Der Fall Karimow und anderer in Nabereschnyje Tschelny

Fallbeispiel

Im Mai 2018 drangen Sicherheitskräfte in Nabereschnyje Tschelny in 10 Wohnungen von Anwohnern ein und durchsuchten sie. Ilham Karimov, Vladimir Myakushin, Konstantin Matrashov und Aidar Yulmetyev wurden inhaftiert und für sechs Monate in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, danach verbrachten sie 2 bis 3 Monate unter Hausarrest. Der Grund für die strafrechtliche Verfolgung ist der Glaube an Jehova Gott und die Kommunikation mit Glaubensbrüdern. Im November 2019 verwies das Stadtgericht Nabereschnyje Tschelny den Fall aufgrund von Fälschungen seitens der Ermittlungen zur Revision an die Staatsanwaltschaft zurück. Der Fall wurde nicht abgeschlossen, die Gläubigen blieben unter der Anerkennung, nicht zu gehen. Im Dezember 2021 befand Richter Rustam Khakimov die Männer für schuldig und verurteilte sie zu Bewährungsstrafen: Myakushin zu 3 Jahren und 1 Monat, Yulmetyev zu 2 Jahren und 9 Monaten und Matrashov und Karimov zu 2,5 Jahren. Allen wurde zudem eine Probezeit von 2 Jahren zugewiesen. Das Berufungsgericht hat dieses Urteil der ersten Instanz am 2. September 2022 bestätigt.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    In Tatarstan eröffnen die Ermittler ein Strafverfahren wegen der Teilnahme mehrerer Personen an den Gottesdiensten der Zeugen Jehovas, da sie davon ausgehen, dass es sich um eine Fortsetzung der Aktivitäten religiöser Organisationen handelt, die in Russland verboten sind.

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    Suchen Haftanstalt

    In Nabereschnyje Tschelny durchsuchten Sicherheitskräfte mindestens zehn Wohnungen von Anwohnern, die im Verdacht stehen, die Religion der Zeugen Jehovas zu praktizieren. Zwei Personen wurden festgenommen und in Gewahrsam genommen: Wladimir Mjakushin und Konstantin Matrashow.

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    Haftanstalt

    Zwei Tage nach den Razzien wurde ein weiterer junger Mann, Aidar Yulmetyev, verhaftet.

    Das Gericht entscheidet sich für Ilham Karimow als Fixierungsmaßnahme.

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    Suchen Vorübergehende Hafteinrichtung Verhör Ältlich Minderjährige Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2
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    Haftanstalt

    Das Gericht nimmt Yulmetyev offiziell fest.

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    Suchen Haftanstalt Vorübergehende Hafteinrichtung
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    Art. 282 Abs. 2

    Alle vier Festgenommenen wurden wegen Beteiligung an einer extremistischen Organisation angeklagt.

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    Hausarrest

    Der Oberste Gerichtshof von Tatarstan ordnet die Freilassung von Ilham Karimow unter Hausarrest an. Er verlässt die Untersuchungshaftanstalt eine Woche nach der Gerichtsentscheidung, nachdem er 160 Tage in der Haftanstalt verbracht hat.

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    Hausarrest Haftanstalt
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    Hausarrest

    Der republikanische Supreme Court beschließt, die verbliebenen Angeklagten in dem Fall unter Hausarrest zu entlassen.

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    Haftanstalt Hausarrest

    Vladimir Myakushin und Aidar Yulmetyev verlassen die Untersuchungshaftanstalt, in der sie 170 Tage verbracht haben. Matrashov wird später freigelassen - wegen Papierkram.

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    Hausarrest Haftanstalt
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    Hausarrest

    Matrashov, Yulmetyev und Karimov wurden aus dem Hausarrest entlassen.

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    Fall an Ermittler zurückgegeben

    Der Leiter der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für Tatarstan zieht den Ermittlern von Nabereschnyje Tschelny den Fall ab und übergibt ihn an die Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Matrashov verpflichtet sich schriftlich, nicht zu gehen.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Das Gericht mildert die Zurückhaltung von Julmetjew, Mjakushin und Karimow auf und lässt sie auf eigenen Wunsch frei.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Karimow wird beschuldigt, eine in Russland verbotene Gemeinschaft organisiert zu haben.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Matrashov wird beschuldigt, einer der Anführer einer verbotenen Organisation zu sein.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Yulmetyev gehört zu den Organisatoren der extremistischen Gemeinschaft. Er wurde entsprechend angeklagt.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Alle vier erhalten eine Kopie der Anklageschrift, die weder vom Ermittler noch vom Staatsanwalt unterzeichnet ist und das Datum der Genehmigung durch den Staatsanwalt nicht enthält.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Alle vier wenden sich mit schriftlichen Anträgen an die Staatsanwaltschaft der Republik Tatarstan mit Anträgen auf Erwirkung von Anklagen mit offensichtlichen Verstößen gegen die Normen der Strafprozessordnung.

