Der Fall Kuschelkow und Prochorow in Kirsanow
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Der stellvertretende Leiter der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tambow, Justizoberst Michail Medjuljanow, leitet ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen Anton Kushelkow ein. Die Untersuchung sieht Anzeichen von Extremismus in der "Einberufung von Versammlungen, der Organisation religiöser Reden und Gottesdienste ... Durchführung von Predigttätigkeiten" (von der Entscheidung über die Einleitung eines Strafverfahrens).
Der Leiter der bezirksübergreifenden Ermittlungsabteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees des Gebiets Tambow, Oberst der Justiz Askar Bupegaliev, leitet auf der Grundlage des Berichts des leitenden Kriminalbeamten des CPE des Innenministeriums W. Zyplakow das Strafverfahren Nr. 12002680003000030 gegen Nikolai Prochorow gemäß Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein.
Die Verfahren gegen Prochorow und Kushelkow werden zu einem Verfahren zusammengefasst. Dem Fall wird eine 12002680011000017 Nummer zugewiesen. Die Untersuchung sieht im friedlichen Gottesdienst "eine Untergrabung der Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und ... Aufstachelung zu religiösem Zwiespalt."
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Der Richter des Leninski-Bezirksgerichts Tambow, Denis Lipatow, hat unter Teilnahme des stellvertretenden Oberstaatsanwalts A. Sapelkin in einer nichtöffentlichen Sitzung dem Antrag des Ermittlers Michail Medjuljanow stattgegeben, die tatsächliche Adresse der Wohnung von Anton Kuschelkow im Moskauer Gebiet zu durchsuchen. Der Ermittler geht davon aus, dass sich unter dieser Adresse "Tatwerkzeuge, Gegenstände, Dokumente und Wertgegenstände befinden, die für das Strafverfahren relevant sein können".
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Am Morgen finden in Kirsanow mindestens 19 Durchsuchungen von Gläubigen statt. Eine der Durchsuchungen findet in der Wohnung von Anton Kuzhelkov in der Stadt Lukhovitsy in der Region Moskau statt. Er wurde zum Verhör 350 Kilometer von seiner Wohnung entfernt in die Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees in Tambow gebracht. Nach dem Verhör nimmt der Ermittler für besonders wichtige Fälle der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees, Richter Iwan Morosow, den Gläubigen fest.
Der Ermittler für besonders wichtige Fälle der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, P. Salnikow, beschlagnahmt in Anwesenheit von Zeugen und einem Anwalt ein Mobiltelefon und einen Laptop mit Ladegerät von Nikolai Prochorow. Die Beschlagnahme erfolgt im Büro unter der Adresse: Tambow, St. Karl Marx, 156. Während der Beschlagnahme werden Fotos gemacht.
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Der Richter des Leninski-Bezirksgerichts von Tambow, Denis Lipatow, der die Durchsuchungen genehmigt hat, schickt Anton Kuzhelkov für 2 Monate, bis zum 20. Februar 2021, in die Untersuchungshaftanstalt.
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Der Anwalt besucht Anton Kuzhelkov in der Untersuchungshaftanstalt. Der Gläubige versucht, eine positive Einstellung zu bewahren, nicht aufzugeben und nicht den Mut zu verlieren.
Michail Medjuljanow zieht Nikolai Prochorow als Angeklagten in einem Strafverfahren an.
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Kuzhelkov erhielt Briefe aus 73 Ländern, und einige von ihnen begannen mit der Korrespondenz. Der Gläubige hat eine Bibel. Die Zelle wurde wärmer.
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Anton Kuzhelkov wird vom SIZO-1 in Tambow in das SIZO Nr. 3 in Zeleny Gai im Michurinskij Bezirk des Tambower Gebiets verlegt. Der Gläubige sitzt seit 250 Tagen hinter Gittern. Er kann Briefe schreiben.
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Die Anklage gegen Anton Kuschelkow und Nikolai Prochorow wird dem Bezirksgericht Kirsanovsky des Gebiets Tambow vorgelegt.
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Richter Nikolai Glistin weigert sich, die Strafsache an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben, obwohl nach Ansicht der Verteidigung unzulässige Beweise der Anklage in dem Fall auftauchen, z.B. die Meinung der Sachverständigen Y. Aseeva (Aseeva hat nach Angaben der Verteidigung keine spezielle Ausbildung und ist die Gründerin einer der lokalen islamischen religiösen Organisationen; Beantwortung der Fragen des Ermittlers, Aseeva ging über ihre Kompetenzen hinaus).
