Der Fall Vasichkin und andere in Teikov

Fallbeispiel

Im April 2020 durchsuchten Sicherheitskräfte die Wohnungen von Zeugen Jehovas in der Stadt Teikov. Einen Tag zuvor hatte das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren wegen Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation gegen Wladimir Spivak, Alexander Wasitschkin, Sergej Galjamin und Anatolij Ljamo eröffnet. Alle Gläubigen verpflichteten sich schriftlich, den Ort nicht zu verlassen. Ein Jahr später klagte der Ermittler Lyamo wegen eines weiteren Artikels an, diesmal wegen der Finanzierung der Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Im August 2021 wurde Alexander Wasitschkin wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation angeklagt. Die Anklage stützte sich auf die Aussagen zweier geheimer Zeugen. Im Januar 2023 ging der Fall der Gläubigen vor Gericht. Im Februar 2024 verurteilte der Richter die Gläubigen zu hohen Geldstrafen: Spivak – 600.000, Sergej Galjamin – 650.000, Alexander Wasitschkin und Anatolij Ljamo – jeweils 1.100.000 Rubel.

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    Es wird ein Strafverfahren wegen der Organisation der Aktivitäten einer "verbotenen Organisation" eingeleitet. Vier Personen gelten als Verdächtige. Der älteste von ihnen ist 64 Jahre alt, der jüngste 50 Jahre alt.

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    In der Stadt Teikovo finden eine Reihe von Durchsuchungen an mindestens vier Adressen statt: der 64-jährige Vladimir Spivak, der 50-jährige Alexander Wasitschkin, der 52-jährige Sergej Galjamin, der 56-jährige Anatoli Ljamo. Die Sicherheitskräfte beschlagnahmen elektronische Geräte und stellen Vorladungen zum Verhör an Wohnungseigentümer aus.

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    Suchen Gesundheitsrisiko Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Fall eingeleitet Ältlich
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    Für die Verhöre kommen Vertreter der Behörden zu vier weiteren Adressen von Gläubigen in Teikovo. Unter ihnen ist auch die 79-jährige Galina Nosach. Polizeibeamte fragen sie, welche Bibelübersetzung sie benutzt und ob ihre Glaubensbrüder sie besuchen.

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    Suchen Verhör Gesundheitsrisiko Minderjährige Ältlich

    Der Ermittler Skuridin befragt Vladimir Spivak und Sergey Galyamin über ihre Religion und darüber, ob sie die Bibel in der Neue-Welt-Übersetzung gelesen haben. Nach dem Verhör werden die Gläubigen mitgenommen, um zu unterschreiben, dass sie den Ort nicht verlassen dürfen. Das gleiche Maß an Zurückhaltung wird Vasichkin und Lyamo zugeschrieben.

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    Um 7.50 Uhr wird die Wohnung von Alevtina Polozova in Gavrilov Posad durchsucht. Die Sicherheitskräfte beschlagnahmen Ausrüstung, elektronische Medien, Fotos und Notizbücher.

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    Um 5.35 Uhr wird ein weiterer Gläubiger in Teikovo durchsucht. Das ORM wird von den Polizeihauptleuten S. V. Khramov und I. A. Krylov, den Kommissaren des CPE des Innenministeriums der Russischen Föderation in der Region Iwanowo, dem Polizeioberstleutnant A. A. Kamajew, dem Kriminalbeamten der Teikowski-Abteilung für Innere Angelegenheiten des Innenministeriums der Russischen Föderation, dem Polizeihauptmann W. W. Emeljanow durchgeführt.

    Laut Durchsuchungsbefehl vom 10. April 2020 wird das ORM mit dem Ziel durchgeführt, "Werkzeuge und Mittel zu finden und zu beschlagnahmen, die bei der Begehung von Straftaten verwendet wurden". Daraufhin beschlagnahmten die Sicherheitskräfte elektronische Geräte und Bücher "Neues Testament und Psalter".

