Der Fall der Raymans in Kostroma

Fallbeispiel

Im Juli 2018 wurde das Leben der jungen Eheleute Sergey und Valeria Rayman in ein “Vorher” und ein “Nachher” unterteilt. Sie wurden des Extremismus nach zwei Artikeln des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation beschuldigt, weil sie an Gottesdiensten teilgenommen hatten. Die Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für die Region Kostroma untersuchte den Fall 1,5 Jahre lang. In dieser Zeit überlebte das Ehepaar eine Isolationshaft, ein Verbot der Korrespondenz und des Bibellesens, Hausarrest und eine Einschränkung der Kommunikation auch untereinander. Im August 2019 begann das Gericht mit der Prüfung des Falles, gab ihn aber 1,5 Monate später wegen der unbegründeten Anschuldigung an die Staatsanwaltschaft zurück. Nach einer erneuten Prüfung des Falles verurteilte das Gericht Sergej und Walerija zu 8 bzw. 7 Jahren Haft auf Bewährung. Im Februar 2021 reduzierte das Landgericht die Haftstrafen auf 3 und 2 Jahre, aber die Kassationsbehörde brachte den Fall zurück in die Berufungsphase. Auf der Grundlage der Ergebnisse der erneuten Prüfung vor dem Bezirksgericht wurde der 2. Teil des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation aus dem Urteil ausgeschlossen und die Ehegatten wurden zu 7 und 6,5 Jahren zur Bewährung mit einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt. Im August 2022 stimmte das Kassationsgericht dieser Entscheidung schließlich zu.

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    Das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation in Kostroma leitet ein Strafverfahren gegen Unbekannte nach Artikel 282.2 Teil 1 und 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein, da nach Angaben der Ermittler im Juni 2018 in der Stadt "mindestens zwei Treffen" von Zeugen Jehovas abgehalten wurden.

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    Am frühen Morgen stürmen Beamte der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei mit Brecheisen und Fernsehkameras 3 Wohnungen von Anwohnern, die im Verdacht stehen, sich zur Religion der Zeugen Jehovas zu bekennen. Alle Computer, Tablets und Bibeln werden von den Bürgern konfisziert. An der Durchsuchung sind unter anderem die Polizeibeamten Kuropatkin und Malinin beteiligt. Polizeibeamte begleiten ihre Aktionen mit ätzenden Kommentaren über die Religion der Bürger. Die jungen Eheleute Rayman, Sergey und Valeria wurden auf die Isolierstation geschickt.

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    Das Bezirksgericht Swerdlowsk hat für Sergej Rayman eine Freiheitsstrafe von 2 Monaten beschlossen. In der Untersuchungshaftanstalt wird Sergej in eine kleine Einzelzelle gesteckt, es werden keine Briefe übersehen, es ist unmöglich, eine Bibel unter dem Vorwand zu haben, dass sie Karten des alten Palästina enthält, die zur Vorbereitung der Flucht verwendet werden können. Später ändert sich die Situation jedoch: Es ist erlaubt, eine Bibel zu haben (Karten entfernt) und Briefe zu erhalten, die dem jungen Mann als Stütze dienen.

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    Das Bezirksgericht Swerdlowsk entschied sich für eine vorbeugende Maßnahme für Valeria Rayman in Form eines Verbots bestimmter Handlungen (ein Verbot, nachts das Haus zu verlassen, sowie ein Verbot des Internets, des Telefons, der Post und der Kommunikation mit "Personen, die sich zu den Lehren Jehovas bekennen").

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    Haftanstalt Verbot bestimmter Handlungen Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2
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    Das Berufungsgericht mildert die Maßregel der Zurückhaltung für Valeria Rayman und hebt das Verbot der Kommunikation mit ihrem Ehemann auf.

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    In ganz Kostroma findet eine neue Welle von Hausdurchsuchungen in den Wohnungen von Bürgern statt , die im Verdacht stehen, die Religion der Zeugen Jehovas zu praktizieren. In sieben Wohnungen wird gefahndet. Bei den neuen Durchsuchungen wurden mindestens 4 Bürger, Männer und Frauen, festgenommen und zum Verhör gebracht.

