Der Fall Sirotkin in Tambow
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A.S. Seleznev, Ermittler für besonders wichtige Fälle der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tambow, leitet ein Strafverfahren gegen den 57-jährigen Oleg Sirotkin gemäß Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein.
Die Untersuchung interpretiert friedliche Gottesdienste mit Freunden per Videokonferenz als "aktive vorsätzliche Handlungen organisatorischer Art, die darauf abzielen, die illegalen Aktivitäten" einer juristischen Person fortzusetzen.
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Durchsuchungen werden an mindestens zwei Adressen durchgeführt, eine davon bei Oleg Sirotkin. Persönliche Unterlagen, ein Computer und eine Webcam werden beschlagnahmt. Alle Gegenstände sind materiellen Beweismitteln beigefügt.
Der Ermittler Selesnev wählt Oleg Sirotkin ein gewisses Maß an Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, und eines angemessenen Verhaltens.
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Oleg Sirotkin ist als Angeklagter beteiligt. Ihm werden die Ereignisse vom 19. bis 25. März 2021 zur Last gelegt. In der Untersuchung wird behauptet, dass Oleg, der zu Hause war, über das Internet "an kollektiven Gottesdiensten teilnahm, die aus ... Lieder und Gebete zu Jehova Gott singen." Gleichzeitig werden keine konkreten Fakten über extremistische Aufrufe oder Handlungen genannt.
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Im Rahmen des Sirotkin-Falls ist eine Durchsuchung an einer anderen Adresse im Gange. Ein Computer und eine Webcam werden von Gläubigen beschlagnahmt.
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Olegs Auto wird beschlagnahmt, um eine Geldstrafe für die Vollstreckung der Strafe einzutreiben.
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Der Staatsanwalt stimmt der Anklage zu. Darin wird eine religiöse Studie erwähnt, in der Jana Tschernjajewa, Dozentin an der Theologischen Fakultät der Staatlichen Universität Tambow, behauptet, dass die Audioaufnahmen einen Gottesdienst aufgezeichnet hätten. Sie bezeichnet es zu Unrecht als Fortsetzung der Tätigkeit einer liquidierten juristischen Person, obwohl dieser Gottesdienst eine Ausübung des verfassungsmäßigen Rechts auf Religionsfreiheit war.
Unter den Zeugen befindet sich auch der Leiter der Abteilung für Jugendangelegenheiten und Missionsarbeit der Diözese Tambow, Witali Schtscherbakow, der den Angeklagten nicht kennt, aber gleichzeitig in seiner Aussage unwahre Informationen über die Lehre der Zeugen Jehovas wiedergibt.
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Der Fall wird dem Leninski-Bezirksgericht in Tambow vorgelegt. Er wird von Richter Denis Lipatov geprüft.
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In einer nichtöffentlichen Vorverhandlung weigert sich das Gericht, eine Vernehmung, die die Verteidigung für befangen hält, aus der Akte auszuschließen.
Der Anwalt macht das Gericht darauf aufmerksam, dass die Sachverständige Larisa Astakhova in anderen Fällen dafür bekannt ist, Verzerrungen in den Schlussfolgerungen der Untersuchungen zuzulassen.
Sie macht keinen Hehl aus ihrer negativen Einstellung gegenüber Jehovas Zeugen. Astakhova hat Abschlüsse in Philosophie und Soziologie, verfügt aber nicht über ausreichende Qualifikationen im Bereich der Religionswissenschaft. "Die eindeutig antiwissenschaftliche und voreingenommene Herangehensweise der Expertin L. S. Astakhova", erklärt der Anwalt, "zeigt absolute Unkenntnis des Untersuchungsgegenstandes und die Unfähigkeit, die gestellten Fragen objektiv zu beantworten."
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Das Gericht verhört einen Zeugen, der der unmittelbare Vorgesetzte von Oleg Sirotkin ist. Er charakterisiert den Angeklagten als zuverlässigen, bescheidenen, verantwortungsbewussten, sehr geselligen Mitarbeiter. Auf die Frage des Anwalts, ob Sirotkin jemals Konflikte im Team provoziert habe, antwortet der Zeuge: "Im Gegenteil, er hat sie immer geglättet, er war ein Friedensstifter."
Für die Anklage vernimmt das Gericht weitere Zeugen. Es stellt sich jedoch heraus, dass die meisten von ihnen den Angeklagten nicht kennen.
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Der Nachbar des Angeklagten wird vor Gericht vernommen. Als seine Tochter starb, sei Sirotkin gekommen, habe versucht, ihn zu trösten und über die biblische Hoffnung auf die Auferstehung gesprochen.
An dem Treffen nehmen 27 Zuhörer teil.
