Der Fall Lelikow in Krasnodar

Fallbeispiel

Im Januar 2022 wurde ein Strafverfahren gegen Aleksey Lelikov eröffnet. Die Ermittlungsabteilung des FSB der Russischen Föderation für die Region Krasnodar beschuldigte den Gläubigen, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation fortzusetzen und “die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Staatssicherheit zu untergraben”, so interpretierten die Ermittlungsbehörden das Lesen der Bibel und das Reden über Gott. Das Haus des Gläubigen wurde durchsucht, verhört und später freigelassen, nachdem er erkannt hatte, dass er es nicht verlassen durfte. Das Eigentum des Gläubigen wurde beschlagnahmt. Im Februar 2023 ging der Fall vor Gericht. Die Anklage stützt sich auf Tonaufnahmen von Gottesdiensten, die von einem geheimen Zeugen gemacht wurden.

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    20. Januar 2022

    Der leitende Ermittler der Ermittlungsabteilung des FSB der Russischen Föderation in der Region Krasnodar, Hauptmann der Justiz Anton Poltoratsky, leitet ein Strafverfahren gegen Alexej Lelikow ein. Er betrachtete die Abhaltung friedlicher Gottesdienste und biblischer Diskussionen als Fortsetzung der Aktivitäten der verbotenen Organisation.

    In der Resolution heißt es, dass "A.W. Lelikov in Verfolgung seiner kriminellen Absicht, die Aktivitäten einer verbotenen religiösen Organisation zu organisieren und fortzusetzen und dabei aus extremistischen Motiven zu handeln ... aktive organisatorische Maßnahmen ergriffen, die sich in der Einberufung und Abhaltung von Sitzungen ausdrückten ... Studium religiöser Literatur und Informationen, die in anderen Informationsquellen enthalten sind."

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    27. Januar 2022

    Der Richter des Oktjabrskij-Bezirksgerichts von Krasnodar, Alexander Werchogljad, ordnet eine Hausdurchsuchung von Alexej Lelikow an.

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    28. Januar 2022

    Nach der Familie Lelikow wird gefahndet. Polizeibeamte sind nicht bewaffnet und wenden keine gewalttätigen Aktionen an. Aleksey wird zum Verhör gebracht, woraufhin er auf eigenen Wunsch freigelassen wird.

    Oberstleutnant Nikita Rudenko, leitender Ermittler des FSB der Russischen Föderation für die Region Krasnodar, verfolgt Lelikow als Angeklagten gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

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    31. Januar 2022

    Die Frau und die Tochter von Alexej Lelikow werden als Zeugen in die FSB-Direktion für die Region Krasnodar geladen. Bei der Beantwortung der Fragen des Ermittlers Rudenko berufen sich die Frauen auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation, der es ihnen erlaubt, nicht gegen sich selbst und ihre Angehörigen auszusagen.

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    18. Februar 2022

    Lelikows Eigentum (Haus und Grundstück) wurde beschlagnahmt.

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    7. Februar 2023 Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall geht an das Bezirksgericht Sovetsky der Stadt Krasnodar. Er wird von Richterin Iryna Klyueva geprüft.

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    22. Februar 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anhörungen im Fall von Alexej Lelikow beginnen. Um den Gläubigen zu unterstützen, kommen 35 Menschen vor Gericht. Für die Anhörung steht ein großer Saal zur Verfügung.

    Das Gericht gibt dem Antrag von Alexej Lelikov auf Zulassung eines Pflichtverteidigers statt.

    Richterin Iryna Klyuyeva vertagt die Anhörungen auf den 14. März 2023, da der Verteidiger, der sich dem Fall angeschlossen hat, um Zeit gebeten hat, sich mit den Fallmaterialien vertraut zu machen.

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    14. März 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Etwa 60 Menschen kommen zum Gerichtsgebäude, um Alexej Lelikov zu unterstützen. Der Staatsanwalt verliest die Anklagepunkte. Der Angeklagte ist mit dem Vorwurf nicht einverstanden und sagt, dass er nicht näher spezifiziert sei. Die Haltung zu der Anklage ist der Akte beigefügt.

    Ein geheimer Zeuge wird vor Gericht vernommen. Er berichtet ausführlich von seiner vorläufigen Aussage. Auf die Frage von Lelikow, wie er festgestellt habe, dass er bei der Versammlung der LRO anwesend war, antwortet der Zeuge, dass dies seine subjektive Meinung sei. Er sagt auch, dass er im Fernsehen Informationen über Jehovas Zeugen erhalten habe.