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    Suchen Verhör Vorübergehende Hafteinrichtung Verbot bestimmter Handlungen Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    Das Bezirksgericht Swerdlowsk in Kostroma änderte nach einer 5-stündigen Anhörung die Fixierungsmaßnahme von Sergej Rayman in Hausarrest und lehnte den Antrag des Ermittlers auf Verlängerung seiner Haft ab. Sergej Rayman wurde unter Hausarrest gestellt. Die vorbeugende Maßnahme von Valeria Rayman bleibt unverändert.

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    Hausarrest Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder
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    Sergej Rayman wird aus dem Hausarrest entlassen, nachdem er ein nächtliches Verlassen des Hauses sowie ein Verbot des Internets, des Telefons, der Post und der Kommunikation mit "Personen, die sich zu den Lehren Jehovas bekennen", verhängt hat.

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    Valeria Rayman wurde gemäß Artikel 282.2 Teil 1 und 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt. Die Untersuchung geht davon aus, dass mindestens 4 Treffen in ihrem Haus abgehalten wurden, um über die Bibel zu diskutieren.

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    Das Gericht verlängert die Beschränkungen für Sergej und Valeria bis zum 24. Januar 2019.

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    Sergej Rayman wurde gemäß Artikel 282.2 Teil 1 und 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt.

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    Das Gericht lehnt es ab, die vorbeugende Maßnahme des Ermittlers in Form eines Verbots auszuweiten, nachts das Haus zu verlassen, Internet, Telefon und Post zu benutzen und mit "Personen, die sich zu den Lehren Jehovas bekennen", zu kommunizieren. Sergey und Valeria Rayman dürfen zusammenleben, Kommunikationsmittel nutzen. Elektronische Tracking-Armbänder wurden von ihren Beinen entfernt.

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    Anerkennungsvereinbarung Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    Der Ermittler Tsymlyakov N.A. wählt ein Maß der Zurückhaltung in Bezug auf beide Ehegatten in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, und eines angemessenen Verhaltens.

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    Der Ermittler benachrichtigt die Gläubigen über den Abschluss der Ermittlungsmaßnahmen und den Übergang in die Phase, in der der Angeklagte mit den Fallunterlagen vertraut gemacht wird.

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    Die Dauer des Ermittlungsverfahrens wurde bis zum 25. April 2019 verlängert.

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    Die Bekanntschaft der Angeklagten und ihres Verteidigers mit der Akte ist abgeschlossen.

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    Das Gericht weist darauf hin, dass die Religion der Zeugen Jehovas in Russland trotz des Verbots für juristische Personen - russische Organisationen - nicht verboten ist. Das Gericht kritisiert die Strafverfolgungsbehörden für unbegründete Anschuldigungen gegen Gläubige und gibt den Fall der Rayman-Eheleute an die Staatsanwaltschaft zurück.

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    Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Rückgabe des Falles an die Staatsanwaltschaft Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder
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    Berufungsgericht Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Art. 282 Abs. 2 Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Rückgabe des Falles an die Staatsanwaltschaft

    Das Bezirksgericht Kostroma bestätigt die Entscheidung des Bezirksgerichts, das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben.

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    Vor dem Bezirksgericht Swerdlowsk der Stadt Kostroma beginnt eine Anhörung im Fall der Eheleute Rayman. Richter Dmitri Balajew lehnt den Antrag auf Anfechtung der Staatsanwältin Valeria Rayman ab, legt aber die Haltung jedes Angeklagten zu der Anklage fest.

    Zuhörerinnen und Zuhörer werden nur dann in den Saal gelassen, wenn sie einen Antrag auf Zugang zur Justiz gestellt haben. Es wurde ein Zeitplan für die Anhörungen erstellt, und die Vernehmung von 34 Zeugen der Anklage ist geplant. Die nächste Anhörung ist für den 5. März angesetzt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Schiedsrichter: Dmitry Balaev. Bezirksgericht Swerdlowsk in Kostroma (Dolmatowa-Straße 14).

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Nach einer langen Pause vor dem Bezirksgericht Swerdlowsk in Kostroma wird die Prüfung des Strafverfahrens gegen die Eheleute Rayman fortgesetzt. Trotz der Tatsache, dass viele Menschen kommen, um die Angeklagten zu unterstützen, dürfen die Zuhörer aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht in den Saal.

    Valeria Rayman lehnt den ihr zugewiesenen öffentlichen Anwalt ab, und ihre Interessen werden weiterhin von einem Anwalt im Rahmen der Vereinbarung verteidigt.

