Fall Chabarov in Porchow

Fallbeispiel

Im Jahr 2019 eröffnete der FSB ein Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen in Porchow. Sicherheitskräfte führten Durchsuchungen durch und verhörten einheimische Gläubige. Daraufhin wurde Alexej Chabarov des Extremismus bezichtigt. Während der Gerichtsverhandlungen gaben alle Zeugen, einschließlich des Anti-Terror-Offiziers des FSB, Chabarov positive Eigenschaften. Im September 2021 verurteilte ihn das Gericht zu einer 3-jährigen Bewährungsstrafe. Die Berufung hob diese Entscheidung auf, und im Januar 2022 begann eine Neuverhandlung des Falles vor einem neuen Gericht. Der Staatsanwalt forderte Chabarov erneut zu 3,5 Jahren Gefängnis, aber das Gericht sprach ihn frei. Im November 2022 wurde der Fall erneut – zum dritten Mal in Folge – an dasselbe Gericht verwiesen. Diesmal wurde der Gläubige zu 2,5 Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt. Er wurde im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen. Im Dezember 2023 änderte die Beschwerde diese Entscheidung geringfügig und verkürzte die Frist um 2 Monate.

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    April 2019

    Im Dorf Dedowschi in der Region Pskow wird die Social-Media-Seite eines lokalen Gläubigen gehackt. Ein Mann entdeckt darauf Videos über Jehovas Zeugen sowie obszönes Material.

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    11. April 2019 Suchen
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    22. Mai 2019

    Chabarov und Komissarov wurden zum Verhör in den FSB der Stadt Pskow vorgeladen. Beide haben eine Pflicht zum Erscheinen. Die Ermittlerin besteht darauf, dass die Gläubigen sie über ihre Bewegungen informieren.

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    24. Mai 2019

    Chabarov und Komissarov richten einen schriftlichen Antrag an die Menschenrechtskommissarin der Russischen Föderation, Tatjana Moskalkowa, sowie an den Menschenrechtskommissar der Region Pskow, Dmitri Schachow, um ihren guten Ruf wiederherzustellen.

    "Ich bin kein Verbrecher, kein Mörder, kein Dieb. Mein Glaube warnt vor all dem. Ich versuche, mich in allem ehrlich zu verhalten und anderen zu helfen", schreibt Chabarov.

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    17. Juni 2019

    In seiner Antwort auf Chabarovs Anfrage erklärt der Menschenrechtskommissar der Region Pskow, dass "die derzeitige russische Gesetzgebung ... begründet keine rechtliche Verantwortung für Gedanken, Überzeugungen, Ansichten, Ansichten." Darüber hinaus "wird die innere, geistige Freiheit einer Person, einschließlich der Religionsfreiheit, die durch die Verfassung der Russischen Föderation garantiert wird, nicht durch Gesetzgebungsakte eingeschränkt". Mit anderen Worten: "Das geistige Reich . . . ist frei von jeglichen Eingriffen und von gesetzlichen Vorschriften." Gleichzeitig betont er, dass "das Bekenntnis zur Lehre von der religiösen Organisation der Zeugen Jehovas nicht in einem Verhalten zum Ausdruck kommen sollte, das gegen die gesetzlich festgelegten Verbote verstößt" (Hervorhebung hinzugefügt).

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    18. Juni 2019

    Sergej Komissarow erhält eine ähnliche Antwort vom Menschenrechtskommissar des Gebiets Pskow auf seinen Appell.

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    29. Januar 2020

    Gegen Chabarov wurde ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eröffnet. Eine Untersuchung beginnt.

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    31. Januar 2020

    Alexej Chabarow wurde gemäß Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt und es wurde eine vorbeugende Maßnahme in Form einer schriftlichen Verpflichtung gewählt, den Ort nicht zu verlassen und sich angemessen zu verhalten.

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    7. Februar 2020

    Die Ermittlerin Irina Prawdivzewa verhört Alexej Chabarow. Während des Verhörs werden seine Telefongespräche für das Jahr 2018 abgehört. Bei der Erstellung eines Protokolls trägt der Ermittler selbstständig einige Namen und Fakten ein, die Chabarov nicht genannt hat.

