Fall Salikova in Snezhinsk

Fallbeispiel

Ljudmila Salikowa, eine leitende Ingenieurin der städtischen Wirtschaftsabteilung von Sneschinsk, musste wegen ihres Glaubens an Jehova Gott zurücktreten. Im November 2020 kamen die Sicherheitskräfte mit einer Durchsuchung zu ihr, aber der Fall wurde nicht sofort eingeleitet. Im August 2021 erhob der Ermittler des Ermittlungskomitees, Alexander Tschepenko, Anklage gegen die Gläubige, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, und verpflichtete sich schriftlich, ihren Platz nicht zu verlassen. Die Anklage stützte sich auf die Aussage einer Frau, die vom FSB angeworben wurde, um Audio- und Videoaufnahmen von Gesprächen mit Salikova zu machen. Im Herbst 2021 ging der Fall vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte das Gericht auf, den Gläubigen zu 6,5 Jahren Haft in einer Strafkolonie zu verurteilen. Im Januar 2022 verhängte das Gericht eine 6-jährige Bewährungsstrafe gegen Ljudmila Salikowa, weil sie ihren Glauben praktiziert hatte. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung, aber im Januar 2023 brachte die Kassationsbehörde den Fall zurück in die Berufungsinstanz, die diesmal die gegen den Gläubigen verhängte Bewährungsstrafe auf 2,5 Jahre reduzierte.

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    Alexander Tschepenko, Ermittler für besonders wichtige Fälle des Ermittlungskomitees für das Gebiet Tscheljabinsk, leitet ein Strafverfahren nach Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation) gegen Unbekannte ein.

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    Der Richter des Bezirksgerichts Traktorozavodsky in Tscheljabinsk, Leonid Bobrov, ordnet eine Durchsuchung der Wohnung der Rentnerin Ljudmila Salikowa an.

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    Am frühen Morgen werden vier Häuser von Bewohnern von Sneschinsk durchsucht. Die Ermittlerin Tschepenko kommt in Begleitung von Bereitschaftspolizisten, einem Techniker und Zeugen nach Ljudmila Salikowa.

    Bei einer dreistündigen Durchsuchung der Wohnung beschlagnahmten die Sicherheitskräfte elektronische Geräte, die Bibel, persönliche Aufzeichnungen, Postkarten und Fotos. Dann durchsuchen sie die Garage und den Arbeitsplatz des Gläubigen. Ljudmilas Kollegen werden gefragt, ob sie mit ihnen über die Bibel gesprochen habe.

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    Suchen Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Ältlich
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    Der Ermittler Tschepenko verfolgt die 70-jährige Ljudmila Salikowa als Angeklagte unter einem schwerwiegenderen Artikel - der Organisation der Aktivitäten einer verbotenen Organisation (Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). Den Ermittlungen zufolge organisierte Ljudmila Salikova "unter Ausnutzung ihrer Autorität als erfahrene Anhängerin der religiösen Lehren der Zeugen Jehovas die Aufnahme neuer Mitglieder in die religiöse Organisation 'Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland' ... importiert und in die Russische Föderation importiert werden, um anschließend illegale Massenverbreitung von religiösem Informationsmaterial zu verbreiten, das in der föderalen Liste extremistischer Materialien aufgeführt ist".

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    5 Zuhörer dürfen in den Gerichtssaal. Bei der Versammlung werden die Materialien von 8 Bänden des Strafverfahrens bekannt gegeben.

    Zeugen der Anklage, darunter ein eingebetteter FSB-Agent, werden vernommen. Die Zeugen beantworten die Fragen des Anwalts, ob die Angeklagte zum Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung aufgerufen hat, ob sie die Exklusivität, Überlegenheit oder Minderwertigkeit einer Person aufgrund ihrer Nationalität, Religion, sozialen Stellung gefördert hat - die Zeugen verneinen. Außerdem charakterisieren alle, mit Ausnahme der Agentin, Ljudmila Salikowa positiv.

