Die Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Orenburg leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens nach Artikel 282 Absatz 2 Absatz 1 und Artikel 282 Absatz 2 ein. 7 Gläubige werden sofort zu Angeklagten in dem Fall.