    Ein anderer Zeuge berichtet von einer Zeit, in der er die Gottesdienste der Zeugen Jehovas besuchte: "Alles geschah freiwillig, ohne Zwang oder Sanktion, wenn man nicht anwesend war." In Bezug auf Lelikow sagt er, dass er nicht in engem Kontakt mit ihm gestanden habe, aber nie Propaganda der Überlegenheit, des Hasses oder der Feindschaft von ihm gehört habe. Er sagt auch, dass er nichts über Lelikovs Aktivitäten und Leben in der Zeit von Oktober 2020 bis März 2021 (dem angeblichen Zeitraum der Anklage) weiß.

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    4. April 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Eine Selbsthilfegruppe von 55 Personen wartet vor dem Gerichtsgebäude.

    Der nächste Zeuge wird von der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung geladen. Der Zeuge erklärt, dass die juristische Person der religiösen Organisation ausschließlich für administrative Zwecke gegründet wurde - die Vermietung von Räumlichkeiten für den Gottesdienst. Er sagt, er habe Lelikow im Gottesdienst gesehen und nicht in den Versammlungen einer juristischen Person. Der Zeuge gibt dann eine positive Charakterisierung des Angeklagten ab.

    Der bestellte Anwalt sieht Unstimmigkeiten mit dem Protokoll der Vernehmung des Zeugen und stellt einen Antrag auf Offenlegung. Der Staatsanwalt führt das Protokoll und liest es aus.

    Der Anwalt macht auf drei Punkte in der Zeugenaussage aufmerksam, die Formulierungen offenbaren, die der Zeuge nie ausgesprochen hat. Darüber hinaus gibt der Vernehmte an, dass er sich zweimal geweigert habe, das Vernehmungsprotokoll zu unterschreiben, weil der Ermittler eine Formulierung verfälscht habe. Aufgrund des Drucks und der Drohungen des Ermittlers musste er das Dokument jedoch unterschreiben. Der Richter sagt, wenn dies der Fall gewesen wäre, dann hätte der Zeuge eine Beschwerde gegen den Ermittler einreichen müssen, aber da er dies nicht getan hat, bedeutet dies, dass er der Meinung war, dass die Aussage korrekt aufgezeichnet wurde.

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    25. April 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Etwa 50 Menschen versammeln sich in der Nähe des Gerichtsgebäudes, um den Angeklagten zu unterstützen. Die Familie Lelikov und 12 weitere Personen dürfen in den Saal.

    Ein Zeuge wird vernommen. In seinen Fragen verwechselt der Staatsanwalt die Begriffe "Religion" und "juristische Person" und nennt das Wort "Organisation" beides. Der Zeuge erklärt, dass das Wort "Organisation" sowohl für die Konfession der Zeugen Jehovas als auch für eine juristische Person gilt, aber es ist nicht dasselbe. Der Zeuge erzählt dem Gericht, was genau vom Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation im Jahr 2017 verboten wurde und was nicht.

    Der Angeklagte fragt, ob religiöse Gruppen Protokolle oder Aufzeichnungen über die Anwesenden bei religiösen Zusammenkünften führten, worauf der Zeuge antwortet, dass dies nicht notwendig sei, da es sich nicht um Zusammenkünfte juristischer Personen gehandelt habe.

    Als nächstes fragt der Angeklagte den Zeugen, ob das 2017 verhängte Verbot, gemeinsam in der Bibel zu lesen, Lieder zu singen und zu beten, zusammenhänge. Der Zeuge bezieht sich auf die Erklärungen des Staatsmannes und der Juristin Tatjana Moskalkowa und sagt: "Alle religiösen Zeremonien, Gesangsdarbietungen, gemeinsame Gebete, Zusammenkünfte - all das fällt nicht unter die Liquidation der LRO oder Krasnodar oder einer anderen, das heißt, die juristische Person selbst wurde liquidiert. Es stellt sich also heraus, dass zwanzig Personen, die Mitglieder der LRO von Krasnodar waren, ihre Aktivitäten eingestellt haben und die Riten, die von Jehovas Zeugen vor 2017 durchgeführt wurden und vom Gericht nicht verboten wurden, von Gläubigen auf der Grundlage von Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation praktiziert werden können.

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    8. Juni 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    An dem Treffen nehmen etwa 30 Zuhörer teil. Richterin Irina Klyuyeva kommt dem Antrag des Angeklagten auf Herausgabe des vollständigen Textes der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 20. April 2017 und der Berufungsentscheidung zur Aufnahme in die Akte statt.

    Der Staatsanwalt liest selektiv die Bände 1 bis 3 der Akte vor. Unter anderem Kopien des Rentenbescheids, eine Invaliditätsbescheinigung der 2. Gruppe und ein Merkmal aus dem Wohnort der Beklagten.

