Fallbeispiel

Am 25. April 2019 eröffnete A. E. Leontjew, Ermittler der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Perm, ein Strafverfahren gegen den 43-jährigen Aleksey Metzger wegen Beteiligung an extremistischen Aktivitäten (Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) allein auf der Grundlage, dass er sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennt. Es basiert auf Audioaufnahmen von friedlichen Diskussionen über biblische Lehren durch Gläubige. Alekseys Fall wurde von dem Strafverfahren gegen Alexander Solowjow, einen anderen Gläubigen aus Perm, getrennt. Dank seines Glaubens war Alexey in der Lage, schlechte Gewohnheiten abzulegen und eine starke Familie zu gründen. Trotz alledem wurde ein einfacher Bauingenieur wegen eines schweren Strafvergehens angeklagt. Am 14. November 2019 befand die Richterin Swetlana Tscherenewa vom Bezirksgericht Ordschonikidse in Perm den Gläubigen für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 350.000 Rubel. Das Berufungsgericht und der Kassationshof wiesen die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück.

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    Ein Ehepaar, das früher heimlich mit Diktiergeräten an Zusammenkünften der Zeugen Jehovas teilgenommen hat, führt zu Hause Gespräche mit Solowjow und Metzger über religiöse Themen.

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    Ein Mann, der zuvor an solchen Zusammenkünften teilgenommen hatte, kommt in den Tschechow-Kulturpalast, um eine religiöse Gruppe von Zeugen Jehovas anzubeten. Mit einem Aufnahmegerät, das von einem Einsatzoffizier ausgegeben wurde, macht er eine Audioaufnahme von der friedlichen Diskussion über biblische Lehren und Prophezeiungen durch Gläubige.

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    Der Fall Alexei Metzger ist in ein eigenes Verfahren gegliedert.

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    E. Leontjew, ein Ermittler in besonders wichtigen Fällen, leitet ein Strafverfahren gegen Alexei Metzger gemäß Artikel 282 Absatz 2 Teil 2 ein.

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    Das Bezirksgericht Ordschonikidse in Perm befand Alexander Solowjow gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 300.000 Rubel anstelle der von der Staatsanwaltschaft geforderten 3,5 Jahre Haft.

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    Das Richterkollegium für Strafsachen des Bezirksgerichts Perm bestätigt das Urteil gegen Solowjow.

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    Alexey Metzger wurde offiziell gemäß Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt.

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    Art. 282 Abs. 2 Anerkennungsvereinbarung
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    Vorverhandlung vor dem Bezirksgericht Ordschonikidse in Perm. Richterin Swetlana Tscherenewa lehnt den Antrag auf Ausschluss von Beweismitteln ab.

    Die Hauptverhandlung in dem Fall ist für den 14. Oktober um 14:00 Uhr Ortszeit angesetzt.

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    Der Richter gibt dem Antrag des Angeklagten, den Staatsanwalt abzulehnen, nicht statt. Die Interessen von Alexei Metzger werden von Rechtsanwalt Chernykh A.V. vertreten. Die Verteidigung stellt einen Antrag auf Zurückverweisung des Falles an die Staatsanwaltschaft wegen grober technischer Fehler, Fälschungen und anderer Verstöße gegen die Strafprozessordnung.

    Auf Initiative der Staatsanwaltschaft wird der ehemalige Zeuge Jehovas, Alexander Sherstobitov, vernommen. Während der Vernehmung kommt es zu merkwürdigen Situationen, in denen die Verzerrung von Informationen seitens des Zeugen offensichtlich wird. Sherstobitov wirft Jehovas Zeugen vor, ihn bedroht zu haben, indem sie in der Bibel lasen und verlangten, dass sie "Geld zur LRO bringen". Im Saal hört man manchmal das Lachen der Zuhörer, die die Absurdität eines solchen Zeugnisses erkennen. Einer der Zuhörer verlässt sogar als Zeichen der Empörung den Saal. Staatsanwältin A.V. Tyutikova verkündet kurz die Anklage. Vertreter der Presse, einschließlich der Bundesmedien, sind im Saal anwesend.

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    Von den drei Zeugen der Anklage, die ausgesagt haben, erscheint keiner vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft bittet darum, ihre Zeugenaussage ohne persönliche Anwesenheit zu verlesen, die Verteidigung ist damit nicht einverstanden und bittet darum, ihr erzwungenes Erscheinen sicherzustellen. Der Richter gibt dem Antrag statt. Die Staatsanwaltschaft liest selektiv 6 Bände des Strafverfahrens vor.

