Der Fall Erschow in Schadrinsk
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Örtliche Zeugen Jehovas werden in Kurgan und der etwa 150 km entfernten Stadt Schadrinsk durchsucht. Unter den Festgenommenen und Verhören befindet sich auch Ilja Erschow.
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Der Ermittler Astapov entlässt Erschow aus der Haft, da es keine Gründe für seine weitere Inhaftierung gibt.
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Nikolai Astapow, stellvertretender Leiter der ersten Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle, stellt die Strafverfolgung von Ilja Erschow wegen der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Vereinigung ein.
In der Resolution heißt es: "Während der Untersuchung des Strafverfahrens ... ausreichende Beweise, auf deren Grundlage Erschow nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt werden könnte, wurden nicht nachgewiesen."
Gleichzeitig werden Materialien gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation aus dem Fall Alexander Lubin in separate Verfahren gegen ihn aufgeteilt.
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Der leitende Ermittler Hauptmann der Justiz A. A. Krawtschenko leitet ein Strafverfahren gegen Ilja Erschow wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation ein. Grundlage ist der Bericht von Nikolai Astapov.