Fall Tokarew in Kirow

Fallbeispiel

Der friedliche Rentner Anatoli Tokarew, ein Einwohner von Kirow, wurde vom Gericht wegen seines Glaubens zu einer Geldstrafe von 500.000 Rubel verurteilt. Der Gläubige reichte eine Beschwerde beim Berufungsgericht und beim Kassationsgericht ein, aber das Urteil blieb unverändert. Der Staatsanwalt beantragte, den Gläubigen für 3,5 Jahre in eine Kolonie zu schicken, und beschuldigte ihn, eine verbotene Organisation organisiert und finanziert zu haben. Dies drückte sich “im gemeinsamen Singen biblischer Lieder und dem Studium religiöser Literatur” sowie in der Deckung der Nebenkosten eines leerstehenden Gotteshauses aus. Die Verfolgung von Anatolij begann im Mai 2019. Er wurde durchsucht, die Sicherheitskräfte verhafteten seine Wohnung und seinen Garten, drohten, seinen Verwandten etwas anzutun. Der Gläubige betrachtet diesen Druck als Extremismus, weil er sich weigert, sich selbst zu belasten und seine Schuld nicht einzugestehen. Richter Skorobogatov ignorierte die Dokumente, die der Angeklagte internationalen Organisationen vorgelegt hatte, die sich für das Recht von Anatoli Tokarew auf Religionsfreiheit einsetzten. Die Befragung der Zeugen der Anklage während des Prozesses ergab, dass ihre Aussagen gefälscht waren.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1

    Die Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Kirow leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282 Absatz 2 Absatz 1 und Artikel 282 Absatz 3 Absatz 1 ein; Nach Angaben der Ermittler organisierte er "... auch in seiner Wohnung... Zusammenkünfte von Anhängern und Teilnehmern dieses Treffens in Übereinstimmung mit den für diesen Verein charakteristischen Handlungen, die sich im gemeinsamen Singen biblischer Lieder ausdrücken ... Studium der religiösen Literatur, der sogenannten "Heiligen Schrift" (Bibel), die in der Bundesliste extremistischer Materialien enthalten ist, die die Lehre der Zeugen Jehovas enthalten." Unschuldige Opfer von Polizeibeamten sind: Tokarev Anatoly (geb. 1958).

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    Suchen Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Verhör
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    Suchen Ältlich
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    Beschlagnahme von persönlichen Gegenständen Ältlich
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    Berufungsgericht Beschlagnahme von persönlichen Gegenständen Fein Erfindungen Beschwerden
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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1 Ältlich
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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die mündliche Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht beginnt. Anatoli Tokarew erläutert dem Richter Sergej Skorobogaty seine Haltung zu der Anklage, der er Entscheidungen internationaler Organisationen wie des EGMR und des UN-Menschenrechtsrats beifügt, die das Recht der Zeugen Jehovas auf gemeinsame Religionsausübung bestätigen. Der Richter akzeptiert nur die Haltung und lehnt alles andere ab, einschließlich des Antrags, einen Spezialisten des Justizministeriums hinzuzuziehen.

    Tokarew macht eine kurze Aussage, beantwortet einige Fragen des Staatsanwalts und des Richters. Die Akten werden verlesen, der Richter gibt Tokarew die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Etwa 30 Personen sind im Gerichtssaal anwesend. Die Prüfung der Schriftstücke des Falles wird fortgesetzt. Anatoli Tokarew bittet den Staatsanwalt A. F. Popow, den Namen Jehovas Gottes richtig auszusprechen. Der Staatsanwalt nimmt Rücksicht auf die religiösen Gefühle des Gläubigen und wird korrigiert.

    Das Gericht prüft Transkripte von versteckten Audio- und Videoaufnahmen, die von eingebetteten Agenten gemacht wurden. Anatoly Tokarev erhebt Einspruch gegen die zusammengestellten Transkripte und argumentiert, dass die darin enthaltenen Informationen verzerrt seien und die gefälschten Daten ihn in ein negatives Licht rücken.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter lehnt den Antrag der Verteidigung auf eine zweite Vertagung des Prozesses im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab, da er dafür keine guten Gründe findet: Tokarew hat das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet (er ist 61 Jahre alt) und gehört formal nicht zur Kategorie der gefährdeten Bürger.

    Die Anhörung findet ohne Zuhörer statt, auch Anatolijs Angehörige dürfen nicht in den Gerichtssaal.