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    11. Juli 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest weiterhin die Materialien des Falles - Durchsuchungsprotokolle, von denen sich die meisten nicht auf den Angeklagten beziehen. Auch ein positiver Hinweis auf Alexei Lelikow aus dem Wohnort wird verlesen.

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    28. Juli 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht hört sich Audioaufnahmen von Gottesdiensten an, die von einem geheimen Zeugen erhalten wurden. Die Wiedergabe beginnt mit einem Vortrag über das biblische Thema des ewigen Lebens. In der Rede heißt es, dass die Erkenntnis Gottes das Leben der Menschen zum Besseren verändern und Hoffnung geben kann.

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    24. August 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Ein Audiomitschnitt eines Gottesdienstes und eine Diskussion über die christliche Haltung zum Hass wird vor Gericht gehört - dass es mit Mord vergleichbar sei und dass es "nicht einmal im Herzen sein sollte".

    Der Staatsanwalt erklärt, dass es nicht notwendig sei, sich die Aufzeichnungen weiter anzuhören, da sich in der Akte bereits Transkripte befänden. Die Verteidigung beharrt auf der Vervielfältigung von Audiodateien, da die gesamte Anklage auf diesen "materiellen Beweisen für die Tat" beruhe. Aleksey Lelikov erklärt, dass nur Audioaufnahmen zu hören sind, was dem Gericht helfen kann, sich eine Meinung über seine Motive zu bilden.

    In Zukunft werden die Aufzeichnungen der Gottesdienste in Fragmenten wiedergegeben, aber Richterin Irina Klyuyeva erlaubt dem Angeklagten, kurze Erklärungen dazu abzugeben.

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    10. und 12. Oktober 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Ältlich

    Das Gericht hört sich weiterhin Tonaufnahmen von Gottesdiensten an. Der Angeklagte betont, was die Gläubigen bei diesen Zusammenkünften lernen: "Jeder hat gelernt, Menschen zu lieben - wie man mit Liebe für alle Arten von Menschen zusammenarbeitet, damit Frieden und Liebe in Beziehungen herrschen."

    Die Staatsanwaltschaft schließt die Beweisaufnahme ab.

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    23. November 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Ältlich

    Das Gericht beginnt mit der Prüfung der bei der Durchsuchung beschlagnahmten materiellen Beweismittel: ein Dankesschreiben, ein Bibelatlas, ein Buch des Religionsgelehrten Sergej Iwanenko "Über Menschen, die sich nie von der Bibel trennen", eine Videodatei mit biblischen Berichten und die Karikatur "Erhört Jehova Gebete?". Lelikow merkt an, dass diese Beweise keine der gegen ihn erhobenen Anschuldigungen bestätigen.

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    Januar – Februar 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht prüft weiterhin das Material des Falles, einschließlich Videoaufzeichnungen von biblischen Reden, die als Akten aufgeführt sind, die die Anklage bestätigen.

    Der Angeklagte sagt, dass das angesehene Bibelprogramm, das auch im Internet verfügbar ist, für ein breites Publikum bestimmt ist und nichts mit der Stadt Krasnodar oder den Aktivitäten der liquidierten juristischen Person zu tun hat. Er stellt auch fest, dass es keine Aufrufe zur Gewalt, keine Aufstachelung zum Hass und keine Propaganda der Überlegenheit über irgendjemanden gibt und dass keines der Zitate aus der Bibel, die auf dem Bildschirm gezeigt wird, mit der Übersetzung der Bibel übereinstimmt, die in der Liste der extremistischen Literatur enthalten ist. Das Programm erzählt, wie sich Gläubige aus verschiedenen Ländern bei Naturkatastrophen und Pandemien gegenseitig helfen.

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    4. März 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Verhör des Bruders von Alexei Lelikow. Er charakterisiert den Angeklagten positiv und sagt, dass sie trotz unterschiedlicher religiöser Ansichten ein freundliches und ruhiges Verhältnis haben. Er sagt auch, dass der Angeklagte keinen seiner Verwandten zu irgendetwas Illegalem aufgefordert habe, sondern sie im Gegenteil ermutigt habe, den Behörden zu gehorchen und die Familienbande zu stärken.

    Der Pflichtverteidiger spricht über den Unterschied zwischen den Versammlungen der LRO und den Gottesdiensten der Gläubigen.

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    1. April 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Richterin Iryna Klyuyeva erlaubt der Verteidigung, die Kommentare zur Untersuchung von Tonaufnahmen von Gottesdiensten – Widersprüche, Fehler und Ungereimtheiten – öffentlich zu machen. Das Gericht fügt diese Bemerkungen zu den Akten und nimmt sie zu Protokoll.

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    9. April 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht fügt den Akten Dokumente über den Gesundheitszustand des Angeklagten sowie zwei Merkmale seiner Persönlichkeit bei.