Es stellt sich die Frage nach weiteren Maßnahmen zur Fixierung des inhaftierten Anton Kushelkow. Staatsanwalt A.A. Kostik sieht keinen Grund, die Maßregel der Zurückhaltung zu mildern. Richter Nikolai Glistin verlängert Kuschelkows Haft mit sofortiger Wirkung um sechs Monate bis zum 6. März 2022. Nikolai Prochorow überlässt er auch die Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, den Ort nicht zu verlassen.
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Vor dem Bezirksgericht Kirsanovsky des Gebiets Tambow findet die erste öffentliche Gerichtsverhandlung im Strafverfahren gegen Anton Kuzhelkov und Nikolai Prochorow statt.
Kuschelkows Anwalt beantragt, ihm und seinem Mandanten die Möglichkeit zu geben, sich mit den Verfahrensunterlagen vertraut zu machen, und die Verhandlung zu vertagen. Der Richter gibt dem Antrag statt.
Der Staatsanwalt verkündet die Anklage, woraufhin Anton Kuschelkow und Nikolai Prochorow ihre Haltung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen zum Ausdruck bringen. Die Gläubigen bekennen sich nicht zu ihrer Schuld und machen das Gericht darauf aufmerksam, dass sie das Recht haben, sich zur Religion der Zeugen Jehovas zu bekennen, da dies durch Artikel 28 der Verfassung garantiert wird. Darüber hinaus betonen sie, dass ihre Position mit der offiziellen Position der Russischen Föderation in dieser Frage übereinstimmt.
Anton Kuzhelkov macht in seiner Rede darauf aufmerksam, dass in der Anklageschrift auf 31 Seiten sein Name nur 1 Mal erwähnt wird, und der Name Gottes 168 Mal, in Verbindung mit der Frage: "Und wer wird gerichtet - ich oder Gott, an den ich glaube?".
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Die Verteidigung stellt einen Antrag auf Beifügung bestimmter Dokumente: das Berufungsurteil des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation über die Verwaltungsklage des Justizministeriums gegen die RO UC SI in Russland, den Kommentar der Russischen Föderation zum Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz und die Stellungnahme der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen im Fall Michailow. Das Gericht gibt dem Antrag statt.
Sechs Zeugen werden vernommen. Drei von ihnen berufen sich auf Artikel 51 der Verfassung.
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Zeugen der Anklage werden vernommen. Einer von ihnen verweigert die Aussage. Der Staatsanwalt beantragt daraufhin die Verlesung seiner Aussage. Die Verteidigung erhebt Einspruch und das Gericht lehnt den Staatsanwalt ab.
Ein anderer Zeuge, Nikolai Prochorows Chef, gab ihm eine positive Charakterisierung. Er merkt an, dass er in den zehn Jahren der Zusammenarbeit oft und bereitwillig aus eigenem Antrieb mit dem Angeklagten über die Bibel gesprochen habe und dass Nikolaus ihn nie aufgeregt habe.
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Das Gericht verhört Nikolai Aparschew, einen Mitarbeiter des russischen FSB in der Region Tambow. Er könne nicht sagen, welche Art von Tätigkeit Kushelkow eine Gefahr für Russland darstellte. Gleichzeitig behauptet er, dass das Abhalten von Gottesdiensten, die Verweigerung von Bluttransfusionen und der Militärdienst extremistische Handlungen seien. Nach einer klärenden Frage des Anwalts räumt Aparschew jedoch seinen Fehler ein.
Außerdem gibt dieser FSB-Beamte an, dass auf dem Computer des Gläubigen in Abständen von 10 Sekunden Screenshots aufgenommen wurden. Aparshev behauptet, dass sie Fakten extremistischer Aktivitäten darstellen. Er kann jedoch keine Anzeichen von Extremismus in diesen Screenshots erkennen oder erklären, wie sie die Fortsetzung der Aktivitäten der LRO bestätigen.
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Das Gericht verhört den FSB-Offizier Zyplakow. Ihm zufolge wurde das ORM gegen Prochorow durchgeführt, weil er seit langem Zeuge Jehovas ist. Ein weiterer Grund ist, dass Nikolai Prochorow in den Videos, die von einem geheimen FSB-Informanten zur Verfügung gestellt wurden, Lieder von der Website der Zeugen Jehovas singt.
Gleichzeitig stellt er fest, dass während der Gottesdienste "niemand verletzt wurde ... Da war nichts Lebensbedrohliches."
