Fall Swetonosow und Semenjuk in Chabarowsk

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    Nach Angaben der Ermittler versammelt sich eine Gruppe von Gläubigen, darunter Sergej Semenjuk, Sergej Swetonosow, Waleri Moskalenko, Jewgeni Aksenow, Nikolai Polewodov und Stanislaw Kim, zusammen mit Freunden und Bekannten in einem der Konferenzräume von Chabarowsk, um gemeinsam die Bibel zu lesen und zu diskutieren, zu singen und zu beten.

    Sergej Semenjuk und Sergej Swetnosow wurden als Zeugen im Strafverfahren gegen Waleri Moskalenko verhört, ihre Wohnungen wurden durchsucht, wobei Gegenstände und Dokumente beschlagnahmt wurden, die anschließend als Beweismittel im Verfahren gegen sie verwendet werden.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    D. Posdnjakow, leitender Ermittler und Kriminalist der Ermittlungsabteilung der FSB-Direktion für das Gebiet Chabarowsk, leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282.2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen Jewgenij Aksenow, Sergej Semenjuk und Sergej Swetonossow ein. Nach Angaben der Ermittler diskutierten sie mit anderen Menschen über die Bibel, was als Fortsetzung extremistischer Aktivitäten interpretiert wird.

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    Art. 282 Abs. 2

    Semenjuk und Svetonosov wurden wegen der Begehung eines Verbrechens nach Artikel 282.2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt.

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    Art. 282 Abs. 2

    Es wird beschlossen, nach Semenjuk und Swetonosow zu suchen, sie werden auf die Fahndungsliste des Bundes gesetzt.

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    Art. 282 Abs. 2

    Der Ermittler D. Posdnjakow klagt Sergej Semenjuk und Sergej Swetonosow in Abwesenheit an und setzt sie auf die internationale Fahndungsliste. Nach Angaben der Ermittler halten sich beide Männer außerhalb Russlands auf.

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    Haftanstalt

    Das Bezirksgericht Schelesnodoroschny in Chabarowsk hat in Abwesenheit des Angeklagten eine Maßnahme der Fixierung für beide Gläubigen in Form einer Inhaftierung beschlossen. Bei der Rückkehr in ihre Heimat droht ihnen nun die sofortige Inhaftierung.

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    Fall eingeleitet

    Der Ermittler Posdnjakow beschließt, das Strafverfahren gegen Semenjuk und Swetonosow in getrennte Verfahren aufzuteilen.

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    Art. 282 Abs. 2 Haftanstalt
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