nach Angaben des Gerichts kann er sich vor den Ermittlungsbehörden verstecken). Das Gericht wies weitere unbegründete Argumente des Ermittlers über die Notwendigkeit der Inhaftierung des Angeklagten zurück.

Darüber hinaus hat das Gericht eine so harte Entscheidung nur aufgrund seiner Religion getroffen, obwohl er nicht vorbestraft ist, einen ständigen Wohnsitz und Arbeitsplatz hat, an dem er positiv charakterisiert wird, und auch trotz der Tatsache, dass sich sein Verhalten grundlegend von dem Verhalten derjenigen unterscheidet, die Feindschaft schüren wollen. Hass und Demütigung der Menschenwürde. Das bedeutet, dass das Gericht aufgrund der Nationalität und der Einstellung zur Religion diskriminiert hat.

Extremismus oder Aufstachelung zum Hass sind Jehovas Zeugen fremd, weil sie den menschenfreundlichen Geboten Jesu Christi folgen. Sie weisen alle Vorwürfe des Extremismus als grob falsch zurück.

Fall Christensen in Orjol

Fallbeispiel
Dennis Christensen ist der erste Zeuge Jehovas im heutigen Russland, der nur wegen seines Glaubens inhaftiert wurde. Er wurde im Mai 2017 verhaftet. Der FSB beschuldigte den Gläubigen, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation auf der Grundlage der Aussage eines geheimen Zeugen, des Theologen Oleg Kurdjumow von einer örtlichen Universität, organisiert zu haben, der heimliche Audio- und Videoaufzeichnungen von Gesprächen mit Christensen über den Glauben aufbewahrte. Es gibt keine extremistischen Äußerungen oder Opfer in dem Fall. Im Jahr 2019 verurteilte das Gericht Christensen zu 6 Jahren Gefängnis. Der Gläubige saß in der Kolonie Lgov ein. Er forderte wiederholt die Ersetzung eines Teils der nicht verbüßten Strafe durch eine Geldstrafe. Zum ersten Mal gab das Gericht dem Antrag statt, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, und die Gefängnisverwaltung warf den Gläubigen aufgrund erfundener Anschuldigungen in eine Strafzelle. Christensen erkrankte an Krankheiten, die ihn daran hinderten, im Gefängnis zu arbeiten. Am 24. Mai 2022 wurde der Gläubige nach Verbüßung seiner Strafe freigelassen und sofort in sein Heimatland Dänemark abgeschoben.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit den anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichts über die Auflösung der örtlichen Organisation der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11707540001500164
Eingeleitet:
23. Mai 2017
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB der Russischen Föderation in der Region Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/1
[i18n] Рассмотрено судом первой инстанции:
Железнодорожный районный суд г. Орла
Richter:
Алексей Николаевич Руднев
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Орловский областной суд
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Льговский райсуд Курской области
Fallbeispiel