Der Fall Kalinnikowa und Potapowa in Kurilsk

Fallbeispiel

Im November 2023 wurden in der Stadt Kurilsk und im Dorf Reidowo Hausdurchsuchungen bei zwei gläubigen Frauen durchgeführt, von denen eine eine minderjährige Tochter hat. Das Strafverfahren gegen Olga Kalinnikowa und Larisa Potapowa war einen Monat zuvor eingeleitet worden. Sie wurden beschuldigt, die Lehren der Zeugen Jehovas in der Region Sachalin verbreitet zu haben. Nach 5 Monaten wurden die Gläubigen auch beschuldigt, einen Anwohner in die Aktivitäten einer verbotenen Organisation verwickelt zu haben. Den Frauen wurde eine Anerkennungsvereinbarung abgenommen.

  • #
    12. Oktober 2023 Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Kirill Deschko, Ermittler der bezirksübergreifenden Ermittlungsabteilung Korsakow des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, erlässt die Entscheidung über die Einleitung eines Strafverfahrens gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen Larisa Potapova und Olga Kalinnikova.

    In dem Urteil heißt es: "Im Zuge der Verfahrensprüfung wurde festgestellt, dass Potapova und Kalinnikova seit 2013 Mitglieder einer religiösen Organisation sind, der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas, die aus Einwohnern der Region Sachalin besteht, die sich zum Glauben der Zeugen Jehovas bekennen."

  • #
    12. November 2023

    Der Richter des Bezirksgerichts Kurilsk, Nikita Kucherov, ordnet die Durchsuchung von Gläubigen aus Kurilsk und Reidowo an.

  • #
    23. November 2023 Suchen Verhör Anerkennungsvereinbarung Fall eingeleitet Minderjährige Art. 282 Abs. 2 Ältlich

    Olga Kalinnikova und Larisa Potapova werden gesucht. Sie beginnen früh am Morgen und dauern mehr als drei Stunden. Kalinnikowas Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt eine minderjährige Tochter. Elektronische Geräte, USB-Sticks, Bücher, persönliche Aufzeichnungen, Pässe und Fotos werden von Frauen beschlagnahmt.

    Nach den Durchsuchungen werden die Frauen zum Verhör in das Ermittlungskomitee gebracht, das von dem Ermittler Deshko geleitet wird. Im Beisein des Schulpsychologen und ihres älteren Bruders wird Kalinnikowas 13-jährige Tochter verhört.

    Die Frauen verpflichten sich, das Haus nicht zu verlassen, sich korrekt zu benehmen und nach Hause zu gehen.

  • #
    29. November 2023 Art. 282 Abs. 2 Ältlich

    Der Ermittler Kirill Deschko erlässt eine Entscheidung, Potapova und Kalinnikova wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation vorzuladen.

  • #
    10. April 2024 Fall eingeleitet Art. 282.2 Abs. 1.1 Ältlich

    Gegen Potapova und Kalinnikova wird ein weiteres Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 1.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung einer Person an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation) eingeleitet, weil sie mit einem Dorfbewohner über biblische Themen gesprochen haben.

  • #
    12. April 2024 Art. 282.2 Abs. 1.1 Ältlich

    Ermittler Deshko erweitert die Anklage gegen Olga Kalinnikova und Larisa Potapova. Er wirft ihnen vor, eine Person in die Aktivitäten einer extremistischen Organisation verwickelt zu haben.