Der Fall Chemrov in Nazarovo
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Der Oberleutnant des Richters M. Kozharin, Ermittler der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees Russlands für das Gebiet Krasnojarsk und die Republik Chakassien, leitet ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches gegen Pawel Chemrow ein. Am selben Tag wurde das Haus des Gläubigen durchsucht. Sein Tablet und seine persönlichen Unterlagen wurden beschlagnahmt.
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M. Kozharino, leitender Ermittler der Abteilung des Bezirks Nazarowski, verhört Pawel Tschemerow und führt ihn als Angeklagten ein. Dem Ermittler zufolge ist das Verrichten von Gebeten und das Studium religiöser Literatur eine Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation und wird strafrechtlich geahndet.
Chemrov wird ein Maß der Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, und eines angemessenen Verhaltens gewählt.
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Der stellvertretende Staatsanwalt des Bezirks Nasarow, J. Viltsan, stimmt der Anklage gegen Pawel Chemrow zu.
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Der Fall geht an das Stadtgericht Nasarowski der Region Krasnojarsk. Es wird von Richterin Irina Ivanova geprüft.
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Der Staatsanwalt verkündet den Schuldspruch. Pawel Tschemrow äußert sich zu den Vorwürfen. Er weist darauf hin, dass "der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation in seinen Entscheidungen den Glauben der Zeugen Jehovas nicht geprüft, ihn nicht als extremistisch anerkannt und seine Ausübung nicht gemeinsam verboten hat".
Der Gläubige betont: "In meinem Handeln habe ich mich nie von Motiven politischen, ideologischen, rassischen, nationalen, religiösen Hasses oder Feindschaft oder von Motiven des Hasses oder der Feindschaft gegen irgendeine soziale Gruppe leiten lassen."
Das Gericht gibt dem Antrag des Rechtsanwalts auf Zeit zur zusätzlichen Einarbeitung in die Verfahrensunterlagen statt.
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Das Gericht fügt der Akte Dokumente über den Gesundheitszustand von Pavel bei und geht mit der Prüfung der Akten – Bände 1 bis 17 – über.
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Das Gericht verhört zwei Zeugen der Anklage, die sich bei der Beantwortung der Fragen des Richters auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation berufen. Einer von ihnen bestätigt, dass er von den Angeklagten keine Aufrufe zu Extremismus, Hass und Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung gehört habe.
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Verhör eines Mannes, der mit Pavel auf eigenen Wunsch die Bibel studierte, "um seinen Horizont zu erweitern", und später begann, mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. Der Zeuge sagt, der FSB-Beamte habe ihm angeboten, eine Videokamera zu installieren, um die Gespräche des Mannes mit Pavel aufzuzeichnen. Der Beamte erklärte ihm laut dem Zeugen, dass es "wenig kompromittierende Beweise" für Chemrov gebe. Während der Vernehmung bestätigt der Zeuge selbst keine der vorgeschlagenen Aussagen, die die Schuld des Angeklagten beweisen. Der Staatsanwalt stellt einen Antrag auf Verlesung der Aussage dieses Zeugen, die er während des Ermittlungsverfahrens gemacht hat, und das Gericht gibt dem Antrag statt.
Dann wird die zweite Zeugin, die Mutter des zuvor Vernommenen, verhört. Sie berichtet, dass sie von Chemrov "nur Gutes" gehört habe, aber sie selbst habe nicht an den Bibelstunden teilgenommen. Die Staatsanwaltschaft stellte erneut einen Antrag auf Verlesung der Aussage der Frau, die während des Ermittlungsverfahrens gemacht worden war, dem Antrag wurde stattgegeben.
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Der Staatsanwalt verliest den 15. Band der Verfahrensakte. Die Verteidigung macht das Gericht auf die Verletzung des Verfahrens zur Beschlagnahme, Prüfung und Beschreibung von materiellen Beweismitteln aufmerksam.
Dann wird der Ermittler Michail Koscharin verhört, der den Zeugen in dem Fall verhört hat.