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Zu dem Treffen ist der orthodoxe Geistliche Witalij Schtscherbakow eingeladen. Er sagt, der Ermittler habe ihn zuvor als Spezialisten und nicht als Zeugen befragt. Der Anwalt erklärt die Disqualifikation des Geistlichen, da er nicht als Fachmann, sondern als Zeuge in dem Fall geladen wurde. Der Richter lehnt den Antrag ab und setzt die Befragung fort.
Schtscherbakow bestätigt, dass die Lehre der Zeugen Jehovas in Russland nicht verboten ist und nur ihre juristische Person liquidiert wurde. Die Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas, die ihm zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt wurden, stammten aus der Zeit vor 2017, also bevor der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung über die juristische Person getroffen habe. Spätere Termine traf er nicht.
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An der Anhörung nehmen 46 Zuhörer teil, und im Gerichtssaal ist Platz für 12 Personen.
Die örtliche Religionswissenschaftlerin Yana Chernova, außerordentliche Professorin und Master of Religious Studies, wird verhört. Sie kann nicht erklären, warum das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland gebraucht wurde und ob Angehörige dieser Konfession ohne es religiöse Aktivitäten ausüben können. Gleichzeitig erklärt sie sich damit einverstanden, dass sie als Fachkraft verpflichtet ist, über diese Informationen zu verfügen. Tschernowa sagt, dass es in Russland möglich sei, die Religion der Zeugen Jehovas auszuüben, aber nur alleine.
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Die Verteidigung legt Beweise vor und besteht darauf, dass die Akten ausführlich behandelt werden. Der Anwalt beginnt mit der Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichtshofs , in der die Rechte der Zeugen Jehovas verteidigt wurden. "Dem Urteil zufolge", so der Anwalt, "sollten die Handlungen von Oleg Sirotkin auf Extremismus untersucht werden und nicht auf die Tatsache, dass er friedliche Gottesdienste organisiert hat, was er nicht bestreitet."
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Die Religionsexpertin Larisa Astakhova erscheint nicht zu der Anhörung. Richter Denis Lipatov hat die Staatsanwaltschaft in die Pflicht, für das Erscheinen eines Religionsgelehrten zu sorgen.
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Der Richter schlägt vor, die Vernehmung ohne Befragung von Astakhova zu verlesen, da sie nicht mehr erscheint. Die Verteidigung erhob Einwand, da diese Vernehmung die Grundlage der Anklage sei und die Anwältin und der Angeklagte sie verhören möchten. Die Staatsanwaltschaft unterstützt die Verteidigung.
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Die Religionsexpertin Larisa Astakhova erscheint erneut nicht zu dem Treffen. Die Staatsanwaltschaft sagt, sie habe die Möglichkeiten, den Sachverständigen vor Gericht zu bringen, ausgeschöpft. Der Richter schlägt vor, mit der Vernehmung des Angeklagten fortzufahren. Die Verteidigung bittet um Zeit zur Vorbereitung, so dass die Anhörung auf den 20. September vertagt wird.
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Oleg Sirotkin und sein Anwalt erheben Einspruch gegen das Vorgehen des Richters im Zusammenhang mit der Entscheidung, den Sachverständigen Astakhova nicht zu verhören. Der Richter fügt die Einwände der Akte bei.
In den nächsten 4 Stunden verliest der Anwalt die Religionswissenschaften der promovierten Philosophin und Religionswissenschaftlerin Ekaterina Elbakyan. Er kommt unter anderem zu dem Schluss, dass Gläubige, um Gott anzubeten, nicht verpflichtet waren, eine juristische Person zu registrieren oder die Aktivitäten einer aufgelösten Organisation fortzusetzen. Der Richter weigert sich, den Text der Studie an die Akte anzuhängen, mit der Begründung, dass es bereits genügend Beweise für die Schuld und Unschuld des Angeklagten gebe. Der Verteidiger erhebt erneut Einwände gegen das Vorgehen des vorsitzenden Richters.
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Der Anwalt von Oleg Sirotkin bittet darum, der Akte Aufnahmen eines Fernsehinterviews beizufügen, in dem die Religionsexpertin Larisa Astakhova ihre Meinung zum Verbot der Aktivitäten von Jehovas Zeugen äußert. Er macht auf Beweise für Astakhovas Vorurteile gegenüber der Religion der Zeugen Jehovas aufmerksam. Der Richter weigert sich, solche Materialien zur Verteidigung zuzulassen, mit dem Argument, dass der Name des Angeklagten selbst dort nicht erwähnt wird.
Der Anwalt stellte auch einen Antrag, Astakhovas Vernehmung von der Beweisaufnahme auszuschließen und eine umfassende psycholinguistische religiöse Untersuchung zu ernennen.