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    Im Zeitraum von September 2020 bis März 2021 haben die operativen Offiziere Kusnezow S.A. und Trunitschew S.S. sowie der leitende Ermittler für besonders wichtige Fälle des Innenministeriums der Russischen Föderation in der Region Iwanowo Skurijina E.M. vier Berichte über die Entdeckung von Anzeichen eines Verbrechens gegen den Gläubigen Anatoli Ljamo vorgelegt. Er steht im Verdacht, eine extremistische Organisation gemäß Teil 1 282.3 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation finanziert zu haben.

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    Der Ermittler E. M. Skuridina leitet ein zweites Strafverfahren gegen Atatoli Ljamo ein. Diesmal wird er gemäß Teil 1 von Artikel 282.3 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation verdächtigt, extremistische Aktivitäten "durch das Sammeln von Bargeld in der 'allgemeinen Staatskasse'" finanziert zu haben. Den Ermittlungen zufolge waren diese Gelder "bewusst dazu bestimmt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation zu unterstützen".

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    Der Ermittler E. M. Skuridina verhört Anatoli Ljamo. Der Gläubige gesteht seine Schuld nicht ein und beruft sich auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation. Das Verhör dauert 20 Minuten.

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    Der Ermittler E. Skuridina leitet ein weiteres Strafverfahren gegen Alexander Wasitschkin ein, diesmal nach Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Das Verfahren gegen Alexander Wasitschkin und drei seiner Glaubensbrüder wird dem Bezirksgericht Teikowski des Gebiets Iwanowo vorgelegt. Er wird Richter Sergej Kotschetkow ernannt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter lehnt den Antrag der Anwälte auf Zeit ab, sich mit den Akten vertraut zu machen. Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Um die Gläubigen zu unterstützen, kommen 25 Menschen zum Gerichtsgebäude. Die Angeklagten fordern mehr Platz, aber das Gericht lehnt ab.

    Auf Antrag der Angeklagten verliest der Staatsanwalt die Anklageschrift gegen Lyamo, Galyamin und Spivak, da er bei der letzten Anhörung nur die Anklage gegen Wasitschkin verlesen hat. Während des Lesens versucht der Staatsanwalt mehrmals, Teile des Textes zu überspringen, aber der Richter macht ihm gegenüber eine Bemerkung und bittet ihn, den Text vollständig vorzulesen.

    Die Angeklagten äußern sich zu den Vorwürfen. Anatoliy Lyamo erklärt dem Gericht, dass es keine juristischen Personen braucht, um Gott anzubeten, und Vladimir Spivak sagt, dass er lediglich sein Recht auf Religion ausgeübt hat.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    23 Personen sind zusammen mit den Angeklagten bei der Verhandlung anwesend.