    Ein Zeuge der Anklage, ein Mitarbeiter des Center for Countering Extremism (CPE), wurde vor Gericht befragt. Ihm zufolge studierten Sergej und Valeria die Bibel, hörten Predigten und sangen Lieder. Er erklärt, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die juristische Person zu liquidieren, Jehovas Zeugen nicht verbiete, ihre Religion auszuüben: "Sie können an alles glauben, wir haben Religionsfreiheit, praktizieren Sie, was Sie wollen, aber nur im Rahmen des Gesetzes." Der Polizist betont, dass die Angeklagten nicht zur Gewalt, zum Sturz des Staatssystems, zum Bruch der Familienbeziehungen aufgerufen hätten.

    Das Gericht lehnt die Vernehmung des von der Staatsanwaltschaft geladenen Spezialisten ab, da die erforderlichen Ausbildungsunterlagen fehlen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft prüft das Gericht selektiv Discs mit Videoaufnahmen.

    Ein Sitzungsplan für Juli wurde erstellt. Die nächste Anhörung ist für den 15. Juli 2020 angesetzt. Geplant ist die Vernehmung eines Spezialisten sowie die Präsentation von Beweisen durch die Verteidigung.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vor dem Bezirksgericht Swerdlowsk in Kostroma werden die Anhörungen im Fall der Eheleute Rayman fortgesetzt. Zuhörerinnen und Zuhörer dürfen aufgrund der Corona-Pandemie erneut nicht in den Saal.

    Befragt wird eine von der Staatsanwaltschaft eingeladene Spezialistin Mayorova Natalia Sergeevna, Historikerin von der Staatlichen Universität Kostroma. Als sie Fragen beantwortete, gab sie zu, dass sie keine praktische Forschung betrieben habe, dass sie die Gläubigen dieser Religion nicht persönlich kenne, dass ihr Wissen rein theoretisch sei. Sie weiß, dass Jehovas Zeugen unpolitisch und friedlich sind. Der Militärdienst wird unter Berufung auf die Bibel nicht akzeptiert. Zivildienst statt Militärdienst zulassen. Die Verehrung der Symbole der Macht wird als Götzendienst angesehen, aber sie zeigen keine Aggression. Das Predigen von Haus zu Haus ist seit der Zeit der Apostel eine Tradition. Ich weiß, dass im biblischen Text das Verbot des Gebrauchs von Blut erwähnt wird.

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    Das Gericht prüft die Akten des Verfahrens. Die Eheleute Sergey und Valeria Rayman geben Erklärungen zu aufkommenden Fragen in Bezug auf den Militärdienst, die Achtung der Menschenrechte und Freiheiten in Bezug auf die Politik und die Wahl der Behandlungsmethoden.

    Der Richter weigert sich, den Angeklagten alle Anträge mit Anhängen mitzuteilen, die er im Ermittlungsstadium eingereicht hat. Trotz der Tatsache, dass die Dokumente die Position der Verteidigung darlegen, argumentiert der Richter, dass "Anträge keine Beweise sind". Aus diesem Grund wurde es auch abgelehnt, die Entscheidung des Bezirksgerichts Swerdlowsk der Stadt Kostroma bekannt zu geben, das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben. Gleichzeitig heißt es in dem Gerichtsakt, dass die Religion der Zeugen Jehovas zur Grundlage für die Einleitung eines Strafverfahrens wurde. Jeder Versuch, Dokumente oder Erklärungen der Angeklagten vorzulesen, wird vom Richter unterdrückt.

    Der Richter weigert sich auch, das wissenschaftliche Gutachten des Instituts für Gesetzgebung und Rechtsvergleichung der Regierung der Russischen Föderation den Eheleuten Rayman beizufügen.

    Ein neuer Staatsanwalt, Ivan Bogomolov, tritt in den Fall ein.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    In der Debatte vor dem Bezirksgericht Swerdlowsk in Kostroma empfiehlt Staatsanwalt Iwan Bogomolow, dass Richter Dmitri Balajew die gleiche Strafe gegen die Eheleute Rayman verhängt - 7 Jahre Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 5 Jahren. Die Verteidigung soll am 8. September in der Debatte sprechen.

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    Während der Debatte im Bezirksgericht Swerdlowsk sprechen die Anwälte der Familie Rayman und beweisen, dass die Aktivitäten der Gläubigen ausschließlich mit der friedlichen Erfüllung der biblischen Gebote verbunden waren. Darüber hinaus kommen die angeklagten Gläubigen selbst in der Debatte zu Wort. Das Gericht vertagt die Berufung von Valeria und Sergey Rayman mit dem letzten Wort auf den 5. Oktober 2020. Ob das Urteil an diesem Tag fällt, ist nicht bekannt.

