Durchsuchungen werden an mindestens 31 Adressen im Dorf Vyselki und in den benachbarten Siedlungen durchgeführt. Bei Elena Gadrshina werden elektronische Geräte, Bankkarten und persönliche Aufzeichnungen beschlagnahmt.
Der Fall Gadrshina in Vyselki
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Das Ermittlungskomitee leitet ein Strafverfahren gegen Elena Gadrshina gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Sie beruht auf der Aussage eines geheimen Zeugen unter dem Pseudonym "Hirte", der in der Vergangenheit die Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht hat. Später begann der Mann erneut, mit Gläubigen zu kommunizieren und Online-Gottesdienste zu filmen, um diese Informationen an das Zentrum zur Bekämpfung von Extremismus weiterzuleiten.
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Rosfinmonitoring sperrt die Konten von Gadrshina und einigen anderen Gläubigen aus Wyselki und beschlagnahmt zwei Tage später ihre Gelder.
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Der Ermittler lädt die Gläubige zum Verhör vor und nimmt ihr eine schriftliche Verpflichtung ab, den Ort nicht zu verlassen.
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Elena Gadrshina wird beschuldigt, ein Verbrechen gemäß Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation begangen zu haben. Sie soll unter anderem "anderen Teilnehmern die religiösen Bücher der Zeugen Jehovas vorlesen und betonen, dass diese Bücher wahre Erkenntnis über Gott enthalten".
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Der Fall geht an das Bezirksgericht Wyselkowski. Er wird von Richter Ruslan Teplukhin geprüft. Er verhandelt auch einen Fall, der wegen ähnlicher Vorwürfe gegen andere lokale Gläubige, Vasilina Penskaya und Viktor Spirichev, angestrengt wurde.
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Das Gericht gibt dem Antrag der Verteidigung statt, die Tochter von Elena Gadrshina als zweite Verteidigerin zuzulassen.
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31 Menschen kommen, um den Gläubigen zu unterstützen, alle dürfen in den Versammlungsraum.
Der Pflichtverteidiger stellt einen neuen Antrag, die Sache an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben, um Hindernisse für die weitere Behandlung des Falles aus dem Weg zu räumen. Die Staatsanwaltschaft bittet um Zeit, um den Antrag zu prüfen.
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Das Gericht lehnt den zuvor eingereichten Antrag der Verteidigung ab, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben.
In einem weiteren Antrag wirft die Verteidigung dem Ermittler vor, gegen die gesetzlichen Fristen für die Voruntersuchung verstoßen zu haben. Nach Angaben des Ermittlers war es angeblich nicht möglich, Gadrshina in die Ermittlungen des Strafverfahrens einzubeziehen. Die Gläubige erklärt jedoch, dass sie nirgends abwesend war, da sie anerkannt wurde, nicht zu gehen. Die Staatsanwaltschaft bittet um Zeit, um eine Antwort vorzubereiten.
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Das Gericht weist die Aussage des Anwalts zurück, die er in der vorangegangenen Anhörung über den Verstoß des Ermittlers gegen die Ermittlungsbedingungen abgegeben hatte.
Der Pflichtverteidiger stellt einen zweiten Antrag auf Rückverweisung der Sache an die Staatsanwaltschaft. Darin heißt es, dass dieses Strafverfahren rechtswidrig eingeleitet wurde, da die Materialien, die als Grundlage dienten, unter Verstoß gegen die Anforderungen der Strafprozessordnung der Russischen Föderation und des Föderalen Gesetzes "Über die operative Tätigkeit" erlangt wurden. Der Richter verneint.
Der stellvertretende Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Jelena Gadrshina drückt ihre Haltung ihm gegenüber aus. Sie sagt: "Das Material des Strafverfahrens enthält keine Argumente und Beweise dafür, dass ich die kriminelle Absicht hatte, das angebliche Verbrechen zu begehen. Die Staatsanwaltschaft verwechselt fälschlicherweise das Bekenntnis der Religion mit der Teilnahme an den Aktivitäten einer verbotenen juristischen Person."