    Es wird eine Abschrift des Gottesdienstes verlesen, in der Gedanken über die Friedfertigkeit der Zeugen Jehovas vernommen wurden. Die Verteidigung bittet den Richter, eine allgemeine Beschreibung der Glaubensbekenntnisse dieser Konfession vorzulesen. Insbesondere heißt es, dass die Organisation der Zeugen Jehovas ihren Mitgliedern Gehorsam gegenüber dem Gesetz und Loyalität gegenüber jeder Form von weltlicher Autorität einflößt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Ein neuer Staatsanwalt, Alexej Konstantinowitsch Netschajew, tritt in den Fall ein.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Bände 15 bis 37 werden gelesen. Der Koffer umfasst insgesamt 47 Bände. Der Staatsanwalt listet auf, was auf elektronischen Medien gefunden wurde. Der Richter interessiert sich dafür, wie die Dateien mit den Liedern, die auf den Computern der Angeklagten gefunden wurden, ihre Schuld beweisen. Der Staatsanwalt antwortet: "Fast alle Lieder erwähnen den Namen Gottes."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Verfahren wurde wegen der Erkrankung des Angeklagten Galyamin an Covid ausgesetzt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anhörungen werden wieder aufgenommen, das Gericht verliest weiterhin Bände des Strafverfahrens und religiöse Untersuchungen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Bekanntgabe der Volumina des Falles ist beendet. Das Gericht beginnt mit der Sichtung von Videos von Gottesdiensten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht gab dem Antrag des Anwalts statt, dass die Angeklagten beim Anschauen der Videos kurze Kommentare abgeben können. Lyamo, Vasichkin und Spivak machen darauf aufmerksam, dass das Video Handlungen bei der Umsetzung von Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation zeigt. Darauf antwortet der Richter, dass sie nicht wegen ihres Glaubens vor Gericht gestellt werden, sondern weil sie die Aktivitäten einer vom Gericht liquidierten Organisation fortsetzen, und verbietet ihnen, sich zu äußern.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht hört eine Audioaufnahme des Gottesdienstes, in der von der Bedeutung der Vergebung die Rede ist.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht hört sich weiterhin Audioaufnahmen von Gottesdiensten an und prüft Computer-Screenshots, die während dieser Gottesdienste gemacht wurden. Der Richter macht auf die schlechte Qualität der Audioaufnahme aufmerksam und bittet den Staatsanwalt, darin anzugeben, was für den Fall wirklich wichtig ist.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht beschließt, die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen abzuhalten, Mitschnitte von Telefongesprächen werden abgehört.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht beginnt, materielle Beweise zu prüfen - Dateien, die von den Computern der Angeklagten beschlagnahmt wurden. Es werden Fotos und Videos über Ehrlichkeit, Gastfreundschaft, die Bedeutung der Einhaltung von Sicherheitsregeln und die Hilfe für diejenigen, die in Schwierigkeiten sind, angesehen. Darüber hinaus werden Audioaufnahmen von 19 religiösen Liedern gehört.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter unterbricht das Verfahren, da Vladimir Spivak medizinische Hilfe benötigt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht hört sich mehr als drei Stunden lang 53 Lieder an, die laut Staatsanwaltschaft bei Gottesdiensten zu hören waren. Materielle Beweise werden untersucht, darunter Briefe und Notizbücher der Angeklagten, die bei Durchsuchungen beschlagnahmt wurden, sowie Bücher von Josephus.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Stanislaw Trunitschew, leitender Kriminalbeamter des Zentrums für Extremismusbekämpfung, wird verhört. Er sagt, er wisse nicht, für welche Aktivitäten die juristischen Personen der Zeugen Jehovas liquidiert worden seien, daher könne er auch nicht sagen, welche Aktivitäten die Gläubigen aus Teikovo fortsetzten.

    Trunichev räumt ein, dass er die Stimmen der Angeklagten auf Aufnahmen aus den Prozessakten ohne den Einsatz spezieller Techniken und Geräte bestimmt habe, da er keine besonderen Kenntnisse auf dem Gebiet der phonetischen Untersuchungen habe. Er stimmt zu, dass er einen Fehler gemacht haben könnte. Ihm zufolge gab es während des ORM keine Beschwerden, dass die Angeklagten jemanden aufgrund seiner Religionszugehörigkeit gedemütigt hätten. Bei der Durchsuchung des Hauses von Vladimir Spivak fand der Zeuge keine Gegenstände, die seine illegalen Aktivitäten bestätigten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    13 Menschen kommen zum Gerichtsgebäude, um die Gläubigen zu unterstützen.

    Drei Zeugen der Anklage werden vernommen. Einer von ihnen gibt an, dass er nicht gesagt hat, was im Protokoll seines Verhörs steht, und bezweifelt, dass die Unterschrift im Protokoll ihm gehört.

    Der zweite Zeuge sei nur mit Lyamo und Spivak bekannt und habe Geschäftsbeziehungen zu ihnen gehabt, sie hätten nicht über religiöse Themen gesprochen. Er habe keine Aufrufe zu extremistischen Aktivitäten von Gläubigen gehört.