    Der Status eines gläubigen Menschen wird gemäß Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation von "verdächtigt" in "beschuldigt" geändert. Die Änderung von Teil 1 von Artikel 282 Absatz 2 in Teil 2 von Artikel 282 Absatz 2 steht im Zusammenhang mit den Ergebnissen einer sprachlichen, religiösen und psychologischen Untersuchung, die ergab, dass Chabarov nicht der Organisator der Aktivitäten einer extremistischen Organisation war.

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    14. Februar 2020

    Bei der nächsten Vernehmung von Chabarov wird Videomaterial studiert. Der Gläubige schickt der Ermittlerin Prawdivzewa die Aussage des Angeklagten, in der er berichtet, dass er die im Protokoll des vorangegangenen Verhörs enthaltenen Informationen nicht zur Verfügung gestellt hat, und verweigert die Aussage auf der Grundlage von Artikel 47 Absatz 3 des 4. Teils der Strafprozessordnung der Russischen Föderation. sowie auf der Grundlage von Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation. Der Ermittler kündigt seine Absicht an, den Fall Chabarov in ein separates Verfahren aufzuspalten.

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    25. Juni 2020

    Das Strafverfahren mit der Anklageschrift wird an die Staatsanwaltschaft der Region Pskow weitergeleitet.

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    3. Juli 2020

    Die Staatsanwaltschaft gibt dem Ermittler mit der Anklageschrift die Materialien des Strafverfahrens zurück, um die von ihm begangenen Verstöße zu beseitigen. Der Staatsanwalt stellt unter anderem fest, dass der Ermittler die notwendigen Ermittlungsmaßnahmen nicht durchgeführt und die als Zeugen angegebenen Bürger nicht identifiziert hat.

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    13. August 2020

    Die Unterlagen des Strafverfahrens werden Alexej Chabarow und seinem Anwalt zur Prüfung vorgelegt und an den Staatsanwalt Iwan Gribow geschickt.

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    28. August 2020

    Der Staatsanwalt der Region Pskow, Iwan Gribow, genehmigt die Anklage, nachdem die Ermittlungen die Verstöße beseitigt haben.

    Alexej Chabarow wird beschuldigt, zusammen mit anderen Gläubigen aktiv an religiösen Zusammenkünften teilgenommen zu haben, bei denen sie "über ihren Glauben sprachen, die Bibel lasen, Fragen im Zusammenhang mit dieser Schrift diskutierten, religiöse Lieder sangen ...".

    Es gibt keine Informationen über die Opfer in dem Strafverfahren.

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    29. Oktober 2020

    Die erste Anhörung im Strafverfahren gegen Alexej Chabarov findet vor dem Porchowski-Bezirksgericht des Gebiets Pskow statt.

    Richterin Valentina Sirotenko weigert sich, dem Angeklagten die Stellungnahme der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen Nr. 10/2020 zuzulassen, sie ist auch kategorisch dagegen, Tonaufnahmen der Gerichtssitzung zu machen. Gleichzeitig stimmt der Richter zu, die schriftlichen Einwände von Alexej Chabarow gegen die Anklage der Begehung eines Verbrechens zu akzeptieren.

    Staatsanwalt Jurij Krawtschenko beantragt eine Verschiebung der Anhörung, da Zeugen nicht erschienen sind.

    Der Prozess ist für den 18. November 2020 angesetzt.

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    19. November 2020

    Das Porchowski-Bezirksgericht des Gebiets Pskow befasst sich weiterhin mit dem Strafverfahren. 2 Zeugen der Anklage werden vernommen. Einer von ihnen gibt eine positive Beschreibung des Angeklagten Alexej Chabarow: Er ist fleißig, erfüllt seine Arbeitspflichten qualitativ gut, ist sehr gesellig und bescheiden. Der zweite Zeuge liefert dem Gericht keine wesentlichen Informationen.

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    10. Dezember 2020

    Ivan Kalyt, ein Anti-Terror-Offizier des FSB, wird verhört. Er spricht ausführlich über die Struktur und die Aktivitäten der Zeugen Jehovas und äußert sich positiv über den Angeklagten: "Ich kann ihn nur positiv charakterisieren. Er ist ein Mann, der zu seinem Wort steht." Kalyta erinnert sich nicht daran, dass bei einer Durchsuchung am 3. April 2019 verbotene Literatur in Chabarovs Besitz gefunden wurde. Er sagt, dass die Gläubigen hauptsächlich nur Materialien aus dem Internet verwenden. Er bestätigt keine Tatsachen über die Finanzierung der Aktivitäten der religiösen Organisation durch Chabarow.