    Die Gläubige liest ihre Haltung zu der Anklage vor. Sie erklärt: "Ich betrachte die Strafverfolgung als politisch motivierte Unterdrückung des Glaubens. Extremismus ist mir fremd. Ich habe nur von meinem Recht Gebrauch gemacht, mich zur Religion zu bekennen. Der Ermittler ersetzte in unangemessener Weise das Konzept der Ausübung des Rechts der Bürger auf Religionsfreiheit, das durch Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation garantiert wird, durch das Konzept der "Durchführung krimineller Aktivitäten". Sie fährt fort: "Während der Ermittlungen sammelte der Ermittler viele Beweise dafür, dass ich gläubig bin. Acht Bände mit Beweisen dafür, dass ich betete, Lieder sang, über Jehova Gott sprach, die Bibel las und am Gottesdienst teilnahm. Ich habe nie geleugnet, dass ich mich zum Glauben der Zeugen Jehovas bekenne."

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    Es werden Audio- und Videoaufzeichnungen von Gesprächen über die Bibel abgespielt, die der Agent heimlich geführt hat. Darunter befindet sich auch ein zufällig aufgezeichnetes Briefing der Agentin Kotelnikowa durch einen FSB-Offizier.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Zeugen der Verteidigung werden befragt. Sie charakterisieren Ljudmila als eine sympathische und großzügige Person, die einen anständigen Lebensstil führt und Sport treibt. Arbeitskollegen stellen fest, dass sie im Team großen Respekt genießt, nicht mit Menschen in Konflikt gerät, keine Vorurteile gegenüber Vertretern anderer Religionen zeigt.

    Ein FSB-Offizier, der während der gesamten Anhörung im Gerichtssaal anwesend war, wird als Zeuge befragt. Da die Akte keinen Gerichtsbeschluss zur Durchsuchung von Salikovas Wohnung enthält, fragt der Anwalt den Zeugen, auf welcher Grundlage die operativen Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Der FSB-Offizier sagt, dies sei auf Beschluss seiner Vorgesetzten geschehen.

    Das Gericht prüft das Material von Salikovas Fall - ihre persönlichen Notizen, Postkarten sowie eine der Ausgaben der Bibel. Nach der Lektüre eines Zeitschriftenausschnitts mit dem Titel "12 Gründe, glücklich zu sein" stellt der Richter fest, dass "man dem nicht widersprechen kann".

    Der Richter erfährt, dass die Angeklagte 30 Jahre Berufserfahrung hat, und fügt ihre Urkunde als Veteran of Labor und Veteran of the Nuclear Industry der Akte bei.

    Der Anwalt weist darauf hin, dass es in der Akte keine einzige Tatsache gibt, dass der Angeklagte extremistische Handlungen begangen hat, und fordert einen Freispruch.

    Der Staatsanwalt fordert eine Strafe für den Gläubigen in Form von 6,5 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes.

    Ljudmila wendet sich mit ihrem letzten Wort an das Gericht. Sie bekennt sich nicht schuldig und betont: "Jehovas Zeugen haben die friedlichsten Ziele, und ich lasse mich in meinem Leben ausschließlich von der Bibel leiten."

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    Satz erster Instanz Ältlich Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Gutachtergutachten mit Verstößen

    Der Richter des Stadtgerichts Sneschinskij in der Region Tscheljabinsk, Timofej Smoljuk, verurteilt die 70-jährige Ljudmila Salikowa zu 6 Jahren Haft auf Bewährung.

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    Berufungsgericht Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Ältlich Entlassung und Arbeitseinschränkungen

    Das Richtergremium des Bezirksgerichts Tscheljabinsk unter dem Vorsitz von Alexander Roschnow billigt das Urteil gegen Ljudmila Salikowa.

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    Ältlich Kassationshof Art. 282 Abs. 2 Abs. 1
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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Berufungsgericht Bewährungsstrafe Ältlich Strafmilderung
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