    Eine dritte Zeugin, eine Frau, die bis 2015 den Gottesdienst der Zeugen Jehovas besuchte, sagt, sie kenne die Gläubigen nur von der guten Seite. In den Gottesdiensten habe sie nie einen Zwang zu Spenden gehört. Die Zeugin charakterisiert Galyamin auf der positiven Seite und sagt, dass der Gläubige sie nirgends rekrutiert habe, sie habe aus freien Stücken an den Gottesdiensten teilgenommen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Zeuge, der die Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht hat, wird verhört. Sie sagt, dass ihnen beigebracht wird, die Autoritäten und Menschen jeder Religion zu respektieren. Dank der Teilnahme am Gottesdienst hörte ihr Mann auf, Alkohol zu missbrauchen. Über die Angeklagten sagt die Frau: "Das sind freundliche und sympathische Menschen."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht verhört ein Ehepaar, dessen Nachbarn Zeugen Jehovas sind. Weder die Nachbarn noch ihre Gäste hätten sie jemals irgendwo einbezogen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Vernehmung eines Zeugen, der in einer früheren Anhörung gesprochen hat, wird fortgesetzt. Die Frau behauptet, dass die im Protokoll ihrer ersten Vernehmung aufgezeichnete Aussage nicht ihr gehöre. Ihr zufolge nannte ihr der Ermittler die Namen derjenigen, die in dem Video identifiziert werden mussten, und gab Empfehlungen, was sie bei Konfrontationen sagen sollte. Die Sicherheitskräfte drohten ihr auch mit einer Durchsuchung ihres Schwiegersohns und der Beschlagnahmung der für seine Arbeit notwendigen Ausrüstung.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Ein geheimer Zeuge unter dem Pseudonym Iwan Iwanow wird verhört. Der Mann sagt, er habe 2015 für ein paar Monate den Gottesdienst der Zeugen Jehovas besucht und sie nie wieder besucht. Seiner Meinung nach wurden ihm in der Bibel die Antworten auf Fragen gezeigt, die für ihn lebenswichtig waren. Der Zeuge berichtet, dass die Gläubigen in den Gottesdiensten Lieder sangen und die Bibel studierten; Extremistische Äußerungen habe er nicht gehört. Er ist der Meinung, dass die Religion der Zeugen Jehovas nicht verboten ist, aber es ist klar, dass er die Begriffe "Königreichssaal", "Versammlung" und "örtliche religiöse Organisation" verwechselt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Aussage eines Zeugen, der 2020 verstorben ist, wird bekannt gegeben. Ihrer Meinung nach war der Zeuge nicht mit der Religion der Zeugen Jehovas verbunden; sie kannte Wasitschkin, da er in ihrer Unterordnung arbeitete. Sie wusste nichts über die Religion der Zeugen Jehovas.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Ein geheimer Zeuge unter dem Pseudonym Petrov wird verhört. Die Verteidigung stellt Anträge auf Freigabe des Zeugen und auf Zugang zur Justiz während der Vernehmung des klassifizierten Zeugen. Das erste Gericht lehnt ab, das zweite befriedigt.

    Die Verteidigung stellt einen Antrag auf Vorladung zur Befragung der Sachverständigen Tatjana Belova, Ph.D., außerordentliche Professorin der Abteilung für Soziologie, Sozialarbeit und Personalmanagement an der Staatlichen Universität Iwanowo und Autorin einer religiösen forensischen Untersuchung, in der sie eine äußerst voreingenommene Einschätzung der Zeugen Jehovas abgegeben hat. Die Verteidigung verweist auf das Fehlen einer Kopie des Diploms der entsprechenden Hochschulbildung nach Ansicht des Fachmanns, die fehlende Qualifikation für das Studium der Weltreligionen sowie die entsprechende Erfahrung. In seiner Schlussfolgerung bezieht sich der Spezialist oft auf die in der Literaturliste angegebenen Quellen, aber es gibt keine relevanten Informationen in diesen Quellen.

    Bei der Vernehmung des geheimen Zeugen Petrow stellt sich heraus, dass er zuvor freiwillig die Gottesdienste der Zeugen Jehovas in der Stadt Teikov besucht hatte. Aufrufe zur Gewalt, zur Aufstachelung zu religiösem Hass oder zum Sturz der Obrigkeit hörte der Mann bei Gottesdiensten nicht. Er sagt auch, dass er während der Ermittlungszeit keine Drohungen von den Angeklagten erhalten habe.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Gutachtergutachten mit Verstößen

    Drei Zeugen der Verteidigung werden vernommen. Zwei von ihnen sind Angestellte von Vasichkin. Diese Männer sagen, dass sie trotz der Tatsache, dass sie sich zu verschiedenen Religionen bekennen, nie beleidigende Worte von Alexander gehört haben, die an Vertreter anderer Religionen gerichtet waren, und dass sie nie Konflikte aus religiösen Gründen hatten. Der Angeklagte überredete sie nicht, ihre Überzeugungen zu ändern, er war immer bereit zu helfen. Ein anderer Zeuge der Verteidigung spricht von Aleksandr als sympathischem Menschen.