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    Schlussbemerkung

    Valeria und Sergey Rayman sprechen mit ihrem letzten Wort vor Gericht. Richter Dmitri Balajew legt den Termin für die Verkündung des Urteils fest - den 9. Oktober 2020.

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    Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Satz erster Instanz

    Dmitri Balajew, Richter am Bezirksgericht Swerdlowsk in Kostroma, verurteilt Sergej und Walerija Rayman zu 8 bzw. 7 Jahren Haft auf Bewährung. Auf Vorschlag des Staatsanwalts Ivan Bogomolov befand das Gericht sie sowohl der Organisation als auch der Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation für schuldig (Teile 1 und 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).

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    Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Kostroma stellt fest, dass dem Anwalt der Eheleute Rayman nicht die Möglichkeit gegeben wurde, sich mit dem Protokoll der Verhandlungen vor dem erstinstanzlichen Gericht vertraut zu machen und dazu Stellung zu nehmen. Nachdem dieser Verstoß beseitigt ist, wird die Sache im Berufungsverfahren unverzüglich an das Landgericht zurückverwiesen. Der Termin der Berufungsverhandlung wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

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    Berufungsgericht Strafmilderung Art. 282.2 Abs. 1.1 Art. 282 Abs. 2 Bewährungsstrafe Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    In der Berufungsverhandlung schloss das Bezirksgericht Kostroma den 1. Teil von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation von der Anklage aus und wandelte die Strafen von Sergej und Valeria Rayman in 3 bzw. 2 Jahre auf Bewährung um.

    In der Berufungsentscheidung begründet das Gericht seine Entscheidung, Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation vom Urteil der Eheleute Rayman auszunehmen. Die Jury definiert "die Handlungen von Sergej und Valeria Rayman gemäß Teil 1 und Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation als identisch und homogen. Dieselben Handlungen können nicht gleichzeitig unter zwei Artikel fallen, da der in Artikel 50 Teil 1 der Verfassung der Russischen Föderation verankerte Grundsatz des Strafverfahrensrechts, der die wiederholte Verurteilung wegen derselben Tat verbietet, verletzt wird. In Anbetracht der Anklagepunkte werden die Gläubigen nur nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation für schuldig befunden. Außerdem, so heißt es in dem Dokument, "spiegelte das Urteil keine Beweise wider, die zuverlässig bezeugen, dass Sergej und Valeria Raymanam organisatorische und administrative Funktionen bei den Aktivitäten der religiösen Organisation der Zeugen Jehovas in Kostroma wahrgenommen haben".

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    Kassationshof

    Das Zweite Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Moskau prüft den Antrag der Staatsanwaltschaft. Nach einigen Minuten im Beratungsraum beschließt das Gericht, den Fall in die Berufungsphase zurückzuverweisen. Das Regionalgericht Kostroma wird den Fall der Raymans in einer neuen Zusammensetzung des Gerichts behandeln.

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    Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Kostroma schließt Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches (Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation) aus dem Urteil der Rayman-Eheleute sowie einen Hinweis darauf, dass sie ein besonders schweres Verbrechen begangen haben. Jetzt werden Sergej und Walerija beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben.

    Unter Berücksichtigung der Strafen, die die Gläubigen zuvor verbüßt haben (9 und 6 Monate Freiheitsbeschränkung), verhängt das Gericht Bewährungsstrafen: Sergej - 7 Jahre und Valeria - 6,5 Jahre mit einer Bewährungszeit von jeweils 2 Jahren. Während dieser Zeit müssen sie monatlich in einer spezialisierten Stelle erscheinen und dürfen ihren Wohnort nicht wechseln.

    Das Gericht befreit Ehegatten auch fast vollständig von der Zahlung der Verfahrenskosten.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Kassationshof Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Bewährungsstrafe

    Das Kollegium für Strafsachen des Zweiten Kassationshofs der Allgemeinen Gerichtsbarkeit unter dem Vorsitz von Richterin Komarowa weist den Kassationsantrag der Staatsanwaltschaft und die Kassationsbeschwerden der Eheleute Rayman zurück. Das Urteil des Bezirksgerichts Kostroma bleibt in Kraft.

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