    Am 31.10.2019 ist eine Vorverhandlung vor dem Stadtgericht Nabereschnyje Tschelny anberaumt. Die erste Hauptsitzung ist für den 07.11.2019 geplant.

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    Fall an Staatsanwaltschaft zurückverwiesen

    Das Stadtgericht Nabereschnyje Tschelny weigert sich, den Fall zu prüfen und gibt ihn an die Staatsanwaltschaft der Republik Tatarstan zurück. In dem Urteil weist das Gericht darauf hin, dass die Ermittler den Angeklagten einen Text der Anklage ausgehändigt und dem Gericht einen weiteren mit einer deutlich erweiterten Anklage vorgelegt haben. Darüber hinaus haben die Ermittlungen, die von der Staatsanwaltschaft durchgeführt wurden, die Handlungen der Gläubigen gemäß den Teilen 1 und 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation völlig willkürlich qualifiziert, da sie offensichtlich nicht verstanden haben, was ihr "Verbrechen" tatsächlich war. Trotz der mutigen Entscheidung des Gerichts, den Fall zurückzugeben, bleiben die Gläubigen unter der Erkenntnis, nicht zu gehen. Das Verfahren gegen sie ist noch nicht abgeschlossen.

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    Haftanstalt Erfindungen Fall an Staatsanwaltschaft zurückverwiesen Anerkennungsvereinbarung
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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der Leiter der ersten Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle des Ermittlungskomitees in der Republik Tatarstan, Justizoberst Ramil Bilalow, ernennt die Zusammensetzung des Ermittlungsteams von 9 Personen im Strafverfahren Karimow, Matrashow, Julmetjew und Mjakischin (Nr. 11802920009000256) unter der Leitung des leitenden Ermittlers S. R. Gimadejew. In der Untersuchung wird behauptet, dass die Gläubigen "die Aktivitäten der religiösen Organisation Jehovas Zeugen organisierten und sich an ihren Aktivitäten beteiligten".

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der leitende Ermittler S. R. Gimadeev lädt alle vier Gläubigen und ihre Verteidiger zur Anklage auf. Die Ermittlungsmaßnahme wird jedoch nicht im Zusammenhang mit der Nichtankunft des Ermittlers in Nabereschnyje Tschelny durchgeführt. Gläubige stellen Anträge auf Aussetzung der Voruntersuchung im Zusammenhang mit der Coronavirus-Infektion.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Verhör

    Der leitende Ermittler des Ermittlungskomitees S. R. Gimadejew beschließt, Ilham Karimow als Angeklagten gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation zu erheben. Es gibt keine Opfer in dem Strafverfahren, und die Anklageschrift liefert keine faktischen Beweise für die Schuld des Angeklagten. In der Untersuchung wird behauptet, dass die Gläubigen "an Agitation teilnahmen, Methoden der Verschwörung anwandten und ihre Exklusivität förderten". Richter A.B. Aldivanov verhört Ilham Karimow. Der Angeklagte plädierte auf nicht schuldig. Der Gläubige bittet darum, einen Antrag auf Aussetzung der Voruntersuchung im Zusammenhang mit der Coronavirus-Infektion zu prüfen.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Es wird bekannt, dass der Ermittler Anträge gestellt hat, um die Zeit zu begrenzen, um sich mit den Akten gegen Mjakuschin, Matrashov, Karimow und Julmetjew vertraut zu machen, was ihnen die Möglichkeit nimmt, sich gut auf die Verteidigung vorzubereiten. Die Gläubigen bereiten ihre Einsprüche vor und senden sie über den elektronischen Empfang an das Gericht.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Das Gericht verschiebt die Prüfung der Einwände auf den 29. Juni, damit die Angeklagten die Originaldokumente an das Gericht senden können.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der Staatsanwalt der Republik Tatarstan, Ildus Nafikow, genehmigt die Anklage gegen Aidar Yulmetyev, Vladimir Myakushin, Konstantin Matrashov und Ilham Karimov.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Die Anklageschrift wird gegen Quittung an alle Gläubigen ausgehändigt, obwohl einige von ihnen zu Hause unter Quarantäne gestellt werden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Stadtgericht Nabereschnyje Tschelny der Republik Tatarstan hält die erste Anhörung im Fall von vier Gläubigen ab. Auf Antrag des Ermittlers und des Staatsanwalts gibt der Richter dem Antrag statt. Der Fall wird an einen anderen Richter weitergeleitet.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    13 Menschen kommen, um die Gläubigen zu unterstützen. Richter Rustam Khakimov lehnt den Antrag auf Zulassung aufgrund der epidemiologischen Lage ab. Das Gericht verweigert Karimow und Julmetjew das Recht, sich ohne bestellten Anwalt zu verteidigen.

