Godizovs Fall in Maykop
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Gegen Georgi Godizow wurde ein Strafverfahren gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eröffnet.
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Georgi Godizow entdeckt seinen Namen auf der Liste der Extremisten von Rosfinmonitoring.
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Die Ordnungshüter führen Durchsuchungen im Haus von Georgij Godizow durch, in das sie unbefugt eindringen, sowie an seinem Arbeitsplatz.
Mindestens fünf weitere Gläubige werden durchsucht und verhört. Gegen mindestens einen von ihnen werden im Rahmen des Falles Godizov Ermittlungsverfahren durchgeführt.