    Der Staatsanwalt spricht die letzten 5 Bände des Falles an, listet das Videomaterial und die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Veröffentlichungen auf, darunter Bücher von Religionsgelehrten.

    Die Anklage nennt keine spezifischen Worte oder Phrasen von Tokarew, die zu Hass oder religiöser Feindschaft aufstacheln würden. Zu den Beweisen für seine Schuld gehören nur Veröffentlichungen, die "religiösen Inhalts mit den Lehren der Zeugen Jehovas" enthalten. Darüber hinaus ist keine dieser Veröffentlichungen in der Bundesliste extremistischer Materialien enthalten.

    Die nächste Gerichtsverhandlung ist für den 29. Mai angesetzt. Zeugen der Anklage sollen vernommen werden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht verhört einen Zeugen der Anklage, den Polizeimajor O. W. Bratuchin, einen Mitarbeiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des CPE des Innenministeriums der Russischen Föderation in der Region Kirow. Bratukhin erhebt eine Reihe absurder Vorwürfe gegen Jehovas Zeugen: Sie weigern sich angeblich zu arbeiten, Kinder zu bekommen usw. Er versichert, dass diese Informationen "während der operativen Suchaktivitäten gewonnen wurden". Der Gläubige bittet um Beweise für diese Information, aber sie sind nicht in der Akte festgehalten.

    Bei der nächsten Anhörung am 1. Juni 2020 will das Gericht weitere Zeugen der Anklage befragen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Einer der Zeugen der Anklage, der zugunsten Tokarews aussagt, wird vor Gericht vernommen. Die Geschichte des Zeugen widerlegt die widersprüchliche Aussage des Ermittlers, auf der der Staatsanwalt beharrt, aber sie stimmt mit der Aussage überein, die während der Konfrontation des Zeugen mit Tokarew gemacht wurde. Der Richter bittet den Zeugen der Anklage, über die Version zu entscheiden, und er "wählt" die Aussage aus, auf der der Staatsanwalt besteht. Der Angeklagte weist darauf hin, dass der Zeuge schlecht über seine eigene Voraussage informiert ist, was auf eine Fälschung in der Sache hindeuten könnte.

    Die nächste Anhörung ist für den 11. Juni um 9.30 Uhr angesetzt. Es ist geplant, einen weiteren Zeugen der Anklage zu befragen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Oktjabrskij-Bezirksgericht Kirow befragt weiterhin Zeugen der Anklage.

    Die Zeugin Lobastova sagt, sie habe an operativen Suchaktionen teilgenommen und versteckte Audio- und Videoaufnahmen von Gesprächen über biblische Themen mit Tokarev gemacht. Dazu stellten ihr die Polizisten ein Tablet und eine SIM-Karte zur Verfügung.

    Die Zeugin erklärt, dass Anatolij keinen Druck auf sie ausgeübt habe, sie habe sich nicht bedroht gefühlt. Der Zeuge hörte keine Aufrufe zu Gewalt, Terroranschlägen oder anderen Formen des Widerstands seitens des Angeklagten. Tokarew sah keine verbotenen religiösen Publikationen. Lobastova bestätigt, dass die Teilnahme an religiösen Zusammenkünften der Gläubigen ihre freiwillige Entscheidung ist.

    Der Richter lehnt Tokarevs Anträge ab, darunter die Aufnahme der Stellungnahme 10/2020 der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen des UN-Menschenrechtsrats in den Fall, die Aussage über die Einpflanzung eines Buches aus der Liste extremistischer Materialien in den Briefkasten und die Einstellung des Strafverfahrens.

    Die nächste Gerichtsverhandlung ist für den 24. Juli 2020 angesetzt. Es ist geplant, Zeugen der Verteidigung zu vernehmen.

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    Schlussbemerkung Ältlich Im Gerichtssaal Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Die Debatte der Parteien ist im Gange. Der Staatsanwalt fordert eine Verurteilung von Anatoliy Tokarev zu 3,5 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes, 1 Jahr Freiheitsbeschränkung und 1 Jahr Verbot der Ausübung von Ämtern in öffentlichen Vereinigungen.

    Ein Gläubiger, der in Debatten spricht, gibt seine Schuld an keinem Verbrechen zu. Tokarew hält die Vorwürfe der Anstiftung zu Hass und Feindschaft sowie der Organisation und Finanzierung der Aktivitäten einer extremistischen Organisation für unbewiesen und lächerlich. Er habe als Zeuge Jehovas sein verfassungsmäßiges Recht auf Religionsfreiheit ausschließlich mit friedlichen Mitteln ausgeübt.