    Der Gerichtshof gibt dem Antrag statt, die Entschließung des Ministerkomitees des Europarats über die Beschwerden der Zeugen Jehovas beizufügen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Staatsanwälte in diesem Fall sind E. N. Lizunov und I. N. Davletshin. Das Gericht prüft die Akten des Verfahrens.

    S. E. Zheleznyak, Angestellter des Bischöflichen Metochions der Himmelfahrtskathedrale und Absolvent der St.-Tikhon-Universität, wird als Zeuge vernommen. Er teilt dem Gericht mit, dass er die Angeklagten nicht persönlich kenne. Er behauptet, der orthodoxe Glaube sei wahr und die Religion der Zeugen Jehovas falsch.

    Der ehemalige Chef von Wladimir Mjakushin charakterisiert den Angeklagten als einen guten Arbeiter, einen ehrlichen und konfliktfreien Menschen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht verhört den FSB-Agenten A.V. Kharisov, der berichtet, dass ihm keine Beweise dafür bekannt sind, dass Jehovas Zeugen jemals wegen Verbrechen wie Drogenhandel, Gewalttaten und Sachbeschädigung strafrechtlich verfolgt wurden.

    Das Gericht prüft weiterhin die Verfahrensunterlagen. Es wird festgestellt, dass mindestens 10 Prüfungen von Audio- und Videomaterial unter Beteiligung von Zeugen durchgeführt wurden, die nicht vor einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit gemäß den Artikeln 307-308 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation gewarnt wurden.

    Das Gericht hat eine Reihe von Anträgen der Verteidigung abgelehnt, die Identität eines geheimen Zeugen festzustellen und ihn normal zu befragen. Die Prozessteilnehmer glauben, dass es sich bei ihm um einen FSB-Agenten A. R. Sagiyev handelt, der ein Interesse an der Bibel zeigte.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Fünf Glaubensbrüder der Angeklagten werden verhört. Sie berichten, dass sie sich nach der Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017 "nicht verschwunden sind", um gemeinsam zu beten, Lieder zu singen, die Bibel zu studieren und sich gegenseitig zu besuchen. Eine Zeugin sagt, obwohl ihr Mann ihre religiösen Überzeugungen nicht teile, sei sie von keinem Zeugen Jehovas gezwungen worden, die Ehe aufzulösen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Das Gericht befragt einen geheimen Zeugen. Auf Fragen der Verteidigung berichtet er, dass er Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht habe. Obwohl er und seine Verwandten nicht bedroht wurden, will er als geheimer Zeuge vernommen werden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    20 Personen kommen zur Gerichtsverhandlung, dürfen aber nicht ins Gerichtsgebäude.

    Der Anwalt liest die Merkmale der Angeklagten vor. Vladimir Myakushin und Konstantin Matrashov haben positive Eigenschaften vom Arbeitsplatz, Dankbarkeit von Arbeitgebern für gewissenhafte Arbeit, Nachbarn sprechen von ihnen als freundliche, respektable Mieter. Der Arbeitgeber beschreibt Myakuschin wie folgt: "Er ist ein friedlicher Mensch, er hat nie Äußerungen bemerkt, die zu Gewalt und anderen illegalen Handlungen gegen Bürger eines anderen Glaubens aufrufen, er ist ein zuverlässiger Genosse, gesellig, professionell."