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    14. Januar 2021

    Die Staatsanwaltschaft legt weiterhin Beweise vor. Das Gericht prüft Videomaterial von einer versteckten Kamera, die in der Wohnung einer Frau installiert war, die sich einst für die Bibel interessierte. Diese Frau war zuvor vor Gericht erschienen und hatte erklärt, sie gehöre nicht zu Jehovas Zeugin. Als sie aussagte, zögerte sie und konnte nicht mit Sicherheit sagen, ob in ihrer Wohnung eine religiöse Zusammenkunft stattfand. Die Aufnahme aus dem Jahr 2019 zeigt, dass Alexei Khabarov und sein Freund mit der Besitzerin der Wohnung, die sie selbst zu einem Besuch eingeladen hat, über spirituelle und alltägliche Themen sprechen, Tee trinken und mit Kindern spielen.

    Richterin Valentina Sirotenko ordnet eine gerichtsmedizinische Untersuchung an und bittet Experten, festzustellen, ob es sich bei dem freundschaftlichen Treffen auf dem Video um ein Treffen einer religiösen Organisation handelt.

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    18. Januar 2021

    Alexej Chabarow erhebt Einspruch gegen die Untersuchung und bittet darum, hochqualifizierte Spezialisten als Sachverständige zu ernennen. Nach Ansicht der Beklagten fallen die vom Gericht gestellten Aufgaben nicht in die Zuständigkeit von Sachverständigen, und die Formulierung der Fragen führe zu einer doppelten Auslegung und widerspreche einander. Der Gläubige bittet das Gericht auch um die Möglichkeit, bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung anwesend zu sein und Erklärungen abzugeben.

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    28. Januar 2021

    Alexej Chabarow sagt vor Gericht aus. Er weist darauf hin, dass während des Prozesses kein einziger Beweis für seine Beteiligung an extremistischen Aktivitäten gefunden wurde. Er weist darauf hin, dass seine Bürgerrechte durch mindestens 9 Artikel der russischen Verfassung verletzt wurden. Dem Gläubigen zufolge "interpretieren die Ermittlungsbehörden die Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017 unangemessen frei" und diskriminieren ihn aufgrund seiner Religion.

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    31. August 2021 Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Schiedsrichterin: Valentina Sirotenko. Porchowski-Bezirksgericht des Gebiets Pskow (Porchow, Puschkin-Straße, 45).

    Die Staatsanwaltschaft beantragt für Aleksey Chabarov eine Haftstrafe von 3,5 Jahren in einer Kolonie des allgemeinen Regimes.

    Der Gläubige spricht sein letztes Wort und betont die Unvereinbarkeit seines Glaubens mit dem Extremismus.

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    6. September 2021

    Richterin Valentina Sirotenko verschiebt die Urteilsverkündung auf den 7. September. Sie erklärt dies damit, dass das Urteilsprotokoll noch nicht erstellt wurde.

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    7. September 2021 Satz erster Instanz

    Richterin Walentina Sirotenko verurteilt Aleksey Chabarov zu 3 Jahren Haft auf Bewährung.

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    11. November 2021 Berufungsgericht

    Die Anhörung der Berufungsinstanz wird auf den 26. November vertagt.

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    26. November 2021 Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Pskow hebt die gegen Alexej Chabarow verhängte Strafe auf und verweist sie zur erneuten Prüfung an dasselbe Gericht in anderer Zusammensetzung zurück.

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    8. Dezember 2021

    Das Verfahren gegen Alexej Chabarow wird erneut dem Bezirksgericht Porchowski des Gebiets Pskow zur erneuten Prüfung vorgelegt.

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    24. Januar 2022

    Das Bezirksgericht Porchowski des Gebiets Pskow eröffnet ein neues Verfahren in der Strafsache gegen Alexej Chabarow gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation). Der Fall wird von Richter Alexej Borissowitsch Nikitin verhandelt.

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    20. Juni 2022 Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Wie in der ersten Prüfung des Falles beantragt der Staatsanwalt für Alexei Chabarov eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren in einer Kolonie des allgemeinen Regimes mit Freiheitsbeschränkung von 6 Monaten.

