Der Fall von Margarita Moiseenko und anderen in Zeya
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Im Haus von Margarita Moiseenko und ihrem Ehemann Konstantin sowie in den Wohnungen anderer Gläubiger in der Amur-Region werden Durchsuchungen durchgeführt.
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Die Wohnungen von 8 Zeugen Jehovas, darunter Elena Yatsyk und die Rentnerin Galina Yatsyk, werden durchsucht. Telefone und Laptops werden von Gläubigen beschlagnahmt.
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V. S. Obukhov, ein Ermittler der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands für die Region Amur, der sich auf religiöse Verfolgung in mehreren Städten der Region Amur spezialisiert hat, trifft die Entscheidung, ein Strafverfahren gemäß Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen Margarita Moiseenko, Galina Jazik und Elena Jazyk einzuleiten. Ihnen wird vorgeworfen, "an den Aktivitäten einer religiösen Vereinigung teilgenommen zu haben, für die das Gericht eine endgültige Entscheidung über die Liquidation im Zusammenhang mit der Durchführung extremistischer Aktivitäten getroffen hat".
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Der Ermittler Obukhov verfolgt Margarita Moiseenko, Galina Yatsyk und Elena Yatsyk als Angeklagte gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.
Alle Frauen werden auf die Erkenntnis gesetzt, nicht zu gehen.
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Der Fall geht an das Bezirksgericht Zeysky der Region Amur.
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Der Richter gibt dem Antrag von Margarita Moiseenko statt, ihren Ehemann Konstantin als ihren Vertreter in den Prozess aufzunehmen.
Staatsanwältin Olga Chursina verkündet die Anklage, in der es heißt, dass die Angeklagten während der Teilnahme an Gottesdiensten rechtswidrige Handlungen begangen haben. Die Verteidigung bringt ihre Ablehnung der Anklage zum Ausdruck. Margarita Moiseenko sagt über ihre Haltung zu ihm: "Ich bekenne mich zur Religion der Zeugen Jehovas, aber das ist kein Verbrechen und hat nichts mit Extremismus zu tun." Sie fährt fort: "Ich betrachte das Strafverfahren als politisch motivierte Repression, da die Ermittlungsbehörde das Konzept der 'Ausübung des Rechts der Bürger auf Religionsfreiheit', das das Recht einschließt, die Bibel zu lesen und mit Freunden darüber zu diskutieren, grundlos und unangemessen durch das Konzept der 'Durchführung extremistischer Aktivitäten' ersetzt hat."
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Der Staatsanwalt verliest die schriftlichen Unterlagen des Strafverfahrens, einschließlich der Ergebnisse der fotografischen Porträtuntersuchung aus dem Fall Konstantin Moiseenko. Der Richter bittet darum, nur die Unterlagen vorzulesen, die für die betreffende Strafsache relevant sind, was der Staatsanwalt beanstandet, und erklärt, dass diese Untersuchung ein Beweis für die Schuld der Angeklagten sei.
Des Weiteren werden die Ergebnisse der Religionswissenschaft und der psychologisch-linguistischen Untersuchungen verlesen.
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Der Staatsanwalt verliest aus dem 6. bis 9. Band des Strafverfahrens, die Protokolle über Durchsuchungen und Protokolle über die Inspektion von Gegenständen enthalten, die von anderen Gläubigen aus der Amurregion beschlagnahmt wurden. Der Richter fordert den Staatsanwalt erneut auf, nur das offenzulegen, was sich auf die Angeklagten bezieht. Der Staatsanwalt kann die Protokolle mit den Namen der Angeklagten in diesem Fall nicht finden.
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Zeugen der Anklage werden vernommen. Einige berufen sich auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation, während andere auf die Fälschung der von ihnen während der Voruntersuchung gemachten Aussagen hinweisen.
Eine der Zeuginnen sagt aus, dass sie von den Angeklagten nie Aufrufe zu gewalttätigen Aktionen gehört habe und keine Feindseligkeit von ihrer Seite gespürt habe. Im Gegenteil, sie spricht von ihnen als freundlich, friedlich und immer bereit, den Menschen zu helfen.
Während der Anhörung betont der Richter immer wieder, dass den Angeklagten kein Extremismus vorgeworfen wird.
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Die Befragung der Zeugen der Anklage ist noch nicht abgeschlossen. Die Angeklagten sagen aus.
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Der Staatsanwalt beantragt, die Gläubigen zu Haftstrafen in einer Strafkolonie zu verurteilen: Margarita Moiseenko (3 Jahre), Galina Yatsyk und Elena Yatsyk (je 2,5 Jahre).
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Margarita Moiseenkos letztes Wort in Zeya Das letzte Wort der Angeklagten Galina Yatsyk in Zeya Das letzte Wort der Angeklagten Elena Yatsyk in Zeya - #