    Matrashovs Arbeitgeber beschreibt Konstantin als leitenden Angestellten: "Er nimmt am öffentlichen Leben des Unternehmens teil, er hat keine Konflikte mit den Mitarbeitern, auch nicht aus religiösen Gründen, er hat nicht zur Zerstörung des Staatssystems aufgerufen, er hat nicht zu seiner Familie aufgerufen. Das Gewerkschaftskollektiv betrachtete die Verhaftung Mawaschows als unfaire Entscheidung.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Zeuge, der persönlich mit Jehovas Zeugen gesprochen und ihre Gottesdienste besucht hat, wird verhört. Sie sagt, dass sie trotz der Tatsache, dass sie sich zu einer anderen Religion bekennt, noch nie Hass oder Feindseligkeit von Jehovas Zeugen erfahren hat.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Richter fügt der Akte eine Beschreibung von Matrashovs Arbeitsplatz bei, die von den Mitarbeitern des Unternehmens unterzeichnet wurde.

    Vor Gericht sagt Matrashovs Kollege, Konstantin habe ihm das Leben gerettet: Als er einen Herzinfarkt hatte, habe der Gläubige ihn auf die Intensivstation gebracht.

    Der Nachbar von Wladimir Mjakushin wird verhört. Er charakterisiert den Gläubigen positiv und betont, dass er als Universitätslehrer viel mit den Studenten kommuniziert und einen eklatanten Unterschied zwischen dem hochmoralischen Lebensstil von Wladimir und der heutigen Jugend sieht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht verhört Myakuschin, Matrashov, Yulmetyev und Karimow. Sie berichten, dass sie aus eigenem Antrieb an Gottesdiensten teilgenommen haben und keinen religiösen Hass gegen irgendjemanden hegen.

    Das Gericht prüft Video- und Audioaufnahmen von Gottesdiensten, in denen die Anwesenden darüber diskutieren, wie wichtig es ist, die Ansichten und Überzeugungen anderer zu tolerieren.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung stellt eine Reihe von Anträgen. Das Gericht lehnt die Anträge auf Anerkennung der Durchsuchungen als rechtswidrig ab, auf Anberaumung einer umfassenden sprachlichen und religiösen Untersuchung, auf Aufnahme des Protokolls über den öffentlichen Prozeß der Zeugen Jehovas für das Jahr 1962, der Broschüre "Die Bibel für die Jüngsten" und auf Videoaufnahmen von verbotenen Veröffentlichungen von Jehovas Zeugen in ihren Königreichssälen.

    Dem Antrag der Verteidigung, nach den verlorenen Dokumenten zu suchen, kommt das Gericht mit der Entscheidung, das Strafverfahren einzustellen, sowie dem Antrag nach, die Stellungnahme der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (WGAD) beizufügen.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Der Staatsanwalt beantragt die Verurteilung von Wladimir Mjakushin zu 8 Jahren Strafkolonie und Aidar Julmetjew, Ilham Karimow und Konstantin Maraschow zu 7 Jahren Strafkolonie.

    Ein derart strenger Antrag des Staatsanwalts steht im Widerspruch zu der Erklärung des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 28. Oktober 2021, dass die Gottesdienste der Zeugen Jehovas, ihre gemeinsamen Rituale und Zeremonien an sich keine Straftat nach Artikel 282 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation darstellen.

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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1

    Der Richter des Stadtgerichts Nabereschnyje Tschelny der Republik Tatarstan, Rustam Khakimov, spricht vier Gläubige schuldig und verurteilt Mjakushin zu 3 Jahren und 1 Monat auf Bewährung, Matrashov und Karimov zu 2,5 Jahren auf Bewährung und Yulmetyev zu 2 Jahren und 9 Monaten auf Bewährung. Allen Gläubigen wird zudem eine Probezeit von 2 Jahren zugeteilt.

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    Berufungsgericht

    Zuhörer dürfen an der Sitzung teilnehmen. Das Richtergremium bewilligt die Anträge auf Prüfung von Dokumenten mit den Daten eines geheimen Zeugen, dessen Aussage die Verteidigung als unzulässiges Beweismittel anerkennen will, und auf die Suche nach einem Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens, der aus der Akte verschwunden ist.

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    Berufungsgericht Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1

    Vorsitzende Richterin: Olga Migunova. Der Oberste Gerichtshof der Republik Tatarstan (Kasan, Puschkin-Straße, 72/2. Präsidiumssaal).

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