Fall Ganusha in Rostow am Don

Fallbeispiel

Olga Ganusha, eine friedliche Rentnerin aus Rostow am Don, wurde des Extremismus beschuldigt, nachdem Beamte der Ersten Ermittlungsabteilung der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees eine versteckte Videoüberwachung in ihrer Wohnung installiert hatten. Die Aktivisten filmten friedliche Gespräche von Gläubigen über die Bibel. Auf der Grundlage dieser Aufzeichnungen eröffnete der Ermittler Antipov im Juni 2019 ein Strafverfahren. Die Ermittlungen dauerten 19 Monate, dann wurden die Unterlagen dem Woroschilowskij Bezirksgericht in Rostow am Don vorgelegt. Während der Anhörungen zeigte sich die Unbegründetheit der Vorwürfe. Keiner der Zeugen, auch nicht Beamte der Strafverfolgungsbehörden, konnte eine einzige spezifische extremistische Handlung oder einen Appell von Olga Ganusha nennen. Der Staatsanwalt forderte das Gericht auf, den Gläubigen zu einer Bewährungsstrafe von 3 Jahren zu verurteilen. Im Juli 2021 verurteilte Richter Viktor Trofimov den Gläubigen zu 2 Jahren Haft auf Bewährung. Im September bestätigte das Berufungsgericht und später, im Februar 2022, das Kassationsgericht das Urteil.

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    Die Erste Ermittlungsabteilung (mit Sitz in Rostow am Don) der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation leitet Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282 Absatz 2 Teil 2 gegen Olga Ganusha (geboren 1961), Ljudmila Ponomarenko (geboren 1950) und Galina Parkova (geboren 1970) ein. Den Ermittlungen zufolge nahmen sie an religiösen Zusammenkünften, einschließlich Gottesdiensten, teil; Bereitstellung von Unterkünften für Sitzungen; Spenden getätigt haben; Agitation unter Personen, die nicht Anhänger der religiösen Lehren der Zeugen Jehovas sind.

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    Die Rechtssachen Olga Ganusha, Ljudmila Ponomarenko und Galina Parkowa werden zu einem Verfahren zusammengefasst. Sie entscheiden sich für ein gewisses Maß an Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, das Land nicht zu verlassen. Alle Frauen werden gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches formell angeklagt.

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    Vor dem Bezirksgericht Woroschilowski in Rostow am Don beginnen die Anhörungen im Fall Olga Ganusha. Richter Viktor Trofimov lässt aufgrund der epidemiologischen Lage keine Zuhörer in den Saal.

    Die Anklageschrift wird verlesen, die Angeklagte äußert ihre Haltung zur Strafverfolgung und Anklage. Ganusha betrachtet diesen Kriminalfall als Verfolgung des Glaubens.

    Detektiv A. A. Chaikin wird als Zeuge vernommen. Die Zeugin beantwortet nicht die Fragen der Staatsanwältin, welche Handlungen der Angeklagten extremistischer Natur waren und ob sie zu illegalen Handlungen aufgerufen und ihre Überzeugungen verbreitet hat.

    Auf die Frage von Ganuscha, ob der Zeuge mit der Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vertraut sei und was genau durch diese Entscheidung verboten wurde, verneint Tschaikin. Die Zeugin berichtet auch, dass es seine Aufgabe sei, ihre Beziehung zu der verbotenen Organisation zu beweisen.

    Der Staatsanwalt beantragt die Offenlegung der Aussage des Zeugen Chaikin, da er sich nach einer Weile nicht mehr an einige Details erinnern kann. Das Gericht stellt den Standpunkt der Parteien fest und ordnet die Verlesung der Zeugenaussage an.

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    Das Gericht lässt unter Berufung auf die epidemiologische Lage keine Zuhörer zu.

    Der Verteidiger stellt einen Antrag auf erneute Vernehmung des Detektivs A. A. Chaikin, der vom Gericht abgelehnt wird.

    Der Zeuge A. V. Okhrimchuk wird in den Gerichtssaal gebeten. Nachdem er einige Fragen beantwortet hat, verweigert er gemäß Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation die Aussage. Der Richter droht dem Zeugen mit der Einleitung eines Strafverfahrens. Ohrimchuk unterschreibt eine Verzichtserklärung, um auszusagen, und geht.

    Die Aussagen von Zeugen der Anklage, die nicht zur Vernehmung im Gerichtssaal erschienen sind (insgesamt 6 Personen), werden bekannt gegeben.

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    Ein Zeuge der Anklage wird in der nächsten nichtöffentlichen Gerichtsverhandlung vernommen. Der Staatsanwalt stellt den Zeugen Fragen zur Struktur und Hierarchie der Zeugen Jehovas, zu gedruckter Literatur sowie zur Teilnahme von Olga Ganusha an religiösen Versammlungen. Die Zeugin kann weder die Teilnahme der Angeklagten an bestimmten religiösen Zusammenkünften noch die Tatsachen ihrer "extremistischen" Aktivitäten bestätigen.

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    Die Verteidigung stellt einen Antrag auf Vernehmung des Spezialisten Astapov, dessen Aussage zuvor verlesen wurde, im Gerichtssaal. Das Gericht lehnt dies ab und verweist darauf, dass in diesem Verfahren nicht die Lehre der Zeugen Jehovas berücksichtigt wird, sondern nur das Vorliegen eines Verbrechens nach Artikel 282 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation festgestellt wird.

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    Auf Antrag der Verteidigung werden materielle Beweise untersucht, darunter Videoaufnahmen, die in der Wohnung des Angeklagten mit Hilfe der geheimen Überwachung gemacht wurden. Der Richter prüft 5 Dateien mit Videoaufnahmen, die in der Wohnung des Angeklagten gemacht wurden. Die Akten enthalten Aufzeichnungen einer Anbetungsveranstaltung sowie Mitschnitte von Telefongesprächen der Angeklagten über häusliche und religiöse Themen mit ihren Freunden.

    Der Richter prüft die Notizbücher, Memos, Broschüren, Literatur und Bibeln, die bei Ganusha beschlagnahmt wurden, in verschiedenen Übersetzungen. Der Text eines kurzen Briefes, den der Angeklagte vermutlich zum Thema Hoffnung für die Zukunft verfasst hat, wird bekannt gegeben. Aus dem Text des Briefes geht hervor, dass Ganusha zu keiner anderen Handlung aufrief als zu einem Bibelstudium.

    Die nächste Sitzung findet am 28. April 2021 um 12:00 Uhr statt. Der Angeklagte soll als Zeuge aussagen.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Der Staatsanwalt beantragt die Verhängung einer Bewährungsstrafe von 3 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung, 3 Jahren auf Bewährung und 1 Jahr Beschränkung. Das nächste Treffen, bei dem Olga Ganusha ihre letzte Rede halten wird, findet in einem Monat statt.

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    Schlussbemerkung
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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2

    Richter Viktor Trofimov verurteilt Olga zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren mit einer Bewährungszeit von 1,5 Jahren.

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    Berufungsgericht

    Der Richterspruch des Bezirksgerichts Rostow bestätigt das Urteil der ersten Instanz.

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    Berufungsgericht Art. 282 Abs. 2 Freiheitsentzug Bewährungsstrafe
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    Kassationshof

    Das Vierte Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Krasnodar lässt das Urteil von Olga Ganusha unverändert: 2 Jahre Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 1,5 Jahren.

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