Der Fall Rumjanzewa in Wyselki

Fallbeispiel

Im Februar 2022 fand in der Region Krasnodar eine Durchsuchungswelle statt, von der mindestens 51 Personen betroffen waren. Unter ihnen befand sich auch eine Gläubige aus dem Dorf Wyselki, Elena Rumjanzewa, und ihre Tochter Wassilina Penskaja. Im Juni 2023 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren wegen eines extremistischen Artikels gegen Rumjanzewa. Die Ermittlungen sahen es als Verbrechen an, “an religiösen Lehren und Predigten teilzunehmen … Gespräche und religiöse Diskussionen.” Sechs Monate später wurde der Fall vor Gericht gebracht.

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    3. Februar 2022 Suchen Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    Im Dorf Wyselki und den benachbarten Siedlungen werden mindestens 31 Adressen durchsucht, darunter auch die von Jelena Rumjanzewa. Insgesamt sind mindestens 51 Personen an den Ermittlungen beteiligt, von denen einige keine Zeugen Jehovas sind. Die Durchsuchung findet auch bei ihrer Tochter Vasilina Penskaya statt, die getrennt lebt.

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    15. Juni 2023 Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Das Ermittlungskomitee leitet ein Strafverfahren gegen Elena Rumjanzewa gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Sie beruht auf der Aussage eines geheimen Zeugen unter dem Pseudonym "Hirte", der in der Vergangenheit die Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht hat. Später begann der Mann erneut, mit Gläubigen zu kommunizieren und Online-Gottesdienste zu filmen, um diese Informationen an das Zentrum zur Bekämpfung von Extremismus weiterzuleiten.

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    11. Juli 2023 Rosfinmonitoring

    Elena Rumjanzewa wird verhört. Sie erfährt, dass ihre Bankkonten von Rosfinmonitoring gesperrt wurden.

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    10. August 2023 Verhör Anerkennungsvereinbarung

    Elena Rumyantseva wird erneut verhört, sie wird aufgefordert, zu unterschreiben, dass sie den Ort nicht verlassen darf.

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    15. August 2023 Art. 282 Abs. 2

    Der leitende Ermittler Roman Latysh wirft Jelena Rumjanzewa vor, "direkt an religiösen Lehren und Predigten teilgenommen zu haben ... trat in Gespräche und religiöse Diskussionen mit anderen Teilnehmern, beteiligte sich an der Diskussion über die "Heilige Schrift" (die Bibel) ... Lies den anderen Teilnehmern religiöse Bücher vor."

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    27. November 2023

    Der Fall wird an den Ermittler - den Leutnant der Justiz D. P. Bondarenko - übergeben.

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    19. Dezember 2023

    Der Ermittler Bondarenko erhebt Anklage gegen Elena Rumjanzewa.

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    29. Dezember 2023 Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall geht an das Bezirksgericht Wyselkowski. Er wird von der Richterin Oksana Melnikova geprüft.

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    21. Februar 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Elena Rumyantseva äußert sich mit einer Haltung zur Staatsanwaltschaft: "Es gibt in diesem Fall keine wirklichen Opfer und Opfer. Es stellt sich heraus, dass mein einziger Fehler darin besteht, dass ich ein Zeuge Jehovas bin und nur wegen meines Glaubens verurteilt werde. Aber laut Verfassung habe ich das Recht, eine Bibel zu haben, sie zu lesen und mit anderen darüber zu diskutieren."