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Die 9. Gerichtsverhandlung in dem Fall ist bereits im Gange. Um die Gläubigen zu unterstützen, kommen 10 Personen zum Treffen, aber nur die Frau von Anton Kuzhelkov darf in den Saal.
Bei der Anhörung werden Zeugen der Anklage befragt, darunter der Priester der russisch-orthodoxen Kirche Schtscherbakow, der als Sachverständiger an dem Fall beteiligt war (er erzählt die Geschichte der Religion der Zeugen Jehovas und erklärt, dass die Form dieses Namens in der synodalen Übersetzung der Bibel steht). Die Zeugenaussagen derjenigen, die nicht erschienen sind, werden bekannt gegeben, und auch die Fallakten werden geprüft.
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Eine weitere Anhörung findet im Fall von zwei Gläubigen statt. Das Gericht macht sich mit den materiellen Beweisen vertraut, Tonaufnahmen werden abgehört.
Richter Nikolai Glistin ändert das Maß der Freiheitsstrafe für Anton Kushelkow. Noch am selben Tag wurde er aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen. Insgesamt verbrachte der Gläubige 430 Tage in Haft.
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Das Gericht berücksichtigt materielle Beweise - Videoaufzeichnungen von Gottesdiensten.
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Das Bezirksgericht Tambow prüft die Beschwerde der Staatsanwaltschaft über die Milderung der vorbeugenden Maßnahme gegen Anton Kuzhelkov und weist sie zurück. Dem Gläubigen bleiben bestimmte Handlungen untersagt.
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Das Bezirksgericht Kirsanovsky setzt die Behandlung des Falles im Zusammenhang mit der schweren Erkrankung von Nikolai Prochorow aus. Die Anhörungen werden nach seiner Genesung fortgesetzt.
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Das Gericht verhört einen bekannten Religionsgelehrten, Doktor der Philosophie und Staatsrat der Russischen Föderation S. I. Iwanenko, der erklärt, dass die individuelle geistige Tätigkeit der Zeugen Jehovas nach dem Vorbild der Christen des ersten Jahrhunderts ausgeübt wird. Die Kongregation, so Iwanenko, sei eine religiöse Gruppe, keine LRO.
Es werden 2 Zeugen der Verteidigung vernommen, die Kushelkow positive Eigenschaften zuschreiben.
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Die Staatsanwaltschaft beantragt die Anberaumung einer umfassenden sprachlichen, psychologischen und religiösen Untersuchung. Die Verteidigung beantragt die Vertagung der Verhandlung zur Vorbereitung ihrer Fragen.
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Die Verteidigung wendet sich gegen die Anberaumung einer umfassenden psychologischen, sprachlichen und religiösen Untersuchung, die zuvor von der Staatsanwaltschaft gefordert worden war. Das Gericht weist den Einspruch zurück, bejaht aber den Antrag der Verteidigung, ihre Fragen in die allgemeine Liste aufzunehmen und eine Untersuchung an das Bundeszentrum für gerichtsmedizinische Untersuchungen zu ernennen. Das Gericht gestattet auch Anton Kushelnikow, bei der Vernehmung anwesend zu sein.
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Das Gericht lehnt den Antrag der Leiterin des Russischen Föderalen Zentrums für forensische Expertise ab, die dem Justizministerium unterstellt ist, die Religionsexpertin Ekaterina Elbakyan in den Prozess einzubeziehen. Er begründet dies damit, dass Elbakyan an der Russischen Akademie für Pädagogik arbeite und nicht an der RFTSSE.
Das Gericht gibt dem Antrag des Staatsanwalts auf Ernennung einer Prüfung in der Autonomen Non-Profit-Organisation "Kirow-Regionalzentrum für Forschung und Expertise der Staatlichen Universität Wjatka" statt.
Um die Gläubigen zu unterstützen, kamen 15 Menschen aus Tambow zur Anhörung.
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Der Fall wird von einer neuen Richterin - Elena Shubakina - geprüft.
Anton Kuzhelkov lehnt seinen Anwalt ab. Das Gericht gibt dem Antrag statt und vertagt die Anhörung.
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Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Die Angeklagten Kushelkow und Prochorow äußern ihre Haltung zu der Anklage und erklären, dass sie mit ihm nicht einverstanden sind.
Die Befragung der Zeugen der Anklage beginnt, darunter der leitende Kommissar des Innenministeriums D. Kurski, der ehemalige leitende Kommissar S. Sablin, der Mitarbeiter des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands in der Region Tambow N. W. Aparschin, der Leiter der Abteilung für wirtschaftliche Sicherheit Tsyplakov (der während des ORM im Zentrum für Extremismusbekämpfung arbeitete) sowie der leitende Bezirkspolizist Sergej Kusnezow. Die Aussagen mehrerer Zeugen werden verlesen.