    "In der Konfession der Zeugen Jehovas wird nicht nur davon abgeraten, Hass zu empfinden, geschweige denn, diese negative Emotion zu entwickeln, die sich gegen eine andere Person richtet, sondern es wäre sogar ein Hindernis für eine solche Person, sich mit Wasser taufen und Gott weihen zu lassen. Denn erstens würde dies gegen das Gebot der Christen verstoßen, "ihren Nächsten zu lieben", und zweitens wäre es unmöglich, den grundlegenden Auftrag Jesu Christi zu erfüllen, die frohe Botschaft des Heils zu Menschen aller Art, Stämme, Sprachen und Glaubensrichtungen zu bringen. Selbst wenn der Gesprächspartner feindselig ist, ist es dem Diener Gottes nicht erlaubt, ein gegenseitiges Gefühl der Feindseligkeit zu haben oder zu entwickeln", sagte Tokarew an das Gericht gewandt.

    In seinem abschließenden Statement sagte Anatoliy Tokarev: "Die Androhung von Gefängnis oder sogar Tod löst bei mir Angst aus, wie bei jedem Zeugen Jehovas, und das Etikett eines Extremisten ist ein öffentlicher und unbegründeter Schandfleck auf meinem Namen. Gleichzeitig, Euer Ehren, kann ich Gott nicht aufgeben und dadurch seine Liebe verlieren."

    Das Gericht begibt sich in den Beratungsraum, die Urteilsverkündung ist für den 23. Oktober geplant.

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    Fein Gesundheitsrisiko Erfindungen Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der Richter des Oktjabrskij-Bezirksgerichts von Kirow, Sergej Skorobogaty, verkündet das Urteil: Anatoli Tokarew ist der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation schuldig (Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation), er wurde zu einer Geldstrafe von 500.000 Rubel verurteilt.

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    Berufungsgericht

    Während der Debatte der Parteien vor dem Bezirksgericht Kirow bezeichnet Staatsanwalt Kolosov das Urteil in Form einer Geldstrafe von 500.000 Rubel für Anatoli Tokarew als gerechtfertigt und bittet darum, es in Kraft zu lassen.

    Anatolij erklärt in der Debatte, dass die friedlichen religiösen Aktivitäten der Zeugen Jehovas in Russland kriminalisiert werden. Er betont, dass er keine extremistischen Handlungen begangen habe. Das Bezirksgericht Oktjabrskij betrachtete friedliche Gebete, Gesänge und Diskussionen über biblische Lehren als kriminelle Handlungen, ohne zwischen Zusammenkünften gewöhnlicher Gläubiger, an denen Anatolij teilnahm, und den Aktivitäten einer verbotenen juristischen Person, bei der der Gläubige kein Mitglied war, zu unterscheiden.

    Im Fall von Anatolij Tokarew gibt es keine Opfer, und während der Anhörungen vor dem erstinstanzlichen Gericht wurde keine einzige Äußerung oder Handlung eines Gläubigen angeführt, die eine Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung und die Sicherheit des Staates darstellen würde.

    "Das Gericht hat in keiner Weise erklärt, wie Männer und Frauen, darunter viele ältere Menschen, die zusammenkommen, um gemeinsam zu beten, Lieder zu singen und zu diskutieren, die Sicherheit eines riesigen Staates bedrohen", sagte der Gläubige.

    Am Ende der Debatte bittet Anatoliy darum, das Urteil aufzuheben und sein Recht auf Rehabilitierung anzuerkennen.

    "Die moderne Verfolgung der Zeugen Jehovas wiederholt die Verfolgung zu Sowjetzeiten. Jetzt wird dieser brutale Terror verurteilt. Aber alles wiederholt sich wieder", sagt Anatolij und spricht das letzte Wort.

    Das Richtergremium - Michail Obuchow, Ljubow Schurawlewa und Roman Bronnikow - beschließt, das Urteil der vorherigen Instanz in Kraft zu lassen, obwohl es keine Beweise für die Schuld Anatolys gibt.

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    Kassationshof

    Das Sechste Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Samara lässt die Berufungsentscheidung unverändert. Das Urteil in Form einer Geldstrafe von 500.000 Rubel, die Anatoli Tokarew bereits bezahlt hat, bleibt in Kraft.

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