    Die Verteidigung beantragt erneut, die Sachverständige Tatjana Belova vor Gericht zu laden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gutachtergutachten mit Verstößen

    8 Personen kommen in den Gerichtssaal, um die Angeklagten zu unterstützen.

    Zu sehen ist ein Video des Gottesdienstes, in dem eine unbekannte Person auftaucht. Es stellte sich heraus, dass die Expertin Belova die Stimme dieser Person Sergej Galjamin zuschrieb und auf der Grundlage dieser Aufzeichnungen ihre Schlussfolgerungen über seine Rolle bei der Organisation dieses Dienstes zog. Ein anderer Experte, der eine phonetische Untersuchung der Stimme durchgeführt hat, kommt jedoch zu dem Schluss, dass die Stimme auf der Aufnahme nicht zu Galyamin gehört. Dies wird vom Gläubigen selbst bestätigt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gutachtergutachten mit Verstößen

    Die Anträge der Verteidigung werden verkündet. Darunter befindet sich auch ein Antrag an das Gericht, sicherzustellen, dass das bei Wasitschkin beschlagnahmte Exemplar der Bibel nicht auf der Bundesliste extremistischer Materialien steht. Wasitschkin beantragt auch, in die Strafsachen eine Antwort von Irina Yakku vom Außenministerium der Russischen Föderation über die Rechtmäßigkeit von Gottesdiensten der Zeugen Jehovas, Auszüge aus dem Berufungsurteil des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 17. Juli 2017 über das Verbot juristischer Personen von Zeugen Jehovas, aufzunehmen. Auszüge aus der Bibel, in denen die Gültigkeit gemeinsamer Zusammenkünfte und die Bedeutung des Predigens für Christen argumentiert werden.

    Die Verteidigung beantragt die Disqualifikation der Sachverständigen Belova aufgrund des Fehlens von Dokumenten, die ihr Recht auf Durchführung religiöser Prüfungen bestätigen. Das Gericht lehnt dies ab.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Zeuge der Verteidigung wird vernommen. Er beschreibt Wasitschkin als einen friedlichen und fleißigen Menschen, einen guten Familienvater. Der Zeuge sagt, er habe von ihm nie negative Äußerungen über Vertreter anderer Religionen gehört und der Angeklagte habe ihn nie gezwungen, Zeuge Jehovas zu werden.

    Außerdem verhört das Gericht den Chef von Wasitschkin. Sie charakterisiert ihn positiv und sagt, dass er ein verantwortungsbewusster Mitarbeiter ist, auf den man sich verlassen kann.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht gibt dem Antrag von Anatolij Ljaamo auf Herausgabe der Akten statt, die die Antwort der Staatsanwaltschaft für den Wolga-Transport auf die Frage eines der Gläubigen enthalten. Darin heißt es, dass ein Bürger der Russischen Föderation das Recht hat, zusammen mit anderen die Bibel zu lesen und anderen Menschen zu erzählen, was er darin gelesen hat. Er stellt ferner fest, dass eine verwaltungs- oder strafrechtliche Haftung für solche Handlungen in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation nicht vorgesehen ist.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht vernimmt einen Zeugen, der zuvor den Gottesdienst der Zeugen Jehovas besucht hatte. Er spricht positiv über Gläubige und sagt, dass ihm das Studium der Bibel geholfen hat, schlechte Gewohnheiten abzulegen und die Beziehungen zu seiner Frau und seinen Kindern zu verbessern. Er merkt auch an, dass die Gläubigen ihn nie dazu ermutigt hätten, rechtswidrige Handlungen zu begehen.

