Juristische Siege

Der Europäische Gerichtshof hat die Störung von Gottesdiensten der Zeugen Jehovas in Tscheljabinsk für rechtswidrig erklärt

Gebiet Tscheljabinsk,   Frankreich

STRAßBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einstimmig entschieden, dass das Vorgehen der Polizei und der Vorsitzenden der Menschenrechtskommission, Ekaterina Gorina, gegen die Gerechtigkeit und das Recht auf Religionsfreiheit der Bürger verstoßen hat, als sie eine legitime christliche Versammlung von 150 gehörlosen Zeugen Jehovas in Tscheljabinsk störten. Mit seinem Urteil zugunsten der Zeugen Jehovas bekräftigte das Gericht einen wichtigen Grundsatz der Russischen Föderation: das Recht auf Religionsfreiheit.

In dem Urteil des Gerichtshofs in diesem Fall, bekannt als Konstantin Kusnezow und andere gegen die Russische Föderation, heißt es: "Es ist unbestreitbar, dass das gemeinsame Studium und die gemeinsame Erörterung liturgischer Texte durch Mitglieder der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas eine anerkannte Form des Bekenntnisses [ihrer] Religion während des Gottesdienstes und der Lehre ist. [...] Darüber hinaus stellt [der Gerichtshof] fest, dass die Rechtsprechung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation kohärent ist, wonach die Abhaltung liturgischer Versammlungen und Kongresse der vorherigen Genehmigung der Behörden bedarf und es nicht erforderlich ist, sie über die Abhaltung dieser Versammlungen zu informieren."

Das Gericht stellte auch fest, dass die Handlungen des Vorsitzenden der Menschenrechtskommission und der Polizeibeamten rechtswidrig waren.

Das Gericht entschied, dass dem Kläger und in seiner Person allen Klägern ein Betrag von 30.000 Euro für immaterielle Schäden und 60.544 Euro für Kosten und Auslagen zu zahlen sind.

Der Fall Kusnezow gewann an Bedeutung, als 2004 die Aktivitäten der registrierten Gemeinschaft der Zeugen Jehovas in Moskau verboten wurden. Dieses Verbot und die damit verbundene Frage der Religionsfreiheit sind Gegenstand einer Klage in einem anderen Fall vor dem Europäischen Gerichtshof.

Wassili Kalin, Vorsitzender des Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas in Russland, sagte über die Bedeutung dieser Entscheidung: "Die heutige Entscheidung ist ein Sieg für alle Russen, die das verfassungsmäßige Recht auf Versammlungsfreiheit schätzen."