Jean-Marie Delarue: "In der Praxis bedeutet dies, dass der Kampf nicht gegen den Extremismus gerichtet ist, sondern gegen die Religion selbst"
Europäische Union"Jehovas Zeugen in Frankreich sind Bürger wie alle anderen auch. Es gibt keinen Grund, anders zu denken. Einige ihrer Überzeugungen sind einzigartig für sie. Aber diese Überzeugungen widersprechen nicht den Werten der Französischen Republik und stehen nicht im Widerspruch zu den Lehren anderer Religionen, die in Frankreich existieren. Ich möchte betonen, dass Frankreich schon immer ein multikonfessionelles Land war, und heute noch mehr. Wir sind ein säkularer Staat, und es ist für das Ausland nicht immer einfach, das zu verstehen. Das heißt, wir gehen davon aus, dass jeder glauben kann, was er will, und dass der Staat sich nicht in religiöse Angelegenheiten einmischt. Deshalb können wir friedlich nebeneinander existieren. Die Regierung zwingt ihre Ideologie nicht auf, und die Religionen wiederum dominieren sich nicht gegenseitig. Deshalb, so denke und hoffe ich, können Jehovas Zeugen ihren Glauben in einer akzeptablen Weise ausüben, ohne die öffentliche Ordnung zu stören. Aber bisher wurden sie noch nie bei solchen Verstößen gesehen.
Ich glaube, dass eine demokratische Gesellschaft klar definieren sollte, was es bedeutet, die öffentliche Ordnung zu verletzen und dem Gemeinwohl zu schaden. Ein demokratisches Land kann jemanden in klaren Worten beschuldigen und verurteilen. Extremismus ist ein obskurer Begriff. Jeder von uns wird für irgendjemanden immer ein "Extremist" sein. In Frankreich gibt es eine politische Vielfalt, und die Ansichten können von der extremen Linken bis zur extremen Rechten reichen. Bedeutet das, dass Menschen, die gegensätzliche Ansichten vertreten, Extremisten sind, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen? Auf keinen Fall. Die öffentliche Ordnung wird verletzt, wenn jemand Sach- oder Personenschäden verursacht, z. B. an öffentlichen Orten. Wir alle wissen, wie das aussieht. Aber der Begriff "Extremismus" macht für mich keinen Sinn, wenn er nicht konkrete Handlungen umfasst, die als Extremismus eingestuft werden können. Aus diesem Grund ist das Konzept des "Extremismus" in diesem Fall nicht anwendbar, wenn sie versuchen, Jehovas Zeugen unter dieses Gesetz zu bringen.
Vielleicht ist das Gesetz über den Extremismus eine Möglichkeit, religiösen Gruppen, seien es Zeugen Jehovas oder jemand anderes, zu vermitteln, dass sie diesem Gesetz gehorchen müssen, ohne die Begriffe zu klären und klarzustellen. In diesem Fall bedeutet dies in der Praxis, dass der Kampf nicht gegen den Extremismus, sondern gegen die Religion selbst gerichtet ist. Folglich wird das Prinzip, das den internationalen Menschenrechtsinstrumenten zugrunde liegt – dem Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte und der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten – verletzt. Beide Dokumente enthalten einen Artikel, der Gewissens- und Religionsfreiheit klar definiert. Nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist die Gewissens- und Religionsfreiheit bedingungslos. Die Europäische Menschenrechtskonvention besagt, dass diese Freiheit eingeschränkt werden kann, wenn die öffentliche Ordnung beeinträchtigt wird. Ein russischer Richter sollte berücksichtigen, dass, wenn die Tatsache der Verletzung der öffentlichen Ordnung nicht bewiesen ist, Jehovas Zeugen aus ganz anderen Gründen verfolgt werden - sie werden als Religion verfolgt. In diesem Fall ignorieren wir die Grundfreiheit, die in den wichtigsten internationalen Gesetzen verankert ist. Ich möchte, dass Sie den Obersten Gerichtshof, der über den Fall zu entscheiden hat, davon überzeugen, zwei Bedingungen sorgfältig abzuwägen: einerseits die Tatsache der Verletzung der öffentlichen Ordnung, und andererseits ist die Religionsfreiheit ein Grundrecht, das nicht ohne schwerwiegende Folgen aufgehoben werden kann.
Jean-Marie Delarue, Mitglied des französischen Staatsrats, ehemaliger Direktor für bürgerliche Freiheiten im französischen Innenministerium.