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Mehr als 20 Menschen kommen, um den Gläubigen zu unterstützen. Die Staatsanwaltschaft verhört die Religionswissenschaftlerin und außerordentliche Professorin der Fakultät für Geschichte und Philosophie der Staatlichen Universität Tambow, Jana Tschernowa. Sie spricht über Jehovas Zeugen und macht das Gericht darauf aufmerksam, dass ihr Glaube auf der Bibel basiert.
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Ein Zeuge der Anklage wird vernommen. Er sagt, dass er vor mehr als 5 Jahren mit Gläubigen kommuniziert hat. Es stellt sich heraus, dass er zusammen mit seiner Frau verhört wurde, ihre Aussagen sind absolut identisch.
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Die Verteidigung macht das Gericht darauf aufmerksam, dass keines der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Dokumente Beweise für illegale Aktivitäten von Gläubigen enthält. Diese Materialien stammen entweder aus dem Jahr 2017 oder sind überhaupt nicht datiert, so dass es unmöglich ist, festzustellen, in welchem Zusammenhang sie mit dem vorliegenden Fall stehen. Sie alle bestätigen lediglich, dass die Angeklagten der Religion der Zeugen Jehovas angehören, was sie ohnehin nicht verheimlichen.
Darüber hinaus erinnert die Verteidigung daran, dass die Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation juristische Personen liquidiert hat, unter denen die Versammlung der Gläubigen in Kirsanow nicht aufgeführt ist. Darüber hinaus heißt es in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, dass religiöse Gruppen wie die Kirsanow-Gemeinde überhaupt nicht liquidiert wurden. Folglich sind die Aktivitäten dieser Gruppen absolut legitim.
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Auf Antrag der Staatsanwaltschaft finden die Anhörungen hinter verschlossenen Türen statt.
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Das Gericht gibt dem Antrag statt, den Fall öffentlich zu verhandeln. Zuhörer betreten den Saal.
Der Anwalt kommentiert die Schlussfolgerungen der umfassenden Prüfung und erklärt, dass die Sachverständigen eine falsche Schlussfolgerung über das Verbot der Lehre der Zeugen Jehovas auf dem Territorium der Russischen Föderation ziehen. Er widerlegt ferner die Schlussfolgerung, dass die Angeklagten angeblich verbotene Literatur verbreitet hätten. Er sagt, dass ihnen dies nicht vorgeworfen wird, daher ist die Schlussfolgerung, die auf Initiative des Sachverständigen gezogen wurde, ein Versuch, die Situation der Angeklagten zu verschlimmern.
Der Rechtsanwalt weist auch darauf hin, dass weder der Sachverständige noch die Sachverständigenorganisation die Verteidigung über den Beginn der Prüfung informiert hätten. Damit wurde gegen die Entscheidung des Gerichts über die Fähigkeit der Angeklagten, bei der Vernehmung anwesend zu sein und Erklärungen abzugeben, verstoßen.
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Eine religiöse Studie von Y. Y. Aseeva wird vor Gericht noch einmal verlesen. Die Verteidigung weist erneut darauf hin , dass Aseyeva zum Zeitpunkt der Vernehmung nicht über die entsprechende Ausbildung verfügte.
Auf Antrag des Anwalts wird die Aussage des Religionsgelehrten Sergej Iwanenko verlesen, die er im Jahr 2022 gemacht hat . In einem Kommentar zu Aseevas Studie merkte Ivanenko an, dass sie zum Zeitpunkt der Untersuchung als Neurologin arbeitete, die Gründerin des Heritage of Islam LRO war, aber keine wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet der Religionswissenschaften hatte. Darüber hinaus beschrieb Aseeva die Methodik für die Durchführung der Prüfung, wandte sie aber in ihren Schlussfolgerungen nicht an.
Iwanenko wies darauf hin, dass es "in dem Fall keine Materialien gibt, in denen die Angeklagten über ihre Feindseligkeit gegenüber anderen Religionen sprechen würden, über die Notwendigkeit, diese Religionen irgendwie zu unterdrücken, die Rechte ihrer Anhänger zu verletzen". Ivanenko erklärte auch, dass das Abhalten von Gottesdiensten durch Jehovas Zeugen und die Verbreitung ihrer religiösen Ansichten "eine kanonische Aktivität ist, die darauf abzielt, die Bibel und die biblische Literatur zu studieren".