Der Fall Komissarow in Porchow

Fallbeispiel

Am 3. April 2019 führten FSB-Offiziere in der Stadt Porchow eine “Operation des FSB der Stadt Pskow” durch. Sie brachen in die Wohnungen der örtlichen Gläubigen ein und führten Durchsuchungen und Verhöre durch. Als sie zu Sergej Komissarow kamen, warfen sie ihn zu Boden. Der Gläubige erfuhr, dass der FSB Russlands in der Region Pskow ein Strafverfahren gegen ihn und Alexei Chabarov gemäß Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eingeleitet hatte, in dem die Gläubigen beschuldigt wurden, “an religiösen Zusammenkünften teilzunehmen”, bei denen sie “über ihren Glauben sprachen, die Bibel lasen, Fragen im Zusammenhang mit dieser Schrift diskutierten, und sangen religiöse Lieder.” Am 16. März 2020 wurde der Fall Komissarov in ein separates Verfahren aufgeteilt. Der Gläubige wandte sich schriftlich an die Menschenrechtskommissarin der Russischen Föderation, Tatjana Moskalkowa, sowie an den Menschenrechtskommissar der Region Pskow, Dmitri Schachow.

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    28. März 2019

    Irina Prawdivzewa, Ermittlerin für besonders wichtige Fälle der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands in der Region Pskow, leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches gegen Gläubige in der Stadt Porchow ein.

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    3. April 2019

    Die "Operation des FSB der Stadt Pskow" beginnt, bei der Durchsuchungen in zwei Häusern von Gläubigen durchgeführt werden. Die Sicherheitskräfte dringen in einen von ihnen ein und greifen den 52-jährigen Sergej Komissarow an und schlagen ihm auf den Kopf. Sergej, seine Frau sowie der 44-jährige Alexej Chabarow wurden zum Verhör in das regionale Zentrum gebracht - in die Hauptdirektion des russischen FSB in der Region Pskow. Die Männer wurden auf eigene Faust festgenommen, sie entpuppen sich als Verdächtige in einem Strafverfahren.

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    11. April 2019 Suchen
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    22. Mai 2019

    Chabarov und Komissarov wurden zum Verhör in den FSB der Stadt Pskow vorgeladen. Beide haben eine Pflicht zum Erscheinen. Die Ermittlerin besteht darauf, dass die Gläubigen sie über ihre Bewegungen informieren.

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    24. Mai 2019

    Alexey Khabarov und Sergey Komissarov schreiben an die Menschenrechtskommissarin der Russischen Föderation, Tatjana Moskalkowa, sowie an den Menschenrechtskommissar der Region Pskow, Dmitri Schachow.

    "Ich bin kein Verbrecher, kein Mörder, kein Dieb. Mein Glaube warnt vor all dem. Ich versuche, mich in allem ehrlich zu verhalten und anderen zu helfen", schreibt Chabarov.

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    18. Juni 2019

    In seiner Antwort auf Komissarows Anfrage erklärt der Ombudsmann für Menschenrechte in der Region Pskow, dass "die derzeitige russische Gesetzgebung ... begründet keine rechtliche Verantwortung für Gedanken, Überzeugungen, Ansichten, Ansichten." Darüber hinaus "wird die innere, geistige Freiheit einer Person, einschließlich der Religionsfreiheit, die durch die Verfassung der Russischen Föderation garantiert wird, nicht durch Gesetzgebungsakte eingeschränkt". Mit anderen Worten: "Das geistige Reich . . . ist frei von jeglichen Eingriffen und von gesetzlichen Vorschriften." Gleichzeitig betont er, dass "das Bekenntnis zur Lehre von der religiösen Organisation der Zeugen Jehovas nicht in einem Verhalten zum Ausdruck kommen sollte, das gegen die gesetzlich festgelegten Verbote verstößt" (Hervorhebung hinzugefügt).

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    16. März 2020

    Das Strafverfahren gegen Sergej Komissarow ist vom Fall Alexej Chabarov getrennt. Dem Fall wird die Nr. 42007580001000012 zugewiesen.