Fall Maslow in Minusinsk

Fallbeispiel

Am 19. April 2019 eröffnete das Ermittlungskomitee für die Region Krasnojarsk und die Republik Chakassien ein Strafverfahren gegen Dmitri Maslow aus Minusinsk und beschuldigte ihn der Organisation extremistischer Aktivitäten. Grundlage für die Anklage war, dass der Gläubige für seine Freunde eine Wanderung in den Bergen organisiert habe. Der Ermittler Viktor Kolenitschenko genehmigte und führte Durchsuchungen bei Dmitri selbst und anderen Zeugen Jehovas aus Minusinka durch. Im Dezember 2019 wurde die Strafsache dem Stadtgericht Minusinsk vorgelegt, sie wurde von Richter Viktor Fomichev geprüft. Während des Prozesses bestätigte keiner der vernommenen Zeugen Maslovs Schuld, jedoch verhängte das Gericht im Juni 2021 eine Geldstrafe von 450.000 Rubel gegen den Gläubigen. Im Oktober desselben Jahres bestätigte die Berufung das Urteil, und im Juni 2022 wurde es schließlich vom Kassationsgericht bestätigt.

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    Die Bezirksabteilung Minusinsk des Ermittlungsausschusses des Ermittlungskomitees für das Gebiet Krasnojarsk und die Republik Chakassien leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282 Absatz 2 Absatz 1 ein; Nach Angaben der Ermittler organisierte er religiöse Darbietungen bei einem Gottesdienst. Unschuldige Opfer von Polizeibeamten sind: Dmitry Maslov (geb. 1976).

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    Suchen Verhör Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Anerkennungsvereinbarung Gewalt durch Polizeibeamte
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    Die Sitzung wurde auf den 22. Mai 2020 verschoben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Stadtgericht Minusinsk des Gebiets Krasnojarsk (Minusinsk, Gogol-Straße, 66 A).

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    Die Anhörungen vor dem Stadtgericht Minusinsk werden fortgesetzt. Dmitri Maslow beantragt die Einstellung des Strafverfahrens auf der Grundlage des Beschlusses des Ministerkomitees des Europarats sowie die Überprüfung einiger der bei der Durchsuchung beschlagnahmten materiellen Beweismittel: den Film "Der Mut der Zeugen Jehovas im Angesicht des Nationalsozialismus" und das Buch über Jehovas Zeugen des Religionsgelehrten Sergej Iwanenko. Richter Viktor Fomichev lehnt den ersten Antrag ab und erlaubt dem Angeklagten, nur das beschlagnahmte Buch zu benutzen.

    Das Gericht befragt 3 Zeugen der Verteidigung, die Dmitry seit langem kennen (einige kennen ihn seit mehr als 10 Jahren). Der Angeklagte habe ihnen nie seinen Glauben aufgezwungen, sich nicht als Mitglied der örtlichen religiösen Organisation vorgestellt, sie nicht zu deren Zusammenkünften eingeladen und ihnen keine Literatur angeboten. Auch hörten sie von Dmitri keine Kritik an den staatlichen Behörden oder anderen Glaubensrichtungen. Obwohl sich die Zeugen der Verteidigung zu anderen Religionen bekennen, sprechen sie von dem Gläubigen als einem ehrlichen, freundlichen, geselligen, pünktlichen Menschen und einem tadellosen Arbeiter.

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    Der Angeklagte wird vernommen. Dmitry Maslov verweist auf die Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, in der die Religion der Zeugen Jehovas nicht beurteilt, sondern die Tätigkeit juristischer Personen verboten wurde. Aber mit anderen Menschen über die Bibel zu diskutieren, gemeinsam zu Gott zu beten und Lieder zu singen, ist nicht extremistisch. Ich führe ein friedliches Leben, respektiere das Gesetz und die Autorität."

    Er erklärt, dass die Staatsanwaltschaft fälschlicherweise das normale Leben eines Gläubigen als illegale Handlungen interpretiert. Im Gegensatz zur lokalen religiösen Organisation als juristische Person, die in Minusinsk wirtschaftlich tätig war, übte Dmitri Maslow als Privatperson sein verfassungsmäßiges Recht auf Religionsfreiheit aus.

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    Während der Debatte vor dem Stadtgericht Minusinsk in der Region Krasnojarsk forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von 6 Jahren für Dmitri Maslow in einer Kolonie des allgemeinen Regimes.

    Die nächste Gerichtsverhandlung, bei der der Gläubige sein letztes Wort sprechen kann, ist für den 29. März angesetzt. Am selben Tag kann das Gericht ein Urteil fällen.

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    Schlussbemerkung Satz erster Instanz

    Die Gerichtsverhandlung wird auf den 28. Mai vertagt.

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    Satz erster Instanz

    Das Gericht verschiebt die Urteilsverkündung auf den 2. Juni.

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    Satz erster Instanz Fein Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Das Urteil wird verkündet: Dmitri Maslow wird der Begehung eines Verbrechens gemäß Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation für schuldig befunden und eine Geldstrafe von 450.000 Rubel verhängt.

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    Berufungsgericht Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Fein

    Das Richtergremium des Bezirksgerichts Krasnojarsk unter dem Vorsitz von Wladimir Granenkin lehnt es ab, der Berufung von Dmitri Maslow stattzugeben. Das Urteil tritt in Kraft.

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    Kassationshof

    Die Richterkammer des VIII. Kassationsgerichts der Allgemeinen Gerichtsbarkeit (Kemerowo) unter dem Vorsitz von Sergej Pelewin lässt das Urteil und die Berufung gegen Dmitri Maslow unverändert.

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