    Die Anhörung wird am 17. Oktober um 10.30 Uhr fortgesetzt, wenn die Staatsanwaltschaft das Erscheinen ihrer Zeugen sicherstellt.

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    Aufgrund der Verspätung des Pflichtverteidigers wird die Sitzung auf den 22. Oktober, 11:00 Uhr Ortszeit, verschoben.

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    Ablösung des Staatsanwalts. 5 Personen der Staatsanwaltschaft wurden verhört, darunter der Hauptbuchhalter des Kulturhauses, in dem den Ermittlungen zufolge die Dienste der Mitglieder der LRO stattfanden. Die Buchhalterin berichtet, dass sie den Angeklagten nie gesehen habe. Die anderen vier Zeugen, die in dem Fall befragt wurden, sind ehemalige Zeugen Jehovas. Sie bestätigen, dass weder sie noch Alexej Metzger Mitglieder der LRO waren. Keiner von ihnen hatte je gehört, dass Metzger zu extremistischen Aktionen aufrief.

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    Drei Zeugen wurden vernommen - Metzgers Glaubensgefährten, darunter Alexander Solowjow, der zuvor in einem ähnlichen Fall verurteilt worden war. Das Gericht fügt Dokumente bei, aus denen hervorgeht, dass weder Metzger noch die Zeugen der Anklage jemals Mitglieder der LRO waren, sowie eine Kopie der Broschüre, die die Gläubigen am 17.12.2017 besprochen haben. Metzger fasst den Inhalt des Artikels zusammen. Das Gericht fügt eine Antwort des Justizministeriums bei, dass diese Broschüre nicht in der Liste extremistischer Materialien enthalten ist.

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    Der Richter prüft positive Zeugnisse von Metzgers Arbeitsplatz und Nachbarn sowie materielle Beweise (Bücher, Broschüren, persönliche Notizen). Die Entscheidung des EGMR im Fall der Moskauer Gemeinde wird verlesen. Der Richter gab dem Antrag statt, zwei Tonaufnahmen anzuhören - den Ermittlungen zufolge handelt es sich dabei um Aufnahmen von Gottesdiensten.

    Die nächsten Treffen sind für den 28. und 29. Oktober geplant. Die Debatte der Parteien findet am 5. November statt.

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    Das Gericht beginnt mit der Audioaufnahme der liturgischen Versammlung im Kulturhaus. Die Zuhörer verfolgen die Lesung von Bibelstellen auf ihren elektronischen Geräten.

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    Der neue Staatsanwalt wird vom Richter gerügt, weil er 30 Minuten zu spät gekommen ist. Das Gericht hört sich die Tonaufnahme der liturgischen Versammlung an. Zu hören ist auch die Tonaufnahme eines Gesprächs über ein spirituelles Thema, das zwischen Scherstobitow, Metzger und Solowjow in der Wohnung des ersteren stattfand. Der Anwalt weist in der Debatte darauf hin, dass der Zweck des Gesprächs darin bestand, der Familie Sherstobitov zu helfen.

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    Der Richter weigert sich, den Anträgen der Verteidigung stattzugeben, das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben und das Verfahren einzustellen.

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    Staatsanwaltschaft beantragt Strafmaß Freiheitsentzug Art. 282 Abs. 2

    Gerichtliche Schriftsätze. Der Staatsanwalt fordert 3 Jahre Haft für den Angeklagten.

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    Schlussplädoyers der Verteidigung

    Der Angeklagte hat das letzte Wort.

    Die Urteilsverkündung ist für den 14. November um 13:00 Uhr Moskauer Zeit geplant.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht
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    Satz erster Instanz Fein Art. 282 Abs. 2

    Das Gericht verkündete den Schuldspruch: Alexej Metzger wird zu einer Geldstrafe von 350.000 Rubel verurteilt.

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    Schlussbemerkung
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    Berufungsgericht Beschwerden Fein Art. 282 Abs. 2
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    Berufungsgericht Art. 282 Abs. 2 Fein

    Das Bezirksgericht Perm bestätigt das Urteil der Vorinstanz.

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    Das Siebte Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Tscheljabinsk unter dem Vorsitz von Richter Dmitri Kurin überlässt das Urteil und das Berufungsurteil Alexej Metzger unverändert.

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