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    27. Juni 2022 Satz erster Instanz

    Das Porchowski-Bezirksgericht des Gebiets Pskow spricht Alexej Chabarow frei.

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    29. Juni 2022
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    4. November 2022
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    29. November 2022 Der Fall ging vor Gericht

    Dies ist das dritte Mal, dass Chabarovs Fall dem Bezirksgericht Porchowski vorgelegt wurde.

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    30. März 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Eine Zeugin der Anklage, eine Frau, deren Mutter mit Alexej über biblische Themen gesprochen hat, wird verhört. Ihre Aussage unterscheidet sich von dem, was sie in der Voruntersuchung gesagt hat. Die Zeugin erklärt dies damit, dass sie in diesem Moment Angst gehabt habe.

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    11. April 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Eine Frau, die Mutter des vorherigen Zeugen, wird vernommen. Sie dankt Jehovas Zeugen dafür, dass sie ihr geholfen haben, die Bibel zu verstehen. Die Frau erklärt selbstbewusst, sie habe noch nie von Chabarov gehört, die einen Machtwechsel oder eine Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung gefordert hätten.

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    22. Juni 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Material des Falles wird untersucht - Screenshots von Chabarovs Computer sowie Aufzeichnungen von Telefongesprächen.

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    4. Juli 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht prüft weiterhin die Verfahrensunterlagen, darunter Transkripte von Gesprächen und Screenshots von Chabarovs Computer. Außerdem werden zwei Videos gezeigt, die mit einer versteckten Kamera aufgenommen wurden. Auf der ersten diskutieren Chabarov und seine Glaubensbrüder bei einem von ihnen über biblische Themen, auf der zweiten mit einer Frau, die sich für die Bibel interessiert.

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    18. Juli 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Alexej Chabarow sagt vor Gericht aus.

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    16. Oktober 2023 Im Gerichtssaal Schlussplädoyers der Verteidigung Schlussbemerkung Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Alexej Chabarow nimmt an den Plädoyers teil und spricht sein letztes Wort. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren mit Freiheitsbeschränkung für die Dauer von 6 Monaten und eine anschließende Einschränkung, den Wohnort nicht ohne Benachrichtigung der Inspektion zu wechseln.

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    20. Oktober 2023 Wiederaufnahme des Verfahrens (erstinstanzliches Gericht) Art. 282 Abs. 2 Freiheitsentzug Satz erster Instanz Haftanstalt

    Der Gläubige wird im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen und in das SIZO-2 in der Region Pskow gebracht, das sich in der Stadt Velikiye Luki befindet.

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    24. Oktober 2023 Haftanstalt Buchstaben

    Alexej Chabarow geht es gut. Er wird allein in einer 4-Bett-Zelle festgehalten. Täglich wird er für eine Stunde getrennt von den anderen Gefangenen spazieren geführt. Da die Bibel dem Gläubigen bei der Aufnahme in die Haftanstalt entzogen wurde, schreibt er Anträge an den Leiter der Untersuchungshaftanstalt, damit sie ihm zurückgegeben oder ihm von einem anderen ausgehändigt werden kann. Die Briefe sind ihm noch nicht ausgehändigt worden.

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    28. November 2023 Haftanstalt Buchstaben

    Alexej Chabarow wurde nach der Quarantäne in Einzelhaft genommen. Während seines einmonatigen Aufenthalts in der Untersuchungshaftanstalt hat er bereits viele Unterstützungsschreiben erhalten. Das hilft ihm, eine positive Einstellung zu bewahren. Er genießt es auch, in der Bibel lesen zu können.

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    20. Dezember 2023 Berufungsgericht Freiheitsentzug Art. 282 Abs. 2
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    12. Januar 2024 Überstellung eines Gefangenen Lebenslange Haftstrafe

    Aleksey Chabarov befindet sich in der Strafkolonie Nr. 4 in der Region Nowgorod. Er arbeitet in einer Nähwerkstatt. Der Gläubige erhält regelmäßig Briefe und antwortet darauf. Seine Stimmung ist heiter.

    Es wird bekannt, dass das Berufungsgericht im Dezember per Videokonferenz abgehalten wurde. Der Monitor wurde nur von den Richtern gesehen. Selbst in der Pause durften Chabarows Freunde, die zu dem Treffen gekommen waren, ihn nicht sehen.