    Spivak fragt den Zeugen, ob er die Vernehmungsprotokolle während der Ermittlungen persönlich gelesen habe, bevor er sie unterschreibe. Er antwortet, dass er es unaufmerksam getan habe, da er dem Ermittler vertraut habe. Gleichzeitig sagt er: "Jetzt verstehe ich, dass [Religion] nicht verboten ist, sondern nur eine juristische Person."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Befragung eines Zeugen, der zuvor die Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht hatte, geht weiter. Er sagt, dass es sich seiner Meinung nach um legale religiöse Zusammenkünfte von Gläubigen handelte, die nichts mit juristischen Personen zu tun hatten.

    Der Zeuge erklärt auch, dass ihn niemand ermutigt habe, die Bibel in der Neue-Welt-Übersetzung zu verwenden, aber in der Synodalen Übersetzung gebe es viele unverständliche und veraltete Wörter für ihn.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    14 Menschen kommen, um die Gläubigen zu unterstützen. Anatoly Lyamo wird verhört. Er sagt, dass Gottesdienste in Privatwohnungen nicht illegal seien, da sie gemäß Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation abgehalten würden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gutachtergutachten mit Verstößen

    Sergej Galjamin sagt aus. In seinen schriftlichen Notizen erklärt er, dass er "gläubig ist und nur wegen seiner friedlichen religiösen Aktivitäten strafrechtlich verfolgt wird". Aus den Zeugenaussagen ergebe sich, dass keiner von ihnen, unabhängig von seiner Religion, von den Angeklagten gedemütigt oder anderweitig rechtswidrig behandelt worden sei.

    Die Gläubige macht das Gericht darauf aufmerksam, dass die Sachverständige Belova in ihrer Vernehmung aus der Veröffentlichung "Heilige Schrift - Neuen-Welt-Übersetzung" zitiert, die Veröffentlichung selbst ihr aber nicht zur Recherche zur Verfügung gestellt wurde, was Zweifel an der Zuverlässigkeit ihrer Schlussfolgerungen aufkommen lässt.

    Der Angeklagte weist darauf hin, dass er sein verfassungsmäßiges Recht durch die Teilnahme an Gottesdiensten ausgeübt habe und seine Zusammenkünfte mit Glaubensbrüdern ausschließlich friedlich gewesen seien. Darüber hinaus "waren die diskutierten Themen von gesellschaftlichem Nutzen: wie man in der Familie Liebe zeigt, wie man gesetzestreue Menschen ist, wie man mit anderen auskommt, wie man Hilfe leistet und Gedanken über Gott mit anderen teilt."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vladimir Spivak sagt aus. Er lenkt die Aufmerksamkeit des Gerichts auf die Tatsache, dass alle Zeugen Jehovas Zeugen als respektvolle Bürger bezeichneten, die Autoritäten und Menschen, die sich zu einer anderen Religion bekennen, mit Respekt behandelten.

    Der Angeklagte betont, dass die Ermittlungen Druck auf einige Zeugen der Anklage ausgeübt hätten, was im Laufe des Prozesses deutlich wurde.

    Laut Lyamo sagte der FSB-Offizier in seinem Bericht, dass Anatolij im Jahr 2016 eine Verwaltungsstrafe für die Verbreitung extremistischer Literatur erhalten habe, was jedoch nicht wahr sei. Das Gericht beschließt, die Existenz des Falles in den Archiven des Gerichts zu überprüfen.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussplädoyers der Verteidigung Fein Ältlich

    Der Staatsanwalt fordert eine Bestrafung in Form von Geldstrafen für die Gläubigen: für Alexander Wasitschkin und Anatoli Ljamo jeweils 1.200.000 Rubel, für Wladimir Spivak und Sergej Galjamin jeweils 700.000 Rubel.

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    Im Gerichtssaal Schlussbemerkung

    Sergej Galjamin gibt sein letztes Statement ab.

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    Im Gerichtssaal Schlussbemerkung Ältlich

    "Welche Bedrohung kann von Menschen ausgehen, die auf der Grundlage der Bibel lernen, andere zu lieben?" Alexander Vasitschkin, Anatoliy Lyamo und Vladimir Spivak sprechen vor Gericht mit ihrem letzten Wort.

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    Ältlich Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Art. 282 Abs. 2 Absatz 3 Fein
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